Veröffentlichtes Profil

Ursula Schmitz

Ursula Schmitz – Anwaltskanzlei Kixmöller und Schmitz in Gelsenkirchen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Anwälte · Anwaltskanzlei Stefan Kixmöller und Ursula Schmitz

Kirchstraße 1, 45879 Gelsenkirchen

Telefon: +49 209 203625

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Stefan Kixmöller und Ursula Schmitz
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Ursula Schmitz gehört gemeinsam mit Stefan Kixmöller zur Anwaltskanzlei Kixmöller und Schmitz in Gelsenkirchen. Die Kanzlei ist nach eigener Darstellung seit mehr als 30 Jahren direkt in der Gelsenkirchener Innenstadt zu finden. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht, Verkehrsunfallrecht, allgemeinen Zivilrecht, Aufenthalts- und Asylrecht sowie im Familienrecht. Die Kanzlei berät in rechtlichen Belangen und vertritt die Interessen ihrer Mandanten. Zu ihrer Arbeitsweise erklärt sie, den Sorgen und Problemen der Ratsuchenden die nötige Zeit und Aufmerksamkeit zu schenken. Die Beratung beschreibt sie als umfassend und zuverlässig, die Interessenvertretung als engagiert. Nähere Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis enthält die Kanzleivorstellung nicht. Die Kanzleiräume befinden sich an der Kirchstraße 1 im Gebäude der Volksbank direkt am Neumarkt. Geöffnet ist montags bis freitags vormittags sowie nachmittags, mit Ausnahme des Mittwochnachmittags.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kixmoeller.org, kixmoeller.org

Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion

Ursula Schmitz gehört gemeinsam mit Stefan Kixmöller zur Anwaltskanzlei Stefan Kixmöller und Ursula Schmitz in Gelsenkirchen. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Ratsuchende beschäftigen dabei beispielsweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnissen. Auch Abmahnungen und Kündigungen gehören zu den typischen Anlässen für eine arbeitsrechtliche Anfrage. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt vom Sachverhalt und den vorhandenen Unterlagen ab. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen geht es häufig zunächst darum, Vereinbarungen, Schriftwechsel und zeitliche Abläufe einzuordnen. Ein Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen, Entgeltabrechnungen oder Schreiben des Arbeitgebers können hierfür wichtige Grundlagen bilden. Neben individuellen Vertragsfragen können tarifvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen eine Rolle spielen. Eine anwaltliche Befassung kann sowohl die außergerichtliche Klärung als auch die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren umfassen. Für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen ist am Standort insbesondere das Arbeitsgericht Gelsenkirchen von Bedeutung; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Kanzleivorstellung nennt daneben Strafrecht, Verkehrsunfallrecht, allgemeines Zivilrecht, Aufenthalts- und Asylrecht sowie Familienrecht als Tätigkeitsfelder der Kanzlei. Diese Angaben zum gemeinsamen Angebot sind vom ausdrücklich ausgewiesenen arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt des Profils von Ursula Schmitz zu unterscheiden. Nach eigener Darstellung nimmt sich die Kanzlei Zeit für die Sorgen und Probleme ihrer Mandantschaft. Ein bestimmter Mandantenkreis wird in der Vorstellung nicht benannt. Bei einer Anfrage lässt sich daher auch klären, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann. Die Kanzleiräume liegen an der Kirchstraße 1 im Gebäude der Volksbank direkt am Neumarkt, in der Gelsenkirchener Innenstadt beziehungsweise Altstadt. Nach eigener Darstellung ist die Kanzlei seit mehr als 30 Jahren in der Innenstadt ansässig. Auch für Ratsuchende aus Buer, Erle, Horst und Ückendorf bildet diese zentrale Lage einen örtlichen Bezugspunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil verfügbaren Kontaktangaben genutzt werden. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen. Die Kanzlei ist montags bis freitags vor- und nachmittags geöffnet, ausgenommen mittwochnachmittags; ein konkreter Termin sollte abgestimmt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen

