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- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Jean-Baptiste Abel ist Rechtsanwalt in Berlin und betreibt die Kanzlei JBA.legal für Arbeitsrecht. Die Kanzlei unterstützt Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber in allen Aspekten und Stadien des Arbeitsrechts. Die Tätigkeit umfasst den Abschluss des Arbeitsvertrages, die Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Zu den genannten Anliegen gehören Fragen zum Arbeitsvertrag und Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht. Abel beschreibt seine Interessenvertretung im Arbeitsrecht als national und international und verweist auf seine Kompetenz in mehreren Sprachen. Beratungstermine können über die Webseite gebucht werden. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail, über Threema oder das Kontaktformular möglich. Eine Erstberatung kostet in der Regel 190 Euro. Schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, wird die Erstberatungsgebühr vollständig auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet. Bei der Kontaktaufnahme informiert Abel über die anfallenden Kosten. Die Kanzlei befindet sich in der Schönleinstraße 4 in Berlin.
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Baptiste Abel betreibt die Kanzlei JBA.legal in der Schönleinstraße 4, 10967 Berlin. Sein Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Das Angebot richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie an Arbeitgeber und umfasst unterschiedliche Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses: vom Abschluss des Arbeitsvertrags über die Zusammenarbeit im Betrieb bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch Fragen der betrieblichen Altersversorgung gehören zu den genannten Tätigkeitsfeldern. Damit erfasst das Profil sowohl Anliegen aus dem laufenden Berufsalltag als auch Konflikte, die eine gerichtliche Klärung erforderlich machen können. Beim Arbeitsvertrag geht es typischerweise darum, welche Rechte und Pflichten vereinbart werden und wie einzelne Regelungen einzuordnen sind. Dazu zählen etwa Arbeitszeit, Vergütung, Aufgabenbereich oder Befristung. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können Fragen zu Urlaub, Entgelt, Abmahnungen oder Veränderungen der Arbeitsbedingungen entstehen. Bei dessen Beendigung stehen häufig Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse im Mittelpunkt. Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht werden in der Kanzleibeschreibung ausdrücklich genannt. Betriebliche Altersversorgung betrifft demgegenüber häufig längerfristige Zusagen und die daraus folgenden Ansprüche, auch über das Ende einer Beschäftigung hinaus. Abel beschreibt seine arbeitsrechtliche Interessenvertretung als national und international und verweist auf Kenntnisse in mehreren Sprachen. Welche Sprachen für eine konkrete Anfrage zur Verfügung stehen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen können etwa der Arbeitsort, der Sitz des Arbeitgebers und vertragliche Regelungen zur Rechtswahl Bedeutung haben. Solche Konstellationen erfordern zunächst eine genaue Erfassung des Sachverhalts; allein aus dem internationalen Bezug ergibt sich noch keine bestimmte gerichtliche Zuständigkeit. Die Kanzlei liegt in Kreuzberg im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den am Standort genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Berlin relevant. Die ebenfalls genannten Amtsgerichte, das Landgericht Berlin und das Kammergericht gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind nicht die üblichen Gerichte für Kündigungsschutzverfahren. Für die Anfahrt zur Schönleinstraße kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht; die konkrete Verbindung sollte anhand der Adresse geplant werden. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt dienen, um die Kontaktdaten und angebotenen Kontaktwege zu nutzen. Laut Kanzleibeschreibung sind Telefon, E-Mail, Threema und ein Kontaktformular verfügbar; Beratungstermine können über die Kanzleiwebseite gebucht werden. Eine kurze Darstellung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf mögliche Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei JBA.legal befindet sich in der Schönleinstraße 4 in Berlin-Kreuzberg und damit im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Dieser Standort gehört zum innerstädtischen Berliner Raum. Neben Friedrichshain-Kreuzberg sind im örtlichen Profil Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow und Steglitz-Zehlendorf genannt. Aus der Nennung dieser Stadtteile beziehungsweise Bezirke lässt sich jedoch keine besondere gerichtliche Zuständigkeit ableiten. Für einen persönlichen Termin ist die konkrete Adresse der Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich in Betracht; die passende Verbindung, die aktuelle Verkehrslage und mögliche Abstellmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, eigenen Parkplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist von den genannten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht Berlin maßgeblich. