Veröffentlichtes Profil

Anwaltskanzlei Stuckmann

Anwaltskanzlei Stuckmann in Gelsenkirchen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Stuckmann

Bochumer Straße 81, 45886 Gelsenkirchen

Telefon: +49 209 923 55 11

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Stuckmann
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Anwaltskanzlei Stuckmann in Gelsenkirchen berät mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Privatpersonen in zivilrechtlichen, wirtschaftsrechtlichen sowie straf- und ordnungsrechtlichen Belangen. Die Rechtsanwälte sind überregional tätig. Als wesentliche Tätigkeitsgebiete nennt die Kanzlei Sozialrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Mietrecht und Strafrecht. Zum weiteren Angebot gehören Erbrecht, Forderungsmanagement, Gesellschafts- und Vereinsrecht, Verkehrsrecht sowie Ordnungswidrigkeitenrecht. Nach eigenen Angaben betreibt die Kanzlei seit 25 Jahren eine eigenständige Forderungsabteilung und setzt seit über zehn Jahren einen Schwerpunkt im medizinischen Forderungsmanagement. Seit Ende 2014 erfolgt die Beratung in rechtlichen Fragen in Gemeinschaft mit der Kanzlei Beisenbusch und Hermandung. Die gemeinsame Arbeit und weitere Kooperationen mit Kolleginnen und Kollegen dienen der Beratung auch bei weitergehenden Rechtsfragen. Die Kanzlei bietet telefonische Soforthilfe für ihre Mandanten an. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon und Kontaktformular zur Verfügung. Bei Nachrichten über das Kontaktformular kündigt sie eine Rückmeldung innerhalb eines Werktages an. Der Kanzleistandort befindet sich an der Bochumer Straße 81 in Gelsenkirchen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-stuckmann.de, ra-stuckmann.de

Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion

Das auf Anwalt-Seiten.de unter der Bezeichnung „Ihr In Gelsenkirchen“ geführte Rechtsanwaltsprofil gehört zur Anwaltskanzlei Stuckmann an der Bochumer Straße 81 in 45886 Gelsenkirchen. Als Hauptschwerpunkt ist Arbeitsrecht angegeben. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Für Ratsuchende stehen dabei häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung, zu Arbeitszeiten oder zu einer Kündigung im Vordergrund. Die Kanzlei berät nach ihrer Beschreibung mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Privatpersonen. Im arbeitsrechtlichen Zusammenhang können etwa Abmahnungen, ausstehender Lohn, Urlaubsansprüche, Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge Anlass für eine Anfrage sein. Auf Unternehmensseite entstehen Fragen beispielsweise bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder bei personellen Veränderungen. Eine anwaltliche Prüfung dient dazu, den Sachverhalt anhand der Unterlagen rechtlich einzuordnen und mögliche weitere Schritte zu erläutern. Welche Möglichkeiten tatsächlich bestehen, hängt unter anderem von vertraglichen Regelungen, dem zeitlichen Ablauf und gegebenenfalls anwendbaren Tarifverträgen ab. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Das Arbeitsrecht steht innerhalb der Kanzlei neben weiteren Tätigkeitsgebieten, darunter Sozialrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Mietrecht und Strafrecht. Solche angrenzenden Bereiche können bedeutsam werden, wenn ein beruflicher Konflikt zusätzliche rechtliche Fragen aufwirft, etwa zu Sozialleistungen nach dem Ende einer Beschäftigung. Seit Ende 2014 erfolgt die Beratung in rechtlichen Fragen in Gemeinschaft mit der Kanzlei Beisenbusch und Hermandung. Zudem nennt die Kanzlei weitere Kooperationen mit Kolleginnen und Kollegen. Ihre Rechtsanwälte sind auch überregional tätig. Der Kanzleistandort an der Bochumer Straße liegt im Gelsenkirchener Stadtteil Ückendorf. Auch für Ratsuchende aus Altstadt, Buer, Erle oder Horst ist damit eine konkrete Adresse für die Anfahrtsplanung benannt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt typischerweise das Arbeitsgericht Gelsenkirchen in Betracht; die örtliche Zuständigkeit ist jeweils gesondert zu prüfen. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die auf Anwalt-Seiten.de verfügbaren Kontaktangaben vorbereiten. Die Kanzlei nennt Telefon und Kontaktformular als Kontaktwege und kündigt bei Formularnachrichten eine Rückmeldung innerhalb eines Werktages an. Für die erste Anfrage sind eine kurze Schilderung des Anliegens, relevante Daten und Hinweise auf laufende Fristen hilfreich. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, bedarf einer gesonderten Klärung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen

  • Amtsgericht Gelsenkirchen
  • Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
  • Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Die Anwaltskanzlei Stuckmann befindet sich an der Bochumer Straße 81 in Gelsenkirchen-Ückendorf. Der Standort liegt damit nicht in Buer, Erle oder Horst, sondern im südlichen Stadtgebiet. Für Personen aus diesen Stadtteilen sowie aus der Altstadt richtet sich die passende Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise infrage; konkrete Verbindungen und die örtliche Parksituation sollten vor einem Besuch geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben lassen sich weder bestimmte Haltestellen noch Angaben zur Barrierefreiheit oder zu kanzleieigenen Stellplätzen ableiten. Für den ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Gelsenkirchen relevant. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Auch bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen werden dort geführt. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, die auf eine einvernehmliche Klärung gerichtet ist. Ob gerade das Arbeitsgericht Gelsenkirchen örtlich zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab, beispielsweise vom Arbeitsort oder vom Sitz der beklagten Partei. Das Amtsgericht Gelsenkirchen und das Landgericht Essen gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind keine regulären Eingangsgerichte für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Für die weiteren zivilrechtlichen und strafrechtlichen Tätigkeitsgebiete der Kanzlei können sie jedoch je nach Verfahrensart, Streitgegenstand und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung Bedeutung haben.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vorname, Nachname, Telefon, E-Mail-Adresse und Nachricht ab.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vorname, Nachname, Telefon, E-Mail-Adresse und Nachricht ab.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand durch Fehler des Sozialamtes, Anwaltskanzlei Stuckmann
  • Münsteraner Studenten bekommen Kaution zurück, Anwaltskanzlei Stuckmann

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Thema. Häufig sind der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, einschlägige Schreiben des Arbeitgebers und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein, bei einer Kündigung insbesondere das Kündigungsschreiben und das Datum seines Zugangs. Auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eine Rolle spielen. Für die erste Kontaktaufnahme genügt zunächst eine verständliche Beschreibung des Anliegens. Welche Dokumente anschließend in welcher Form übermittelt werden sollen, lässt sich im direkten Austausch klären.
Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
Im Kündigungsschutzrecht gelten kurze Fristen. Wer sich gegen eine schriftliche Kündigung gerichtlich wenden möchte, muss grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang beachten. Daneben können weitere zeitliche Vorgaben bedeutsam sein, etwa im Zusammenhang mit Vergütungsansprüchen oder der Arbeitsuchendmeldung. Eine unverbindliche Anfrage allein wahrt keine gerichtliche Frist. Für die erste Einordnung sind deshalb das Zugangsdatum, das Schreiben selbst und die Beschäftigungsumstände wichtig. Welche Fristen und Handlungsmöglichkeiten im konkreten Fall bestehen, kann nur anhand der individuellen Situation geprüft werden.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Außerdem kann eine vereinbarte Beendigung Auswirkungen auf Sozialleistungen haben. Vor einer Entscheidung stellen sich daher arbeitsrechtliche und gegebenenfalls sozialrechtliche Fragen, deren Bewertung vom Inhalt der Vereinbarung und den persönlichen Umständen abhängt.
Muss ein Streit über Lohn oder ein Arbeitszeugnis sofort vor das Arbeitsgericht?
Nicht jede arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachlage kommt zunächst eine außergerichtliche Klärung in Betracht, bei der Forderungen erläutert und unterschiedliche Auffassungen ausgetauscht werden. Dabei können gesetzliche oder vertragliche Fristen weiterhin laufen. Wird eine Klage erforderlich, beginnt das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren regelmäßig mit einer Güteverhandlung. Dort wird nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. Ob eine außergerichtliche Verständigung sinnvoll erscheint oder gerichtliche Schritte geprüft werden sollten, hängt insbesondere vom Streitgegenstand, den Unterlagen und der zeitlichen Situation ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Anwaltskanzlei Stuckmann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Bochumer Straße 81, 45886 Gelsenkirchen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-stuckmann.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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