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- Jürgen Busch
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Jürgen Busch wird als Anwaltskanzlei in Gelsenkirchen beschrieben. Die Kanzlei befindet sich in der Gabelsbergerstraße und bietet ihren Mandanten Beratung in Rechtsfragen. Zum Team gehören laut Darstellung erfahrene Anwälte, die jeweils auf ihr Fachgebiet spezialisiert sind. Konkrete Rechtsgebiete oder bestimmte Mandantengruppen werden im vorliegenden Text nicht genannt. Die Kanzlei stellt die Bedürfnisse und Erwartungen ihrer Mandanten in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Als Bestandteil ihrer Arbeitsweise nennt sie eine enge Kommunikation: Rechtsverfahren sollen transparent geführt und Mandanten über jeden Schritt auf dem Laufenden gehalten werden. Juristische Probleme werden nach der Beschreibung praxisnah und lösungsorientiert angegangen. Auch komplexe Fälle werden sorgfältig analysiert, um die Rechte der Mandanten zu verteidigen. Darüber hinaus betont die Kanzlei die Einhaltung ethischer Regeln und von Vertraulichkeitsprinzipien bei der Betreuung ihrer Klienten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalte.ivof.com
Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jürgen Busch ist mit seiner Kanzlei in der Gabelsbergerstraße, 45879 Gelsenkirchen, ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten – vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses über dessen laufende Gestaltung bis zur Beendigung. Für Ratsuchende können dabei sowohl einzelne Vertragsregelungen als auch Veränderungen im beruflichen Alltag Anlass für eine Anfrage sein. Welche Unterstützung im konkreten Fall möglich ist, lässt sich erst anhand des Anliegens und der dazugehörigen Unterlagen klären. Typische arbeitsrechtliche Fragen entstehen bei Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder einem Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und angebotene Aufhebungsverträge gehören zu den häufigen Anlässen für anwaltlichen Klärungsbedarf. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche tatsächliche Situationen: Eine Zahlung bleibt aus, Aufgaben verändern sich oder das Arbeitsverhältnis soll enden. Zur rechtlichen Einordnung sind regelmäßig der zeitliche Ablauf, bestehende Vereinbarungen und die bisherige Kommunikation wichtig. Bei manchen Anliegen können kurze Fristen eine Rolle spielen. Eine erste Schilderung sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben zugegangen ist oder ein Termin bevorsteht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung hebt eine enge Kommunikation und einen transparenten Umgang mit rechtlichen Verfahren hervor. Mandantinnen und Mandanten sollen über die einzelnen Schritte informiert bleiben. Darüber hinaus nennt die Kanzlei die sorgfältige Analyse auch komplexer Sachverhalte sowie die Beachtung von Vertraulichkeit und ethischen Regeln als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Für eine arbeitsrechtliche Anfrage bedeutet das als allgemeine Orientierung: Erwartungen, offene Fragen und das angestrebte Ziel bilden neben den Dokumenten eine wichtige Grundlage für das Gespräch. Der örtliche Bezug liegt in Gelsenkirchen. Die Gabelsbergerstraße ist die angegebene Kanzleianschrift; eine genaue Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile ist nicht belegt. Für Ratsuchende aus Altstadt, Buer, Erle, Horst oder Ückendorf richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Konkrete Verkehrsverbindungen sind den Angaben nicht zu entnehmen. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Gelsenkirchen in Betracht, sofern es örtlich zuständig ist. Das Amtsgericht Gelsenkirchen und das Landgericht Essen gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für typische Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Eine Kontaktaufnahme kann über die auf Anwalt-Seiten.de beim Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten beginnen. Hilfreich ist eine knappe Darstellung des arbeitsrechtlichen Anliegens mit wichtigen Daten und möglicherweise laufenden Fristen. Anschließend können die Übernahme der Angelegenheit, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden. Eine Anfrage allein ersetzt weder die Bestätigung einer Mandatsübernahme noch eine individuelle Prüfung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
- Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Jürgen Busch befindet sich in der Gabelsbergerstraße in 45879 Gelsenkirchen. Eine gesicherte Einordnung der Adresse in einen bestimmten Stadtteil oder als Innenstadtlage lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Altstadt, Buer, Erle, Horst und Ückendorf bilden den genannten örtlichen Bezug innerhalb des Stadtgebiets. Für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich allgemein eine aktuelle Routenprüfung anhand der Kanzleianschrift. Konkrete Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch erfragt werden. Zum arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt passt auf gerichtlicher Ebene insbesondere das Arbeitsgericht Gelsenkirchen. Arbeitsgerichte befassen sich typischerweise mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, ausstehende Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Daneben werden dort bestimmte kollektivarbeitsrechtliche Angelegenheiten, beispielsweise zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, im Beschlussverfahren behandelt. In arbeitsgerichtlichen Klageverfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, die eine einvernehmliche Klärung ermöglichen soll. Ob gerade das Arbeitsgericht Gelsenkirchen örtlich zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa vom gewöhnlichen Arbeitsort oder vom Sitz der beklagten Partei. Das ebenfalls genannte Amtsgericht Gelsenkirchen und das für den Bezirk zuständige Landgericht Essen gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dort werden unter anderem allgemeine Zivilsachen nach den jeweiligen Zuständigkeitsregeln verhandelt. Für typische arbeitsvertragliche Streitigkeiten sind sie grundsätzlich nicht zuständig. Der Kanzleisitz allein bestimmt daher weder den passenden Rechtsweg noch den konkreten Gerichtsort.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste arbeitsrechtliche Anfrage hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die zum Anliegen gehörende Korrespondenz wichtig. Je nach Thema können etwa Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzukommen. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist wann geschehen, welche Personen waren beteiligt und welche Rückmeldungen gab es bereits? Auch bekannte Termine oder Fristen sollten genannt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären.
- Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
- Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ob und wie eine Kündigung überprüft werden kann, hängt jedoch von weiteren Umständen ab, etwa von der Art des Arbeitsverhältnisses und dem Inhalt des Schreibens. Für eine Anfrage sind deshalb das Kündigungsschreiben und Angaben zum tatsächlichen Zugang besonders relevant. Die bloße Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei wahrt keine gerichtliche Frist. Eine individuelle Prüfung kann durch allgemeine Informationen nicht ersetzt werden.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Regelungen zu Freistellung, Urlaub, Zeugnis oder einer Abfindung enthalten. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch vorgesehen. Zudem können sozialversicherungsrechtliche Folgen eine Rolle spielen, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Welche Bedeutung ein konkretes Angebot hat, lässt sich nur anhand seines vollständigen Inhalts und der persönlichen Ausgangslage beurteilen. Für die Anfrage ist daher der gesamte Vertragsentwurf hilfreich.
- Muss ein Streit über Lohn, Abmahnung oder Zeugnis sofort vor Gericht gehen?
- Nicht jede arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Situation kommen zunächst eine Klärung des Sachverhalts, ein Austausch über die unterschiedlichen Standpunkte oder außergerichtliche Verhandlungen in Betracht. Dabei können bestehende Fristen und vertragliche Ausschlussregelungen wichtig sein. Wird Klage beim Arbeitsgericht erhoben, findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, in der eine Einigung erörtert wird. Ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist und welches Vorgehen in Betracht kommt, hängt unter anderem von den Unterlagen, den Streitpunkten und den Zielen der Beteiligten ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jürgen Busch
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Kanzlei und Anfahrt
Gabelsbergerstraße, 45879 Gelsenkirchen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalte.ivof.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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