Veröffentlichtes Profil

Volker Thiele

Volker Thiele-Salih: Fachanwalt für Familienrecht in Gelsenkirchen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht · Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih

Bahnhofstr. 85-85a, 45879 Gelsenkirchen

Telefon: +49 209 20 37 38

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Volker Thiele-Salih ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Gelsenkirchen. Die Kanzlei nennt als Rechtsgebiete Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Bußgeldrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht sowie Sozialrecht. Nach eigenen Angaben ist er seit über 30 Jahren als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Als Einzelanwalt bearbeitet er alle Mandate persönlich; eine Übertragung auf freie Mitarbeiter, Referendare oder Terminsvertreter erfolgt nicht. Im Mittelpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit stehen die Interessen seiner Mandanten. Vertrauen und fachliche Kompetenz bezeichnet er als Grundpfeiler seiner Interessenvertretung. Er verweist auf seine Spezialisierung und stetige Fortbildung über die gesetzlich geforderten Pflichtveranstaltungen hinaus sowie auf die Berücksichtigung aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Kanzlei liegt in der Bahnhofstraße in der Gelsenkirchener Fußgängerzone nahe dem Hauptbahnhof. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird um telefonische Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten. Alternativ ist eine Terminanfrage über das Profil möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-thiele-salih.de, ra-thiele-salih.de

Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Volker Thiele ist in Gelsenkirchen in der Kanzlei Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih tätig. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; zugleich ist er Fachanwalt für Familienrecht. Nach eigenen Angaben arbeitet er seit über 30 Jahren als selbstständiger Rechtsanwalt. Die Kanzlei beschreibt ihre Organisation als Einzelkanzlei: Alle Mandate werden persönlich bearbeitet und nicht auf freie Mitarbeiter, Referendare oder Terminsvertreter übertragen. Für Ratsuchende bedeutet diese Arbeitsweise eine personelle Kontinuität bei der Bearbeitung ihres Anliegens. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem die laufende Fortbildung und die Berücksichtigung aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung als Bestandteile der Tätigkeit. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Auch bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag oder Meinungsverschiedenheiten über Arbeitszeiten kann anwaltlicher Klärungsbedarf entstehen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung des Arbeitsverhältnisses, der vorhandenen Unterlagen und des zeitlichen Ablaufs. Je nach Anliegen stehen außergerichtliche Gespräche oder ein arbeitsgerichtliches Verfahren im Raum. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Der Fachanwaltstitel für Familienrecht verweist auf einen weiteren Bereich seiner Tätigkeit. Typische Anliegen betreffen Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie vermögensrechtliche Folgen einer Eheauflösung. Daneben nennt die Kanzlei Verkehrsrecht und Bußgeldrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen, Mietrecht, Allgemeines Zivilrecht sowie Sozialrecht. Dahinter stehen beispielsweise Auseinandersetzungen nach Verkehrsunfällen, Fragen zu Mietverhältnissen, vertragliche Streitigkeiten oder Konflikte über Sozialleistungen. Welche Bearbeitung im Einzelfall erforderlich ist, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts und der zugehörigen Dokumente beurteilen. Die Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstr. 85-85a, 45879 Gelsenkirchen, in der Fußgängerzone der Altstadt nahe dem Hauptbahnhof. Diese Innenstadtlage bietet einen örtlichen Anlaufpunkt auch für Ratsuchende aus Buer, Erle, Horst und Ückendorf. Zu den relevanten Gerichten zählen das Arbeitsgericht Gelsenkirchen, das Amtsgericht Gelsenkirchen und, abhängig von der Verfahrensart, das Landgericht Essen. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Nähe zum Hauptbahnhof ein Orientierungspunkt; bei einer Pkw-Anfahrt ist die Lage in der Fußgängerzone zu berücksichtigen. Eine Terminanfrage ist über das Profil auf Anwalt-Seiten.de möglich. Dafür lässt sich das Anliegen kurz benennen, insbesondere mit Hinweisen auf vorhandene Schreiben und laufende Fristen. Die Anfrage dient der Kontaktaufnahme; die Einzelheiten einer möglichen Mandatsübernahme sind anschließend zu klären. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten bittet die Kanzlei alternativ um telefonische Terminvereinbarung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen

