Veröffentlichtes Profil

Christina Sophie Walter

Christina Sophie Walter – Fachanwältin für Familienrecht in Bremen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht · Christina Sophie Walter

Kohlhökerstraße 21, 28203 Bremen

Telefon: +49 421 32 83 38

Sprachen
Griechisch, Englisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Christina Sophie Walter

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Christina Sophie Walter ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Bremen. Seit 2006 ist sie als selbständige Bremer Rechtsanwältin tätig. Ihre Kanzlei befindet sich seit 2007 in der Kohlhökerstraße 21 im Bremer Ostertorviertel. Schwerpunkte der Tätigkeit sind Familienrecht, Strafrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Zwangsvollstreckungssachen. Hinzu kommt die Nebenklage als Opfervertretung. Im Familienrecht bietet die Kanzlei eine individuelle Beratung und Mandatswahrnehmung, die persönliche Bedürfnisse und die Belastungen familienrechtlicher Auseinandersetzungen berücksichtigt. Im Mietrecht gehört die Erzielung außergerichtlicher Lösungen zur beschriebenen Arbeitsweise. Im Verkehrsrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen und Fragen des Fahrerlaubnisentzugs. Zum Mandantenkreis gehören auch Opfer von Straftaten, deren Opferschutz- und Zeugenrechte anwaltlich gewahrt werden können. Die Kanzlei ist in Bremen und überregional tätig. Rechtsberatung wird auch in griechischer und englischer Sprache angeboten. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Als Grundlagen ihrer Beratung nennt die Kanzlei langjährige Erfahrung und stetige Fortbildung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltskanzlei-walter.com, anwaltskanzlei-walter.com

Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion

Christina Sophie Walter ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Bremen. Seit 2006 arbeitet sie als selbständige Bremer Rechtsanwältin; seit 2007 befindet sich ihre Kanzlei in der Kohlhökerstraße 21 im Ostertorviertel. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Die Kanzleibeschreibung nennt daneben Familienrecht, Strafrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Zwangsvollstreckungssachen sowie die Nebenklage als Opfervertretung. Diese Angaben bieten Ratsuchenden eine erste Orientierung für ihre Anfrage. Ob ein bestimmtes Anliegen übernommen werden kann, lässt sich im persönlichen Kontakt klären. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anfragen etwa Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Dabei können zeitliche Vorgaben für die weitere Bearbeitung wichtig sein. Im Familienrecht geht es häufig um Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung. Christina Sophie Walter beschreibt für diesen Bereich eine individuelle Beratung und Mandatswahrnehmung, die persönliche Bedürfnisse und die Belastungen familienrechtlicher Auseinandersetzungen berücksichtigt. Für die erste Einordnung sind regelmäßig die familiäre Ausgangssituation, vorhandene Vereinbarungen und bereits eingegangene Schreiben von Bedeutung. Im Mietrecht stehen häufig Fragen zum Mietvertrag, zu Mängeln, Betriebskosten oder zur Beendigung eines Mietverhältnisses im Raum. Außergerichtliche Lösungen gehören hier zur beschriebenen Arbeitsweise der Kanzlei. Im Verkehrsrecht befasst sich Christina Sophie Walter unter anderem mit der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen und Fragen des Fahrerlaubnisentzugs. Zum Tätigkeitsfeld gehören außerdem Strafrecht und die Vertretung von Opfern im Rahmen der Nebenklage. Dabei können Opferschutz- und Zeugenrechte eine Rolle spielen. Zwangsvollstreckungssachen betreffen allgemein die Durchsetzung titulierter Ansprüche und rechtliche Fragen bei Vollstreckungsmaßnahmen. Die Kanzlei liegt im Bremer Ostertorviertel und damit im Stadtteil Mitte. Der Standort bietet einen innerstädtischen Bezug für Ratsuchende aus Bremen, etwa aus Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangspunkt ab. Zu den Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht Bremen, das Landgericht Bremen, das Arbeitsgericht Bremen und das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Die Kanzlei ist auch überregional tätig. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bestehenden Fristen und Hinweise auf vorhandene Unterlagen erleichtern die erste Abstimmung. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Rechtsberatung wird auch auf Griechisch und Englisch angeboten. Die Anfrage dient zunächst dazu, die mögliche Übernahme und das weitere Vorgehen zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremen

  • Amtsgericht Bremen
  • Landgericht Bremen
  • Arbeitsgericht Bremen
  • Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Die Kanzlei von Christina Sophie Walter befindet sich in der Kohlhökerstraße 21 im Bremer Ostertorviertel, das zum Stadtteil Mitte gehört. Damit liegt sie in einem innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus Schwachhausen, Neustadt und Findorff sowie aus dem weiter nördlich gelegenen Vegesack ergeben sich je nach Ausgangspunkt unterschiedliche Anfahrtswege. Öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise in Betracht; konkrete Verbindungen und die Parksituation sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden. Aus der Kanzleiadresse allein lassen sich weder bestimmte Stellplätze noch Aussagen zur Barrierefreiheit ableiten. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist typischerweise das Arbeitsgericht zuständig, in Bremen bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Bremen. Dort werden beispielsweise Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Beim Amtsgericht Bremen werden als Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen bearbeitet. Wohnraummietsachen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Auch bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig sein; maßgeblich ist die jeweilige Maßnahme. Das Amtsgericht Bremen und das Landgericht Bremen bearbeiten je nach gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung Zivil- und Strafverfahren. Das kann etwa Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen oder Strafverfahren betreffen, in denen eine Nebenklage zulässig ist. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen entscheidet insbesondere über bestimmte Rechtsmittel, darunter Beschwerden in Familiensachen. Für Fragen des Fahrerlaubnisentzugs ist dagegen zu unterscheiden, ob eine strafgerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Maßnahme betroffen ist. Nicht jedes Anliegen fällt daher in die Zuständigkeit eines der hier genannten Gerichte.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind der Arbeitsvertrag, mögliche Zusatzvereinbarungen und die wesentlichen Schreiben zwischen den Beteiligten hilfreich. Bei einer Kündigung sind insbesondere das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtig. Bei offenen Zahlungen helfen Abrechnungen und eine nachvollziehbare Übersicht der betroffenen Zeiträume. Arbeitsrechtliche Ansprüche können an kurze Fristen gebunden sein, weshalb zeitliche Angaben bereits in der Anfrage Bedeutung haben. Eine knappe Darstellung des bisherigen Ablaufs und des gewünschten Klärungsziels erleichtert die Abstimmung, ohne dass bereits eine vollständige rechtliche Bewertung erforderlich ist.
Wie lässt sich ein erstes Gespräch zu Trennung, Unterhalt oder Fragen zu Kindern vorbereiten?
Hilfreich ist eine sachliche Übersicht über die familiäre Situation und die Punkte, die geklärt werden sollen. Dazu können der Zeitpunkt einer Trennung, bestehende Vereinbarungen, die Betreuung gemeinsamer Kinder sowie bereits laufende gerichtliche Verfahren gehören. Bei Unterhaltsfragen spielen regelmäßig Einkommensunterlagen und Informationen zu wirtschaftlichen Verpflichtungen eine Rolle. Vorhandene gerichtliche Beschlüsse oder Schreiben der anderen Seite können ebenfalls wichtig sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Persönliche Belastungen und Gesprächsbedarf können dabei ebenfalls benannt werden.
Kommt bei einem Mietstreit zunächst eine außergerichtliche Klärung in Betracht?
Viele mietrechtliche Streitigkeiten lassen sich zunächst anhand des Mietvertrags, der bisherigen Korrespondenz und einer geordneten Darstellung des Problems prüfen. Bei Mängeln können Fotos und zeitliche Aufzeichnungen hilfreich sein, bei Betriebskosten die Abrechnung und vorhandene Belege. Eine außergerichtliche Klärung kann beispielsweise darin bestehen, unterschiedliche Auffassungen schriftlich zu erläutern oder eine Vereinbarung zu suchen. Ob dieser Weg geeignet ist, hängt vom Streitgegenstand und der Gesprächsbereitschaft der Beteiligten ab. Laufende Fristen und bereits zugestellte gerichtliche Schreiben bleiben unabhängig von Vergleichsgesprächen für die Einordnung wichtig.
Was unterscheidet die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall von Fragen des Fahrerlaubnisentzugs?
Bei der Schadensregulierung geht es vor allem um zivilrechtliche Ansprüche, etwa wegen Fahrzeugschäden oder unfallbedingter Verletzungen. Dafür können Unfallunterlagen, Fotos, Angaben zu Beteiligten und Versicherungen sowie medizinische Nachweise relevant sein. Ein Fahrerlaubnisentzug betrifft dagegen die Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu führen. Er kann auf einer strafgerichtlichen Entscheidung oder einer behördlichen Maßnahme beruhen. Entsprechend unterscheiden sich Verfahrenswege und Zuständigkeiten. Für eine Anfrage ist deshalb wichtig, ob ein Unfallgeschehen, ein Schreiben einer Behörde oder ein strafrechtlicher Vorwurf vorliegt und welche Dokumente bereits zugegangen sind.
Welche Rolle hat eine anwaltliche Opfervertretung im Strafverfahren?
Eine anwaltliche Opfervertretung kann Betroffene über ihre Stellung im Strafverfahren sowie über Zeugenrechte und Schutzmöglichkeiten informieren. Unter gesetzlichen Voraussetzungen ist ein Anschluss als Nebenklägerin oder Nebenkläger möglich. Die Nebenklage eröffnet eigene Verfahrensrechte, ist aber nicht bei jeder Straftat zulässig. Ob und in welcher Form eine Vertretung in Betracht kommt, hängt insbesondere vom Tatvorwurf und vom Stand des Verfahrens ab. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht und ein bekanntes Aktenzeichen hilfreich. Auch bevorstehende Vernehmungs- oder Gerichtstermine sollten genannt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christina Sophie Walter

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Christina Sophie Walter liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 102 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Christina Sophie Walter insgesamt und nicht auf Christina Sophie Walter persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,0102

Google veröffentlicht zu diesen 102 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Kohlhökerstraße 21, 28203 Bremen

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Christina Sophie Walter. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Bremen

Alle Profile in Bremen vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-walter.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen