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- Wolter Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Martin Wolter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Seine Kanzlei in der Leibnizstraße 59 ist auf Kündigungen und Aufhebungsverträge spezialisiert. Sie berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und verweist auf langjährige Erfahrungen mit beiden Seiten. Zu den beschriebenen Arbeitsweisen gehören die persönliche Bearbeitung des Falls, verständliche Erläuterungen rechtlicher Probleme sowie stetige Abstimmungen, kurzfristige Rückmeldungen und aktuelle Statusmitteilungen. Die Kanzlei nennt außerdem eine kurzfristige und flexible Terminvergabe sowie eine transparente Aufklärung über Konditionen und Honorar vor der Mandatierung. Eine Anfrage zum arbeitsrechtlichen Fall wird als kostenlos angeboten. Auf der Webseite behandelt Wolter unter anderem Abmahnungen, die Vergütung von Überstunden, Kündigungen bei Insolvenz des Arbeitgebers und Aufhebungsverträge beim Abbau von Arbeitsplätzen. Ein Workshop auf dem Berliner Zahnärztetag widmete sich arbeitsrechtlichen Fragen für angestellte und Chef-Zahnärzte. Die Webseite enthält zudem einen Urlaubshinweis, wonach keine neuen Mandate angenommen werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzleiwolter.de, kanzleiwolter.de
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Martin Wolter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Seine Wolter Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht befindet sich in der Leibnizstraße 59, 10629 Berlin, im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Der fachliche Schwerpunkt liegt auf Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Die Kanzlei berät und vertritt sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Nach ihrer Beschreibung fließen Erfahrungen aus beiden Perspektiven in die Bearbeitung ein. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig darum, eine angekündigte oder bereits erklärte Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuordnen und die damit verbundenen offenen Fragen zu erfassen. Bei Kündigungen stehen typischerweise der Zugang des Schreibens, Kündigungsfristen, der Kündigungsschutz und mögliche gerichtliche Schritte im Mittelpunkt. Bei Aufhebungsverträgen können unter anderem der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, offene Vergütungsansprüche, das Arbeitszeugnis und mögliche sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch. Auf ihrer Webseite behandelt die Kanzlei außerdem Abmahnungen, die Vergütung von Überstunden, Kündigungen bei Insolvenz des Arbeitgebers und Aufhebungsverträge beim Arbeitsplatzabbau. Ein Workshop auf dem Berliner Zahnärztetag befasste sich mit arbeitsrechtlichen Fragen für angestellte und Chef-Zahnärzte; dies stellt einen konkreten Bezug zu Arbeitsverhältnissen im zahnärztlichen Umfeld her. Als Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei eine persönliche Fallbearbeitung und verständliche Erläuterungen rechtlicher Probleme. Genannt werden außerdem laufende Abstimmungen, kurzfristige Rückmeldungen und aktuelle Statusmitteilungen. Vor einer Mandatierung sollen die Konditionen und das Honorar transparent erläutert werden. Die Webseite nennt zwar eine kurzfristige und flexible Terminvergabe, enthält jedoch auch einen Urlaubshinweis, wonach keine neuen Mandate angenommen werden. Ob dieser Hinweis bei einer Anfrage noch gilt und eine Bearbeitung möglich ist, muss daher zunächst geklärt werden. Der Standort in Charlottenburg-Wilmersdorf liegt im westlichen Berliner Innenstadtbereich. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten aktuell geprüft werden. Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Berlin relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit besteht. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de sollte die Anfrage das arbeitsrechtliche Anliegen, wichtige Daten und bereits erhaltene Schreiben knapp benennen. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme und wahrt keine laufenden Fristen. Gerade bei Kündigungen ist deshalb eine zeitnahe Klärung der tatsächlichen Bearbeitungsmöglichkeit wichtig.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei von Martin Wolter liegt in der Leibnizstraße 59 in Berlin-Charlottenburg und damit im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Standort gehört zum westlichen Innenstadtbereich. Neben diesem Bezirk werden für Berlin auch Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf genannt. Aus der Lage der Kanzlei folgt allerdings weder eine Beschränkung auf Ratsuchende aus Charlottenburg-Wilmersdorf noch die gerichtliche Zuständigkeit für einen konkreten Fall. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und die Anfahrt mit dem Pkw infrage. Die passende Verbindung, die Verkehrslage und verfügbare Parkmöglichkeiten sind anhand der Anschrift aktuell zu prüfen; konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für den Schwerpunkt Arbeitsrecht ist von den aufgeführten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht Berlin maßgeblich. Dort werden insbesondere Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Arbeitsvergütung, Überstunden, Zeugnisse oder die Wirksamkeit arbeitsrechtlicher Vereinbarungen geführt. Auch Auseinandersetzungen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag können vor die Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Voraussetzung bleibt jeweils die sachliche und örtliche Zuständigkeit, die sich nicht allein nach dem Kanzleisitz richtet. Die ebenfalls genannten Berliner Amtsgerichte, das Landgericht Berlin und das Kammergericht sind dagegen nicht die üblichen Gerichte für individuelle Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis. Berührungspunkte können etwa bei Insolvenzverfahren oder bei Streitigkeiten bestehen, die rechtlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Das Kammergericht ist insbesondere keine Rechtsmittelinstanz des Arbeitsgerichts Berlin.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht vor. E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Anfrage des arbeitsrechtlichen Falls sowie kurzfristige und flexible Terminvergabe an. Vor Mandatierung erfolgt eine transparente Aufklärung über die Konditionen und das Honorar. Die Quelle enthält zudem den Hinweis, dass urlaubsbedingt keine neuen Mandate angenommen werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose Anfrage des arbeitsrechtlichen Falls sowie kurzfristige und flexible Terminvergabe an. Vor Mandatierung erfolgt eine transparente Aufklärung über die Konditionen und das Honorar. Die Quelle enthält zudem den Hinweis, dass urlaubsbedingt keine neuen Mandate angenommen werden.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht vor. E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Abmahnungen – Manchmal ist Nichts tun genau das Richtige!
- „Start-up Praxis“ auf dem Berliner Zahnärztetag
- Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
- Können sich Air-Berlin-Mitarbeiter gegen Kündigung wehren?
- Digitalisierung von Arbeitsplätzen bei Zalando: Welche Nachteile drohen bei einem Aufhebungsvertrag?
Auszeichnungen
- TOP Anwalt für Arbeitsrecht 2026, F.A.Z.-INSTITUT (2026)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses hilfreich. Auch Nachträge, einschlägige Abmahnungen und Informationen über einen möglichen besonderen Kündigungsschutz können Bedeutung haben. Bei Kündigungsschutzklagen gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Vor einer Übersendung umfangreicher Unterlagen sollte geklärt werden, ob eine anwaltliche Bearbeitung rechtzeitig möglich ist und auf welchem Weg Dokumente übermittelt werden sollen.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraussetzt. Typische Regelungspunkte sind das Enddatum, eine mögliche Abfindung, Freistellung, Urlaub, offene Vergütung und das Arbeitszeugnis. Hinzukommen können Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld. Eine Abfindung gehört nicht zwingend zu einem Aufhebungsvertrag. Für eine anwaltliche Anfrage sind der vollständige Vertragsentwurf, begleitende Schreiben und eine gegebenenfalls gesetzte Rückmeldefrist hilfreich. Welche Folgen eine Vereinbarung hat, hängt von ihrem Inhalt und den persönlichen Umständen ab.
- Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu einer Abmahnung oder zu unbezahlten Überstunden?
- Bei einer Abmahnung sind ihr genauer Wortlaut, der geschilderte Vorfall und vorhandene Unterlagen zum tatsächlichen Ablauf relevant. Bei Überstunden geht es regelmäßig darum, wann und in welchem Umfang zusätzliche Arbeit geleistet wurde und wie diese mit dem Arbeitgeber abgestimmt war. Arbeitsvertrag, Arbeitszeitaufzeichnungen, Dienstpläne, Abrechnungen und einschlägige Nachrichten können eine Prüfung unterstützen. Ob Ansprüche bestehen oder eine Abmahnung berechtigt ist, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten. Zusätzlich können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen eine Rolle spielen.
- Was sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor einer Mandatsanfrage zum Arbeitsplatzabbau klären?
- Zunächst sollte das Anliegen konkret beschrieben werden: Geht es um eine einzelne Kündigung, angebotene Aufhebungsverträge oder einen umfassenderen Personalabbau? Wichtig können die Betriebsgröße, ein bestehender Betriebsrat, der zeitliche Ablauf und bereits übermittelte Unterlagen sein. Bei Insolvenz des Arbeitgebers kommen besondere Fragen zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses und zu offenen Vergütungen hinzu. Eine Kanzlei, die beide Seiten berät, kann wegen möglicher Interessenkonflikte nicht ohne Weiteres Beteiligte desselben Konflikts vertreten. Deshalb gehört auch die Benennung der beteiligten Personen und Unternehmen zur Vorbereitung einer Mandatsprüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Wolter Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzleiwolter.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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