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- Rechtsanwaltskanzlei Christian Hees
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Mönchengladbach vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Christian Hees bietet erbrechtliche Beratung für potentielle Erblasser sowie für Personen, die nach einem Erbfall Unterstützung bei der Nachlassabwicklung oder der Durchsetzung individueller Ansprüche benötigen. Die Beratung umfasst Testamentsgestaltung, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Dabei berücksichtigt die Kanzlei die unterschiedlichen Ausgangspositionen und individuellen Wertvorstellungen der Mandanten. Christian Hees ist als Zertifizierter Testamentsvollstrecker der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e. V. auch in der praktischen Umsetzung der Testamentsvollstreckung tätig. Für Erben setzt die Kanzlei Auskunftsansprüche gegen Personen durch, die den Nachlass tatsächlich in Besitz haben, nötigenfalls auch in Eilverfahren. Bei Erbengemeinschaften unterstützt sie die Auseinandersetzung unter Miterben und gestaltet bereits im Testament entsprechende Regeln. Zum Tätigkeitsbereich gehört außerdem das Pflichtteilsrecht mit Auskunft, Wertermittlung und Zahlung sowie der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen aufseiten der Erben. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und gerichtlich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-hees.de
Beratung in Mönchengladbach – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Christian Hees ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Christian Hees in der Bendhecker Str. 64 in 41236 Mönchengladbach ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Ratsuchende verbinden mit diesem Rechtsgebiet insbesondere Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeit und Arbeitszeugnissen. Bei der rechtlichen Einordnung solcher Anliegen kommt es regelmäßig auf Vertragsunterlagen, den zeitlichen Ablauf und die bisherige Kommunikation zwischen den Beteiligten an. Welche Unterstützung im konkreten arbeitsrechtlichen Fall übernommen werden kann, lässt sich im Rahmen einer Mandatsanfrage klären. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert daneben ausführlich die erbrechtliche Tätigkeit. Christian Hees berät Menschen, die ihren Nachlass gestalten möchten, ebenso wie Personen, die nach einem Todesfall Unterstützung benötigen. Zur vorsorgenden Gestaltung gehören Testamente, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Dabei werden die unterschiedlichen Ausgangspositionen und persönlichen Wertvorstellungen der Mandantinnen und Mandanten berücksichtigt. Als Zertifizierter Testamentsvollstrecker der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e. V. ist Christian Hees außerdem mit der praktischen Umsetzung von Testamentsvollstreckungen befasst. Nach einem Erbfall können die Zusammensetzung des Nachlasses, fehlende Informationen oder unterschiedliche Interessen mehrerer Erben Anlass für eine anwaltliche Befassung sein. Die Kanzlei setzt für Erben Auskunftsansprüche gegenüber Personen durch, die Nachlassgegenstände tatsächlich besitzen, nötigenfalls auch in Eilverfahren. Weitere Aufgaben sind die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Gestaltung entsprechender Regeln im Testament. Im Pflichtteilsrecht umfasst die Tätigkeit Auskunft, Wertermittlung und Zahlung sowie die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen aufseiten der Erben. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und gerichtlich. Der örtliche Bezug liegt in Mönchengladbach mit Stadtteilen wie Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Mönchengladbach in Betracht. Erbrechtliche Angelegenheiten können je nach Gegenstand das Amtsgericht oder das Landgericht Mönchengladbach betreffen. Für einen persönlichen Termin dient die angegebene Kanzleianschrift als Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung; konkrete Verkehrsverbindungen sollten vorab geprüft werden. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Beschreibung des Anliegens an: Geht es um ein Arbeitsverhältnis, eine Nachlassgestaltung oder einen bereits eingetretenen Erbfall? Hinweise auf vorhandene Unterlagen, beteiligte Personen und laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Anschließend können die mögliche Mandatsübernahme, benötigte Dokumente und das weitere Vorgehen mit der Kanzlei abgestimmt werden. Eine Anfrage allein ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mönchengladbach
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Landgericht Mönchengladbach
- Arbeitsgericht Mönchengladbach
Die Rechtsanwaltskanzlei Christian Hees befindet sich in der Bendhecker Str. 64 in 41236 Mönchengladbach. Zum räumlichen Umfeld des Standorts gehören die genannten Stadtteile Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen. Eine genaue Stadtteilzuordnung der Anschrift oder eine Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine Planung anhand der vollständigen Adresse und aktueller Verkehrsinformationen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem Besuch unmittelbar mit der Kanzlei klären. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Mönchengladbach relevant. Arbeitsgerichte verhandeln beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Entgeltansprüche oder Arbeitszeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Ob gerade dieses Gericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren Umständen des jeweiligen Falls ab. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Im erbrechtlichen Tätigkeitsbereich kommen unterschiedliche gerichtliche Aufgaben zusammen. Beim Amtsgericht werden nachlassgerichtliche Angelegenheiten wie Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen bearbeitet, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Streitige Ansprüche, etwa auf Pflichtteilszahlung oder Auskunft, können vor die Zivilabteilungen des Amtsgerichts Mönchengladbach oder vor das Landgericht Mönchengladbach gehören. Maßgeblich sind insbesondere der Verfahrensgegenstand, der Streitwert und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Auch bei einer Erbengemeinschaft hängt der gerichtliche Weg davon ab, welcher konkrete Anspruch verfolgt wird.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, das Kündigungsschreiben und aktuelle Entgeltabrechnungen relevant. Bei offenen Zahlungen können außerdem Arbeitszeitaufzeichnungen und die bisherige Korrespondenz hilfreich sein. Wichtig ist eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann Schreiben zugegangen sind und welche Zahlungen fehlen. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Mandatsanfrage sollte deshalb bestehende Termine und Fristen ausdrücklich benennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Prüfung ab.
- Wie unterscheiden sich Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung?
- Ein Testament regelt grundsätzlich die Vermögensnachfolge nach dem Tod. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht einer bevollmächtigten Person, im festgelegten Umfang für die vollmachtgebende Person zu handeln. Eine Patientenverfügung enthält Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen für Situationen, in denen eine eigene Entscheidung nicht mehr mitgeteilt werden kann. Mit einer Betreuungsverfügung lassen sich Wünsche für eine mögliche gerichtliche Betreuung festhalten. Die Dokumente erfüllen damit unterschiedliche Zwecke und ersetzen einander nicht ohne Weiteres. Bei ihrer Gestaltung sind persönliche Vorstellungen, gesetzliche Formanforderungen und das Zusammenspiel der Regelungen von Bedeutung.
- Welche Informationen sind bei Pflichtteilsfragen nach einem Erbfall wichtig?
- Zur allgemeinen Einordnung gehören das familiäre Verhältnis zur verstorbenen Person, vorhandene Testamente oder Erbverträge und Informationen über den Nachlass. Auch Verbindlichkeiten und frühere Schenkungen können Bedeutung haben. Pflichtteilsansprüche sind grundsätzlich auf Geld gerichtet und unterscheiden sich von einer Stellung als Miterbe. Häufig müssen zunächst Bestand und Wert des Nachlasses geklärt werden, bevor sich Zahlungsfragen beurteilen lassen. Für eine Anfrage ist außerdem wichtig, ob bereits Auskunft verlangt, ein Nachlassverzeichnis erstellt oder eine Forderung erhoben wurde. Auch der Zeitpunkt des Erbfalls und der Kenntnisstand der Beteiligten können relevant sein.
- Was unterscheidet eine Erbengemeinschaft von einer Testamentsvollstreckung?
- Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass steht ihnen gemeinschaftlich zu; Verwaltung und spätere Auseinandersetzung können Abstimmungsbedarf auslösen. Eine Testamentsvollstreckung beruht dagegen auf einer entsprechenden Anordnung der verstorbenen Person. Die testamentsvollstreckende Person setzt deren letztwillige Vorgaben innerhalb ihres Aufgabenbereichs um und kann insbesondere mit Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses befasst sein. Beide Konstellationen können gleichzeitig vorliegen. Für eine erste Anfrage sind deshalb das Testament, Angaben zu den Miterben und Informationen über bereits erfolgte Verwaltungsschritte oder bestehende Meinungsverschiedenheiten hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Hees
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-hees.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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