- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Aybora Akgün
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Aybora Akgün ist Rechtsanwalt mit Kanzleianschrift am Spittlertorgraben 15 in 90429 Nürnberg. Seine Berufsbezeichnung wurde ihm in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Die Kanzlei ist zentral gelegen und direkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die U-Bahn- und Busanbindung am Plärrer erreichbar. Zudem stehen kostenpflichtige Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer und die E-Mail-Adresse info@ra-akguen.de angegeben. Akgün ist für den Inhalt der Website verantwortlich und über die dort genannten Kontaktdaten direkt erreichbar. Er erklärt sich grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-akguen.de, ra-akguen.de
Beratung in Nürnberg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Aybora Akgün ist mit seiner Kanzlei am Spittlertorgraben 15 in 90429 Nürnberg ansässig. Sein im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen während der Beschäftigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, vertragliche Regelungen, betriebliche Entscheidungen oder Schreiben der jeweils anderen Seite rechtlich einordnen zu lassen. Welche Unterstützung im konkreten Anliegen möglich ist und ob ein Mandat übernommen wird, lässt sich bei der ersten Kontaktaufnahme klären. Typische arbeitsrechtliche Anliegen sind Kündigungen, Aufhebungsverträge und Abmahnungen. Ebenso können Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis Anlass für eine Anfrage sein. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Fragestellungen: Welche Vereinbarungen enthält der Arbeitsvertrag, welche Vorgänge sind dokumentiert und welche Fristen können eine Rolle spielen? Eine anwaltliche Prüfung berücksichtigt regelmäßig nicht nur einzelne Schreiben, sondern auch den zeitlichen Ablauf und gegebenenfalls tarifliche oder betriebliche Regelungen. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Eine zeitnahe Klärung des Beratungsbedarfs ist deshalb allgemein von Bedeutung. Die Kanzlei liegt zentral am Spittlertorgraben im Umfeld von Altstadt und Gostenhof. Die angegebene U-Bahn- und Busanbindung am Plärrer ermöglicht die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln; für die Anfahrt mit dem Pkw stehen kostenpflichtige Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Auch für Ratsuchende aus Johannis, der Südstadt oder Langwasser bietet die Anschrift einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Daraus ergibt sich jedoch keine Aussage über freie Gesprächstermine; ein persönlicher Besuch sollte vorab abgestimmt werden. Für viele Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Nürnberg die erste gerichtliche Instanz. Die ebenfalls am Standort genannten ordentlichen Gerichte sind davon zu unterscheiden. Über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt ihrer Anfrage nutzen und anschließend über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten Verbindung aufnehmen. Belegt sind eine Telefonnummer und die E-Mail-Adresse info@ra-akguen.de. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Daten und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Die Anfrage allein bestätigt noch keine Mandatsübernahme. Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde für Aybora Akgün ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Nürnberg
- Amtsgericht Nürnberg
- Landgericht Nürnberg-Fürth
- Arbeitsgericht Nürnberg
- Oberlandesgericht Nürnberg
Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Aybora Akgün ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Nürnberg relevant. Bei entsprechender sachlicher und örtlicher Zuständigkeit werden dort beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Arbeitsentgelt, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, die eine einvernehmliche Beilegung ermöglichen soll. Ob das Nürnberger Gericht für einen einzelnen Fall örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab; die Kanzleianschrift entscheidet darüber nicht. Amtsgericht Nürnberg, Landgericht Nürnberg-Fürth und Oberlandesgericht Nürnberg gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht die regulären Eingangsgerichte. Berührt ein Sachverhalt weitere zivilrechtliche Fragen oder ist die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses umstritten, kann die Abgrenzung der Gerichtszuständigkeit Bedeutung gewinnen. Das Oberlandesgericht Nürnberg ist insbesondere keine Rechtsmittelinstanz über dem Arbeitsgericht. Arbeitsrechtliche Rechtsmittel folgen einem eigenen gerichtlichen Instanzenzug. Die Kanzlei am Spittlertorgraben 15 befindet sich in zentraler Nürnberger Lage im Umfeld der Altstadt und von Gostenhof. Für die Erreichbarkeit ist die belegte U-Bahn- und Busanbindung am Plärrer maßgeblich. Damit lässt sich die Anreise auch aus anderen Stadtbereichen wie Johannis, Südstadt und Langwasser mit öffentlichen Verkehrsmitteln planen. Für eine Pkw-Anfahrt sind kostenpflichtige Parkmöglichkeiten angegeben. Konkrete Fahrzeiten oder die Verfügbarkeit einzelner Stellplätze lassen sich daraus nicht ableiten. Ein Termin sollte unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel vorab vereinbart werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung sinnvoll?