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, ausstehende Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Auch Auseinandersetzungen über betriebliche Altersversorgung können in die Arbeitsgerichtsbarkeit fallen. Ob gerade das Arbeitsgericht Berlin örtlich zuständig ist, hängt von den Umständen des Beschäftigungsverhältnisses ab, nicht allein vom Kanzleisitz. Die Berliner Amtsgerichte und das Landgericht Berlin bearbeiten dagegen unter anderem allgemeine Zivilsachen. Das Kammergericht ist das Berliner Oberlandesgericht und gehört ebenfalls zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für gewöhnliche arbeitsrechtliche Berufungen ist es daher nicht zuständig; diese werden innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit behandelt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Name und E-Mail-Adresse; eine Nachricht ist optional.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung ist kostenpflichtig und kostet in der Regel 190 Euro; folgt ein gerichtliches Verfahren, wird die Erstberatungsgebühr vollständig auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet. Bei der Kontaktaufnahme werden die zu erwartenden Kosten mitgeteilt. Häufig ist dabei bereits eine kurze Ersteinschätzung möglich, die auch dann nicht berechnet wird, wenn kein Beratungsgespräch folgt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine Erstberatung ist kostenpflichtig und kostet in der Regel 190 Euro; folgt ein gerichtliches Verfahren, wird die Erstberatungsgebühr vollständig auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet. Bei der Kontaktaufnahme werden die zu erwartenden Kosten mitgeteilt. Häufig ist dabei bereits eine kurze Ersteinschätzung möglich, die auch dann nicht berechnet wird, wenn kein Beratungsgespräch folgt.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Name und E-Mail-Adresse; eine Nachricht ist optional.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Kündigung? Was nun?
- Arbeitsrecht von A bis Z
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zum Arbeitsvertrag sinnvoll?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Anlagen und spätere Änderungsvereinbarungen hilfreich. Je nach Thema können außerdem Stellenbeschreibungen, einschlägige Schreiben, Entgeltabrechnungen oder Hinweise auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen wichtig sein. Ratsuchende können kurz zusammenfassen, welche Regelung unklar ist und ob der Vertrag bereits unterschrieben wurde. Auch der geplante Arbeitsbeginn oder ein vorgegebener Rückmeldetermin kann eine Rolle spielen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Anliegen und lässt sich bei der Anfrage abstimmen.
- Worauf kommt es bei einer Mandatsanfrage nach einer Kündigung an?
- Nach einer Kündigung ist vor allem der zeitliche Ablauf wichtig. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sind das Kündigungsschreiben und Angaben dazu, wann und wie es angekommen ist, für die erste Prüfung bedeutsam. Ergänzend können Arbeitsvertrag, Beschäftigungsbeginn und Informationen zum Betrieb relevant sein. Die bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klage und wahrt keine gerichtliche Frist. Ob Kündigungsschutz besteht und welche Schritte in Betracht kommen, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
- Welche Fragen können bei der betrieblichen Altersversorgung entstehen?
- Bei der betrieblichen Altersversorgung geht es häufig darum, welche Leistungen zugesagt wurden, wie sie finanziert werden und was bei einem Arbeitgeberwechsel oder dem Ende des Arbeitsverhältnisses mit bestehenden Anwartschaften geschieht. Auch die Berechnung und Auszahlung späterer Leistungen können Anlass für Fragen sein. Für eine Anfrage sind insbesondere Versorgungszusagen, Versorgungsordnungen, Versicherungsunterlagen und Mitteilungen des Arbeitgebers hilfreich. Die rechtliche Einordnung hängt unter anderem vom Durchführungsweg und den geltenden Vereinbarungen ab. Nicht jede betriebliche Versorgung folgt denselben Regeln.
- Was sollte bei Arbeitsverhältnissen mit internationalem Bezug in der Anfrage stehen?
- Bei einem internationalen Bezug sind der gewöhnliche Arbeitsort, der Sitz des Arbeitgebers und mögliche Einsätze in weiteren Staaten wichtige Ausgangspunkte. Auch eine vertragliche Rechtswahl oder eine Vereinbarung zum Gerichtsstand kann für die Prüfung relevant sein, beantwortet aber nicht automatisch alle Zuständigkeitsfragen. Sinnvoll ist außerdem ein Hinweis darauf, in welcher Sprache die Unterlagen vorliegen und die Kommunikation gewünscht wird. Welche Rechtsordnung anzuwenden ist und welches Gericht angerufen werden kann, muss anhand der tatsächlichen Beschäftigungssituation und der maßgeblichen Regeln geprüft werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Baptiste Abel
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: jba.legal
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