  • Amtsgericht Gelsenkirchen
  • Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
  • Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist insbesondere das Arbeitsgericht Gelsenkirchen von Bedeutung. Arbeitsgerichte befassen sich unter anderem mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Zeugnisse. Ob das örtliche Arbeitsgericht im einzelnen Fall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, etwa dem Arbeitsort oder dem Sitz der beklagten Partei. Familienrechtliche Verfahren gehören dagegen vor das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts. Beim Amtsgericht Gelsenkirchen werden bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts- sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Auch für weitere von der Kanzlei genannte Rechtsgebiete sind die örtlichen Gerichte relevant. Wohnraummietstreitigkeiten werden grundsätzlich vor dem Amtsgericht verhandelt. Bei anderen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, etwa über Verträge oder Schadensersatz nach Verkehrsunfällen, kommen je nach Streitwert und gesetzlicher Zuweisung das Amtsgericht Gelsenkirchen oder das für den Bezirk zuständige Landgericht Essen in Betracht. Strafsachen können abhängig von Tatvorwurf und Verfahrensstand ebenfalls diese Gerichte betreffen; gerichtliche Bußgeldverfahren werden regelmäßig vor dem Amtsgericht geführt. Sozialrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen grundsätzlich zur Sozialgerichtsbarkeit, nicht zu den drei genannten Gerichten. Die Kanzleiadresse Bahnhofstr. 85-85a liegt in der Gelsenkirchener Altstadt, innerhalb der Fußgängerzone und nahe dem Hauptbahnhof. Für Besucherinnen und Besucher aus dem Stadtgebiet, etwa aus Buer, Erle, Horst oder Ückendorf, ist diese zentrale Lage ein Orientierungspunkt. Die Nähe zum Bahnhof spricht für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer mit dem Pkw kommt, sollte die Zufahrtsbeschränkungen einer Fußgängerzone berücksichtigen und die Anfahrt vorab planen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine telefonische Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten. Alternativ kann die Terminanfrage auf dem Profil genutzt werden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine telefonische Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten. Alternativ kann die Terminanfrage auf dem Profil genutzt werden.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Arbeitszeugnis hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Schreiben wichtig. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen hinzukommen, bei einem Zeugnis der vorliegende Entwurf oder die ausgestellte Fassung. Hilfreich ist außerdem eine kurze chronologische Darstellung der Ereignisse. Bei einer Kündigung kommt es insbesondere darauf an, wann sie zugegangen ist, da gesetzliche Fristen laufen können. Eine bloße Terminanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis durch die einseitige Erklärung einer Vertragspartei, sofern sie rechtlich wirksam ist. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können etwa Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht allein wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch Auswirkungen auf Sozialleistungen können relevant sein. Für die allgemeine rechtliche Einordnung sind deshalb sowohl der Vertragsinhalt als auch die Begleitumstände und der zeitliche Ablauf von Bedeutung.
Welche Themen werden bei einer Trennung oder Scheidung getrennt voneinander betrachtet?
Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen sowie vermögensrechtliche Ansprüche. Bei gemeinsamen Kindern stehen häufig Sorge und Umgang im Mittelpunkt. Im Scheidungsverfahren spielt außerdem regelmäßig der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte, eine Rolle. Nicht jede Streitfrage wird automatisch mit der Scheidung entschieden. Für ein erstes Gespräch hilft daher eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits geklärt sind und wo unterschiedliche Vorstellungen bestehen.
Worauf kommt es bei einer Anfrage wegen eines Verkehrsunfalls oder Bußgeldbescheids an?
Nach einem Verkehrsunfall betreffen rechtliche Fragen häufig die Haftung und den Umfang möglicher Schadensersatzansprüche. Dafür können Unfallberichte, Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen sowie Schreiben der Versicherungen hilfreich sein. Bei einem Bußgeldverfahren stehen dagegen der konkrete Vorwurf, der Verfahrensstand und das zugestellte Schreiben im Vordergrund. Ein Anhörungsbogen ist dabei etwas anderes als ein Bußgeldbescheid. Da für Rechtsbehelfe Fristen gelten können, sind Zustellungsdaten wichtig. Zivilrechtliche Unfallregulierung und ein mögliches Bußgeld- oder Strafverfahren sind rechtlich voneinander zu unterscheiden, auch wenn sie dasselbe Ereignis betreffen.
Welche Informationen helfen bei Streitigkeiten über Miete oder Sozialleistungen?
Bei mietrechtlichen Anliegen bilden der Mietvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel häufig die Grundlage. Je nach Streitpunkt kommen Betriebskostenabrechnungen, Zahlungsübersichten oder eine Dokumentation beanstandeter Mängel hinzu. Bei Sozialleistungen sind insbesondere der Antrag, der behördliche Bescheid, das Datum seines Zugangs und gegebenenfalls ein bereits eingelegter Widerspruch wichtig. Beide Rechtsgebiete folgen unterschiedlichen Verfahrenswegen: Mietstreitigkeiten gehören zur Zivilgerichtsbarkeit, sozialrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich zur Sozialgerichtsbarkeit. Eine kurze Darstellung des gewünschten Klärungspunkts erleichtert die erste Einordnung, ohne dass bereits eine vollständige rechtliche Bewertung formuliert werden muss.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Volker Thiele

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Volker Thiele liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 34 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih insgesamt und nicht auf Volker Thiele persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,934

Google veröffentlicht zu diesen 34 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Bahnhofstr. 85-85a, 45879 Gelsenkirchen

Montag
09:00-12:30, 15:00-18:00
Dienstag
09:00-12:30, 15:00-18:00
Mittwoch
09:00-12:30
Donnerstag
09:00-12:30, 15:00-18:00
Freitag
09:00-12:30, 15:00-18:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Volker Thiele. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Gelsenkirchen

Alle Profile in Gelsenkirchen vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-thiele-salih.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen