- Qualifikation
- Zulassung seit 2002
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Christian Erwes
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Berlin vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Christian Erwes ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Falkensee. Er berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Zu den genannten Themen gehören Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Abmahnungen. Auch fristlose Kündigungen, gesetzliche Kündigungsfristen und Urlaubsansprüche werden auf seiner Internetpräsenz behandelt. Seine Tätigkeit umfasst Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragen in Berlin und Brandenburg. Die Website beschreibt seine Arbeitsweise als schnelle Expertise und maßgeschneiderte Beratung. Bei Kündigungen bietet er eine kostenlose erste telefonische Ersteinschätzung an. Für dringende Fälle ist eine WhatsApp-Hotline angegeben; außerdem steht ein Kontaktformular zur Verfügung. Christian Erwes erhielt seine Anwaltszulassung 2002 und ist seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in dessen Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Die Website nennt über 8000 betreute Mandate seit 2002. Als Kontaktanschriften sind die Bernstorffstraße 1 in Berlin und die Bahnhofstr. 40 in Falkensee aufgeführt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-erwes.de
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Christian Erwes ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kontaktanschriften in Berlin und Falkensee. Seine Berliner Kanzlei befindet sich in der Bernstorffstraße 1, 13507 Berlin; in Falkensee ist die Bahnhofstraße 40 angegeben. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Er berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Berlin und Brandenburg. Die Anwaltszulassung erhielt er 2002, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht führt er seit 2006. Darüber hinaus ist er Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in dessen Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Inhaltlich gehören Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Abmahnungen zu den ausdrücklich genannten Themen. Bei Arbeitsverträgen stehen häufig die vereinbarten Aufgaben, Arbeitszeiten oder Regelungen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses im Mittelpunkt. Arbeitnehmer möchten beispielsweise die Bedeutung einzelner Vertragsklauseln verstehen; Arbeitgeber befassen sich mit der Gestaltung und Anwendung arbeitsvertraglicher Regelungen. Eine arbeitsrechtliche Beratung dient dabei allgemein dazu, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die unterschiedlichen Interessen anhand der jeweiligen Unterlagen einzuordnen. Ein weiterer Themenbereich ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Neben ordentlichen und fristlosen Kündigungen behandelt die Internetpräsenz von Christian Erwes gesetzliche Kündigungsfristen und Aufhebungsverträge. Typische Anliegen betreffen den Zugang einer Kündigung, den vorgesehenen Beendigungszeitpunkt oder die Folgen einer einvernehmlichen Vertragsauflösung. Auch Abmahnungen und Urlaubsansprüche können Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Welche Gesichtspunkte entscheidend sind, hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag, möglichen tariflichen Regelungen und dem tatsächlichen Ablauf ab. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Der örtliche Bezug umfasst Berlin und das brandenburgische Falkensee. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Berlin relevant, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Die ebenfalls aufgeführten Berliner Amtsgerichte, das Landgericht Berlin und das Kammergericht sind dagegen nicht die üblichen Gerichte für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Bei der Planung eines Kanzleibesuchs sollten die konkrete Kontaktanschrift und die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw vorab abgestimmt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Darstellung des Anliegens, die eigene Rolle als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und wichtige Datumsangaben können für ein anschließendes Gespräch bereitgehalten werden. Ob ein Mandat übernommen wird und welche nächsten Schritte vorgesehen sind, wird unmittelbar mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Berliner Kontaktanschrift von Rechtsanwalt Christian Erwes lautet Bernstorffstraße 1, 13507 Berlin. Daneben ist eine Anschrift in der Bahnhofstraße 40 in Falkensee angegeben. Damit bestehen örtliche Anknüpfungspunkte sowohl in Berlin als auch in Brandenburg, dem beschriebenen Tätigkeitsgebiet der Kanzlei. Die Standortangaben nennen außerdem Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf als Berliner Stadtteile beziehungsweise Bezirke. Daraus ergibt sich jedoch keine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Bereiche. Für einen Besuch ist deshalb die konkrete Adresse maßgeblich. Einzelheiten zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Erreichbarkeit sind nicht belegt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der vereinbarten Besuchsanschrift geplant werden; eine Innenstadtlage lässt sich den Angaben nicht entnehmen. Für den Schwerpunkt Arbeitsrecht ist von den aufgeführten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht Berlin einschlägig. Dort werden insbesondere Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Vergütung, Urlaub, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Auch bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen gehören vor die Arbeitsgerichte. Ob das Arbeitsgericht Berlin im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Arbeitsort, und nicht allein nach dem Sitz des beauftragten Rechtsanwalts. Die Berliner Amtsgerichte und das Landgericht Berlin gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit; das Kammergericht ist das Berliner Oberlandesgericht. Sie bilden nicht den regulären Instanzenzug für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die erste telefonische Ersteinschätzung bei Kündigungen ist kostenlos.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die erste telefonische Ersteinschätzung bei Kündigungen ist kostenlos.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und etwaige Vertragsänderungen hilfreich. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können Abmahnungen, Entgeltabrechnungen oder Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber hinzukommen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, lässt sich im ersten Austausch klären. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, die eine Kündigung rechtlich einordnen lassen möchten.
- Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis oder eine mögliche Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch vorgesehen. Aufhebungsverträge können zudem sozialrechtliche Folgen haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Für eine allgemeine Einordnung sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf, die bisherige Beschäftigungssituation und die vorgesehenen Regelungen von Bedeutung.
- Welche Fragen stellen sich bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung?
- Bei einer Abmahnung geht es regelmäßig darum, welches konkrete Verhalten beanstandet wird und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Wiederholungsfall angekündigt werden. Häufig ist zu klären, ob die geschilderten Ereignisse zutreffen und ob tatsächlich eine arbeitsvertragliche Pflicht betroffen ist. Arbeitnehmer fragen nach der Bedeutung für ihr Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber befassen sich mit Inhalt und Funktion einer Abmahnung. Für die Besprechung helfen das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine sachliche Darstellung des Ablaufs. Eine Abmahnung führt nicht automatisch zur Wirksamkeit einer späteren Kündigung.
- Wovon hängt ab, ob noch Urlaubsansprüche bestehen?
- Urlaubsansprüche können sich aus dem Gesetz, einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Für ihre Einordnung sind unter anderem die vereinbarte Arbeitswoche, bereits genommene Urlaubstage und der betreffende Zeitraum relevant. Auch längere Erkrankungen, ein Arbeitgeberwechsel oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses können zusätzliche Fragen aufwerfen. Ob Urlaub verfällt, übertragen wird oder bei Vertragsende finanziell abzugelten ist, hängt von weiteren Voraussetzungen ab; dabei können auch Informationspflichten des Arbeitgebers bedeutsam sein. Für eine Anfrage sind deshalb Vertragsunterlagen, Urlaubsübersichten und einschlägiger Schriftwechsel hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Erwes
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Bernstorffstraße 1, 13507 Berlin
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-erwes.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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