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- Rechtsanwalt Holger Schönfeld
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei Rechtsanwalt Holger Schönfeld befindet sich in der Kirchstraße 1 in Gelsenkirchen, neben der Volksbank. Sie bietet ihren Mandanten Beratung in Rechtsfragen. Im Quelltext wird ein Team erfahrener Anwälte beschrieben, die jeweils auf ihr Fachgebiet spezialisiert sind. Konkrete Rechtsgebiete oder bestimmte Mandantengruppen werden dabei nicht genannt. Als Merkmale der Arbeitsweise nennt die Darstellung einen praxisnahen und lösungsorientierten Umgang mit juristischen Problemen sowie die sorgfältige Analyse komplexer Fälle. Die Bedürfnisse und Erwartungen der Mandanten stehen nach der Beschreibung im Mittelpunkt. Durch enge Kommunikation sollen Rechtsverfahren transparent gestaltet und Mandanten über jeden Schritt auf dem Laufenden gehalten werden. Zudem hebt die Darstellung die Einhaltung ethischer Regeln und von Vertraulichkeitsprinzipien hervor. Die angegebenen Öffnungszeiten reichen von Montag bis Samstag, jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr. Sonntags ist die Kanzlei geschlossen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalte.ivof.com
Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Holger Schönfeld ist mit seiner Kanzlei in der Kirchstraße 1 in 45879 Gelsenkirchen ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Ratsuchende beschäftigen dabei beispielsweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder einem Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen und Kündigungen gehören zu den typischen Anlässen einer arbeitsrechtlichen Anfrage. Welche rechtlichen Fragen im Einzelfall im Vordergrund stehen, hängt insbesondere von den vertraglichen Vereinbarungen und dem tatsächlichen Ablauf des Arbeitsverhältnisses ab. Hinter dem Schwerpunkt Arbeitsrecht steht häufig die Aufgabe, schriftliche Unterlagen und betriebliche Vorgänge zusammenzuführen. Bei einer ausstehenden Zahlung können etwa Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise eine Rolle spielen; bei einer Kündigung sind unter anderem das Schreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs relevant. Neben einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung können auch außergerichtliche Gespräche oder die Prüfung einer angebotenen Vereinbarung Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit sein. Das Profil legt nicht fest, welche Mandantengruppen Holger Schönfeld vertritt. Ob eine konkrete Anfrage übernommen werden kann, ist deshalb im persönlichen Kontakt zu klären. Die Kanzleibeschreibung nennt einen praxisnahen und lösungsorientierten Umgang mit juristischen Problemen sowie die sorgfältige Analyse komplexer Sachverhalte. Als weitere Merkmale werden die Berücksichtigung der Bedürfnisse und Erwartungen der Mandantschaft und eine enge Kommunikation beschrieben. Dadurch sollen Verfahrensschritte nachvollziehbar bleiben. Auch Vertraulichkeit und die Einhaltung berufsethischer Regeln werden hervorgehoben. Für eine erste Besprechung ist es allgemein hilfreich, das Anliegen zeitlich geordnet darzustellen und vorhandene Unterlagen zusammenzustellen. So lassen sich der Sachverhalt, offene Fragen und mögliche zeitliche Dringlichkeiten besser einordnen. Örtlich liegt die Kanzlei in der Gelsenkirchener Altstadt, neben der Volksbank. Damit hat das Profil einen innerstädtischen Bezug und ist auch für Ratsuchende aus Buer, Erle, Horst oder Ückendorf örtlich einzuordnen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist insbesondere das Arbeitsgericht Gelsenkirchen relevant; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten angestoßen werden. Dabei können das Anliegen und bestehende Fristen zunächst knapp benannt werden. Anschließend sind Termin, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme mit der Kanzlei abzustimmen. Angegeben sind Öffnungszeiten von Montag bis Samstag, jeweils 10:00 bis 18:00 Uhr; sonntags ist die Kanzlei geschlossen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
- Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Holger Schönfeld befindet sich in der Kirchstraße 1 in der Gelsenkirchener Altstadt. Als Orientierung vor Ort nennt die Kanzleibeschreibung die benachbarte Volksbank. Die innerstädtische Lage bildet den räumlichen Bezug des Profils; auch aus den Stadtteilen Buer, Erle, Horst und Ückendorf lässt sich eine Anfahrt dorthin planen. Öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten in Betracht. Welche Verbindung oder Route geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Entsprechende Einzelheiten sollten daher vor einem Besuch geklärt werden. Für den ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Gelsenkirchen von Bedeutung. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, offene Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Auch bestimmte kollektivrechtliche Streitigkeiten, beispielsweise zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, gehören zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Ob gerade das Arbeitsgericht Gelsenkirchen örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Das ebenfalls genannte Amtsgericht Gelsenkirchen und das Landgericht Essen gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie bearbeiten unter anderem allgemeine Zivilsachen nach den jeweiligen Zuständigkeitsregeln, sind jedoch nicht die regulären Eingangsgerichte für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Das Landgericht Essen ist für Gelsenkirchen das zugehörige Landgericht, aber keine Berufungsinstanz des Arbeitsgerichts.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen. Häufig sind der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein, bei einer Abmahnung oder Kündigung das jeweilige Schreiben samt Angaben zum Erhalt. Auch anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Bedeutung haben. Für die erste Kontaktaufnahme genügt zunächst eine übersichtliche Beschreibung. Auf welchem Weg vertrauliche Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
- Warum ist eine Anfrage nach Erhalt einer Kündigung häufig zeitkritisch?
- Im Kündigungsschutzrecht bestehen kurze gesetzliche Fristen. Wer die Unwirksamkeit einer schriftlichen Kündigung gerichtlich geltend machen möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Besonderheiten und Ausnahmen bedürfen einer individuellen Prüfung. Eine bloße Kontaktanfrage oder ein Gespräch mit dem Arbeitgeber ersetzt die Klageerhebung nicht. Für die erste Einordnung sind deshalb insbesondere das Kündigungsschreiben und der genaue Zugangszeitpunkt wichtig. Auch bei anderen arbeitsrechtlichen Ansprüchen können Fristen eine Rolle spielen, etwa tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht ausgetragen werden?
- Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachverhalt kommen zunächst eine Klärung der Unterlagen, ein Austausch über unterschiedliche Auffassungen oder außergerichtliche Verhandlungen in Betracht. Ob eine Einigung sinnvoll und möglich ist, hängt von den Interessen beider Seiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Auch vor dem Arbeitsgericht ist eine einvernehmliche Lösung vorgesehen: Im Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Laufende Fristen bleiben unabhängig von Gesprächen wichtig und müssen bei der Wahl des weiteren Vorgehens berücksichtigt werden.
- Welche Fragen stellen sich vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Typische Prüfpunkte sind der Beendigungszeitpunkt, noch offene Vergütung, Urlaub, eine mögliche Freistellung und das Arbeitszeugnis. Auch Ausgleichsklauseln und mögliche sozialrechtliche Folgen können erheblich sein. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil einer solchen Vereinbarung. Anders als bei einer Kündigung geht es um eine vertragliche Zustimmung mit entsprechenden Bindungswirkungen. Für eine anwaltliche Anfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf und Informationen zur bisherigen Beschäftigung hilfreich. Die konkreten Auswirkungen lassen sich nur anhand des Einzelfalls beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Holger Schönfeld
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4,1 von 5 · 68 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Kirchstraße 1, 45879 Gelsenkirchen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalte.ivof.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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