Veröffentlichtes Profil

Stephan Bester

Stephan Bester: Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeldrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt Stephan Bester

Hauptstraße 7, 45879 Gelsenkirchen

Telefon: +49 209 947 48 663

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Stephan Bester
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Stephan Bester ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Gelsenkirchen. Seine Kanzlei befindet sich in der Hauptstraße 7. Die genannten Tätigkeitsgebiete sind Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeldrecht. Im Verkehrsrecht und Bußgeldrecht richtet sich sein Angebot an Menschen mit Problemen oder Streitfällen, die aus der Teilnahme am Straßenverkehr entstehen. Im Strafrecht steht er Mandanten als Fachanwalt zur Seite. Die Kanzlei ist auch für Klienten aus Essen und Umgebung da. Auf ihrer Webseite möchte sie über aktuelle Entscheidungen in ihren Spezialgebieten anhand von Leitsätzen informieren. Dabei verweist sie auf die fortlaufende Rechtsprechung und die berufliche Pflicht, sich über neue Auslegungen der Gesetze und Verordnungen auf dem Laufenden zu halten. Für die Inanspruchnahme seiner Unterstützung bittet Stephan Bester um eine Terminvereinbarung. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch und per E-Mail möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: besterrechtsanwalt.de, besterrechtsanwalt.de

Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Stephan Bester führt seine Kanzlei in der Hauptstraße 7 in 45879 Gelsenkirchen und ist Fachanwalt für Strafrecht. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung führt daneben Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeldrecht als Tätigkeitsgebiete auf. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Strafrecht, während die arbeitsrechtliche Schwerpunktangabe aus dem Profil stammt. Bei einer Anfrage lässt sich klären, ob das konkrete Anliegen von der Kanzlei übernommen werden kann und welche Unterlagen für ein erstes Gespräch benötigt werden. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten suchen dabei häufig zunächst eine Einordnung ihrer Situation und des weiteren Verfahrens. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Allgemein umfasst eine anwaltliche Befassung die Sichtung der Vereinbarungen und des bisherigen Schriftverkehrs sowie die Prüfung, ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Kanzleibeschreibung richtet das verkehrsrechtliche und bußgeldrechtliche Angebot an Menschen, deren Anliegen aus der Teilnahme am Straßenverkehr entstehen. Typische Themen sind die Regulierung von Unfallschäden oder der Umgang mit einem Bußgeldbescheid. Im Strafrecht können ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung oder eine Anklage Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Auf ihrer Webseite möchte die Kanzlei anhand von Leitsätzen über aktuelle Entscheidungen ihrer Spezialgebiete informieren. Dies verweist auf die Bedeutung fortlaufender Rechtsprechung für die anwaltliche Arbeit, ersetzt aber keine Prüfung eines individuellen Falls. Die Kanzlei liegt mit ihrer Anschrift in der Hauptstraße im Innenstadtbereich von Gelsenkirchen. Der örtliche Bezug umfasst damit die Altstadt; auch für Ratsuchende aus Buer, Erle, Horst und Ückendorf ist die Adresse ein Anlaufpunkt innerhalb der Stadt. Nach der Kanzleibeschreibung werden außerdem Klienten aus Essen und Umgebung angesprochen. Je nach Streitgegenstand kommen das Arbeitsgericht Gelsenkirchen, das Amtsgericht Gelsenkirchen oder das Landgericht Essen in Betracht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Stephan Bester bittet um Terminvereinbarung; telefonisch oder per E-Mail können anschließend die Übernahme des Anliegens und die Vorbereitung des Gesprächs geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen

  • Amtsgericht Gelsenkirchen
  • Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
  • Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist vor allem das Arbeitsgericht Gelsenkirchen von Bedeutung. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, ausstehende Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ob das Arbeitsgericht Gelsenkirchen im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für strafrechtliche Verfahren kommt je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Gelsenkirchen oder das Landgericht Essen in Betracht. Das Landgericht Essen ist das übergeordnete Landgericht im zuständigen Bezirk und verhandelt unter anderem bestimmte schwerwiegendere Strafsachen sowie Berufungen gegen amtsgerichtliche Strafurteile. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden bei gerichtlicher Befassung grundsätzlich vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können abhängig von Streitwert und Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt werden. Die Kanzlei von Stephan Bester befindet sich in der Hauptstraße 7, 45879 Gelsenkirchen, im Innenstadtbereich mit Bezug zur Altstadt. Neben diesem zentralen Umfeld gehören Buer, Erle, Horst und Ückendorf zum Gelsenkirchener Einzugsraum; die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich auch Essen und Umgebung. Eine Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte vor dem vereinbarten Termin geprüft werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen, die Kündigung oder Abmahnung und der dazugehörige Schriftverkehr hilfreich. Bei Vergütungsfragen können zusätzlich Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann ging welches Schreiben ein und welches Ziel verfolgt die betroffene Person? Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten, insbesondere bei Kündigungen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Was unterscheidet einen Bußgeldbescheid von einem strafrechtlichen Vorwurf im Straßenverkehr?
Ein Bußgeldbescheid betrifft eine Ordnungswidrigkeit, etwa einen Geschwindigkeitsverstoß. Neben einer Geldbuße können je nach Verstoß Punkte oder ein Fahrverbot vorgesehen sein. Ein strafrechtlicher Vorwurf betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, beispielsweise einer unerlaubten Entfernung vom Unfallort. Hier gelten andere Verfahrensregeln und mögliche Rechtsfolgen. Auch Maßnahmen zur Fahrerlaubnis können eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage ist deshalb wichtig, welches Schreiben vorliegt, welche Behörde es versandt hat und wann es zugestellt wurde. Die rechtliche Einordnung erfordert eine Prüfung des jeweiligen Vorgangs.
Welche Informationen sind bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall wichtig?
Hilfreich sind eine sachliche Schilderung des Unfallhergangs, Datum und Ort sowie Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen und Versicherungen. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, Kontaktdaten von Zeugen und bereits geführter Schriftverkehr können die Aufarbeitung unterstützen. Bei Sachschäden kommen Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen hinzu; bei Verletzungen können medizinische Unterlagen relevant sein. Verkehrsrechtliche Anliegen betreffen häufig mehrere Fragen zugleich, etwa Haftung, Schadenshöhe und Versicherungsleistungen. Ob zusätzlich ein Bußgeld- oder Strafverfahren geführt wird, sollte bei der Anfrage ebenfalls erwähnt werden, weil die Verfahren unterschiedlichen Regeln folgen.
Was sollte eine erste Anfrage zu einer Vorladung oder einem Ermittlungsverfahren enthalten?
Eine erste Anfrage sollte erkennen lassen, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wurde. Wichtig sind außerdem die absendende Stelle, das Aktenzeichen, der genannte Tatvorwurf und anstehende Termine. Aus einer Vorladung allein ergibt sich häufig noch kein vollständiges Bild des Verfahrens. Im Strafrecht kann die Akteneinsicht für eine fundierte Einordnung wesentlich sein. Welche Rechte und Pflichten bei einer Vorladung bestehen, hängt insbesondere von der Verfahrensrolle und der vorladenden Stelle ab; pauschale Aussagen zur Erscheinenspflicht sind deshalb nicht ausreichend.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stephan Bester

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,6 von 5 · 66 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Hauptstraße 7, 45879 Gelsenkirchen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: besterrechtsanwalt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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