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und das Datum des tatsächlichen Zugangs wichtig. Ergänzend können Vertragsänderungen, vorhandene Abmahnungen und einschlägiger Schriftverkehr hilfreich sein. Auch Angaben zum Beginn der Beschäftigung und zum Betrieb können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen gelten häufig kurze Fristen; für eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich eine Dreiwochenfrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung vorgesehen. Die konkrete Fristberechnung und mögliche Besonderheiten bedürfen einer individuellen Prüfung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt gerichtliche Fristen nicht.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis und die Abwicklung offener Ansprüche regeln. Auch mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen können dabei bedeutsam sein. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Aufhebungsverträgen grundsätzlich nicht. Für eine anwaltliche Anfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf, begleitende Schreiben und Angaben zu einer gesetzten Entscheidungsfrist nützlich. Welche Folgen einzelne Klauseln haben, hängt vom jeweiligen Inhalt und den Umständen ab.
- Welche Informationen helfen bei Fragen zu einer Abmahnung?
- Bei einer Abmahnung sind vor allem ihr genauer Wortlaut, der beanstandete Vorgang und dessen zeitlicher Ablauf relevant. Eine Abmahnung soll eine behauptete Pflichtverletzung benennen und vor möglichen Folgen bei einer Wiederholung warnen. Für eine erste Anfrage können das Schreiben, die eigene sachliche Darstellung und vorhandene Nachweise zusammengestellt werden. Auch einschlägige Arbeitsanweisungen oder frühere Korrespondenz können zur Einordnung beitragen. Ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Reaktion in Betracht kommt, lässt sich nicht allein aus ihrer Überschrift ableiten. Nicht jede Beanstandung erfüllt automatisch die rechtlichen Anforderungen einer Abmahnung.
- Was ist vor einer Anfrage zu ausstehendem Lohn oder Überstunden wichtig?
- Bei Vergütungsfragen helfen Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und relevante Nachrichten dabei, den Sachverhalt nachvollziehbar darzustellen. Sinnvoll ist eine Übersicht, welche Beträge für welche Zeiträume offen oder streitig sind. Bei Überstunden können zusätzlich deren Anordnung, Billigung oder betriebliche Notwendigkeit sowie die vereinbarten Vergütungsregelungen Bedeutung haben. Arbeitsverträge oder Tarifverträge können Ausschlussfristen enthalten, die neben gesetzlichen Verjährungsregeln zu beachten sind. Ob solche Regelungen wirksam und anwendbar sind, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls. Eine allgemeine Anfrage ersetzt weder die Geltendmachung eines Anspruchs noch eine gegebenenfalls erforderliche Klage.
- Welche Fragen lassen sich zu einem Arbeitszeugnis vor einer Mandatsanfrage vorbereiten?
- Zunächst ist hilfreich zu unterscheiden, ob ein Zeugnis fehlt oder ob ein bereits erteiltes Zeugnis überprüft werden soll. Bei einem vorhandenen Zeugnis sind der vollständige Text, Angaben zu den ausgeübten Aufgaben und zur Beschäftigungsdauer relevant. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält neben Art und Dauer der Tätigkeit auch Aussagen zu Leistung und Verhalten. Unklarheiten können die Tätigkeitsbeschreibung, Bewertungen oder widersprüchliche Formulierungen betreffen. Für die Anfrage empfiehlt sich eine sachliche Aufstellung der beanstandeten Punkte. Ob eine Änderung verlangt werden kann, hängt von Inhalt, tatsächlichem Beschäftigungsverlauf und den rechtlichen Anforderungen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
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Kanzlei und Anfahrt
Spittlertorgraben 15, 90429 Nürnberg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-akguen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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