  • Amtsgericht Gelsenkirchen
  • Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
  • Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Ursula Schmitz ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Gelsenkirchen relevant. Arbeitsgerichte entscheiden insbesondere über Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, ausstehende Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Auch bestimmte kollektivarbeitsrechtliche Verfahren gehören zu ihren Aufgaben. Ob das Arbeitsgericht Gelsenkirchen im konkreten Fall örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Das Amtsgericht Gelsenkirchen und das Landgericht Essen sind dagegen nicht die regulären Eingangsgerichte für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis. Für die weiteren in der Kanzleivorstellung genannten Bereiche können sie jedoch Bedeutung haben: Amtsgerichte bearbeiten unter anderem Zivil-, Straf- und Familiensachen; Landgerichte befassen sich insbesondere mit bestimmten Zivil- und Strafverfahren sowie Rechtsmitteln. Aufenthalts- und asylrechtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Kanzlei befindet sich an der Kirchstraße 1, 45879 Gelsenkirchen, im Gebäude der Volksbank direkt am Neumarkt. Damit liegt sie in der Innenstadt im Bereich der Altstadt. Für Menschen aus den ebenfalls genannten Stadtteilen Buer, Erle, Horst und Ückendorf ist die Innenstadt der gemeinsame räumliche Anlaufpunkt. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw kann anhand der Kanzleiadresse vorbereitet werden. Konkrete Verbindungen, Fahrtzeiten und Parkmöglichkeiten sind den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Vor einem Besuch empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung sowie die Abstimmung eines Termins, insbesondere weil mittwochnachmittags keine Öffnungszeit angegeben ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine arbeitsrechtliche Mandatsanfrage sinnvoll?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen hilfreich. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Urlaubsanträge, Abmahnungen, Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Auch einschlägige Schreiben und E-Mails können den Ablauf nachvollziehbar machen. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert es, die wesentlichen Ereignisse zu erfassen. Dabei sind besonders das Datum des Erhalts wichtiger Schreiben und bereits bekannte Fristen von Bedeutung. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
Im Kündigungsschutzrecht gelten kurze gesetzliche Fristen. Wer die Unwirksamkeit einer Kündigung gerichtlich geltend machen möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erheben. Daneben können weitere Fristen und Pflichten relevant werden. Für eine allgemeine zeitliche Einordnung ist deshalb wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Eine Anfrage oder ein außergerichtliches Gespräch ersetzt eine erforderliche Klage nicht. Ob und welche Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen, bedarf einer individuellen Prüfung.
Was wird bei Fragen zu einer Abmahnung oder einem Arbeitszeugnis geprüft?
Bei einer Abmahnung stehen typischerweise der geschilderte Vorwurf, die Beschreibung des beanstandeten Verhaltens und die angedrohten Folgen im Mittelpunkt. Außerdem kann relevant sein, ob die Darstellung mit den tatsächlichen Abläufen übereinstimmt. Bei Arbeitszeugnissen geht es häufig um die Vollständigkeit, die Tätigkeitsbeschreibung sowie die Bewertung von Leistung und Verhalten. Einzelne Formulierungen sollten dabei nicht losgelöst vom gesamten Zeugnis betrachtet werden. Für beide Anliegen sind das jeweilige Dokument und ergänzende Informationen zum Arbeitsverhältnis wichtige Grundlagen einer rechtlichen Einordnung.
Wie läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich ab?
In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet nach Klageerhebung regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Dabei wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Kommt keine Einigung zustande, kann sich ein Kammertermin anschließen, in dem die Streitpunkte weiter erörtert und gegebenenfalls Beweise erhoben werden. Das Verfahren kann durch Vergleich, Urteil oder auf andere prozessuale Weise enden. Welche Unterlagen und Angaben erforderlich sind, richtet sich nach dem Streitgegenstand. Die Dauer lässt sich nicht allgemein vorhersagen; sie hängt unter anderem vom Verfahrensverlauf und dem Klärungsbedarf ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Ursula Schmitz

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

3,9 von 5 · 98 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Kirchstraße 1, 45879 Gelsenkirchen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kixmoeller.org

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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