- Qualifikation
- Zulassung seit 2008 · Rechtsanwaltskammer Hamm
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Jan Czopka
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Gelsenkirchen vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Jan Czopka ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Gelsenkirchen. Seit seiner Zulassung im Jahr 2008 berät und vertritt er Mandanten und verteidigt bundesweit an allen deutschen Gerichten. Seine strafrechtlichen Schwerpunkte umfassen das allgemeine Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Er betreut Mandanten, denen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, unter anderem bei Diebstahl, Betrug, Verkehrsdelikten und Gewaltdelikten. Opfern einer Straftat steht er im Bereich der Nebenklage zur Verfügung. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht. Dazu gehören die Vertretung in Bußgeldverfahren, die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen und die Betreuung bei Führerscheinangelegenheiten sowie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen. Czopka arbeitet mit vier weiteren Kollegen in Bürogemeinschaft. Er legt Wert auf persönliche und professionelle Beratung und Vertretung. Zur Arbeitsweise gehören eine gründliche Fallanalyse, die Entwicklung einer auf den Fall abgestimmten Strategie und die kontinuierliche Information über die einzelnen Schritte. Eine Erstberatung dauert meist etwa 30 bis 45 Minuten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-jan-czopka.de, rechtsanwalt-jan-czopka.de
Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jan Czopka ist mit der Kanzleibezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht - Rechtsanwalt Jan Czopka“ an der Husemannstraße 53 in 45879 Gelsenkirchen verzeichnet. Als Hauptschwerpunkt nennt das Profil allerdings Arbeitsrecht. Diese Angaben betreffen unterschiedliche Rechtsgebiete: Die Kanzleibezeichnung verweist auf Strafrecht, während die aufgeführte Schwerpunktzuordnung arbeitsrechtliche Anliegen erfasst. Ratsuchende sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme klären, ob ihr konkretes Anliegen zum übernommenen Tätigkeitsbereich gehört. Aus dem Profileintrag allein lässt sich insbesondere keine arbeitsrechtliche Fachanwaltsbezeichnung ableiten. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine Kündigung, eine Abmahnung, ausstehendes Arbeitsentgelt oder Unklarheiten im Arbeitsvertrag. Auch Arbeitszeugnisse, Urlaub, Arbeitszeit und Aufhebungsverträge gehören zu den regelmäßig auftretenden Themen. Bei einer anwaltlichen Prüfung kommt es häufig auf den Wortlaut von Vereinbarungen, den zeitlichen Ablauf und vorhandene Schreiben an. Mandantinnen und Mandanten können daher zunächst eine geordnete Darstellung ihres Sachverhalts und eine Klärung der rechtlichen Fragestellungen erwarten, sofern das entsprechende Mandat übernommen wird. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit örtlichem Bezug kommt insbesondere das Arbeitsgericht Gelsenkirchen in Betracht. Ob dieses Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Das ebenfalls am Standort genannte Amtsgericht Gelsenkirchen und das für den Bezirk zuständige Landgericht Essen sind dagegen nicht die üblichen Gerichte für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Sie können bei strafrechtlichen Angelegenheiten Bedeutung haben, auf die die Kanzleibezeichnung Bezug nimmt. Die Kanzleianschrift liegt an der Husemannstraße im innerstädtischen Bereich von Gelsenkirchen. Für Ratsuchende aus der Altstadt sowie aus Buer, Erle, Horst oder Ückendorf bildet sie einen konkreten Anlaufpunkt im Stadtgebiet. Die passende Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der vollständigen Adresse geplant werden. Angaben zu bestimmten Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im jeweiligen Profileintrag bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Sinnvoll sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und ein Hinweis auf erkennbare Termine oder Fristen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Bearbeitung möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein weiterer Austausch erfolgen kann. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
- Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Die Anschrift Husemannstraße 53, 45879 Gelsenkirchen, befindet sich im innerstädtischen Bereich. Damit besteht ein örtlicher Bezug zur Altstadt; auch Buer, Erle, Horst und Ückendorf gehören zum Stadtgebiet, aus dem Ratsuchende eine Anfrage stellen können. Aus der Adresse lassen sich jedoch weder konkrete Fahrzeiten noch Aussagen zu Parkplätzen oder einem barrierefreien Zugang ableiten. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung anhand der vollständigen Anschrift. Einzelheiten zum Zugang können vor einem vereinbarten Besuch erfragt werden. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Gelsenkirchen relevant. Arbeitsgerichte behandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich nicht schon daraus, dass die beauftragte Kanzlei in Gelsenkirchen liegt. Das Amtsgericht Gelsenkirchen und das Landgericht Essen gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Mit Blick auf die strafrechtliche Kanzleibezeichnung können dort Strafverfahren relevant sein: Die Verteilung richtet sich unter anderem nach Art und Gewicht des Tatvorwurfs sowie der gesetzlichen Zuständigkeit. Das Landgericht kann außerdem als Rechtsmittelgericht gegen strafrechtliche Entscheidungen des Amtsgerichts tätig werden. Gewöhnliche arbeitsvertragliche Streitigkeiten werden dagegen nicht vor diesen beiden Gerichten geführt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung dauert meist etwa 30 bis 45 Minuten und bietet Raum für eine ausführliche Fallbesprechung.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Erstberatung dauert meist etwa 30 bis 45 Minuten und bietet Raum für eine ausführliche Fallbesprechung.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Passt eine arbeitsrechtliche Anfrage zu einem Profil mit strafrechtlicher Kanzleibezeichnung?
- Die Kanzleibezeichnung und die Angabe eines Tätigkeitsschwerpunkts sind unterschiedliche Informationen. Hier wird Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt, während die Bezeichnung der Kanzlei auf Strafrecht verweist. Vor der Übersendung umfangreicher Unterlagen ist deshalb eine kurze Klärung sinnvoll, ob das konkrete arbeitsrechtliche Anliegen bearbeitet werden kann. Eine Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht sagt für sich genommen nichts über eine entsprechende Qualifikation im Arbeitsrecht aus. Entscheidend für die weitere Zusammenarbeit sind die bestätigte Mandatsübernahme und der vereinbarte Gegenstand der Tätigkeit.
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und Angaben zur bisherigen Beschäftigung hilfreich. Auch ergänzende Vereinbarungen oder vorausgegangene Abmahnungen können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb der zeitliche Ablauf bereits in der Anfrage deutlich werden sollte. Eine bloße Kontaktaufnahme ersetzt keine fristwahrende Handlung und bestätigt noch keine Übernahme des Mandats. Welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, erfordert eine individuelle Prüfung.
- Welche Unterlagen helfen bei Streit über Arbeitsentgelt oder ein Arbeitszeugnis?
- Bei offenen Entgeltforderungen sind der Arbeitsvertrag, Abrechnungen, gegebenenfalls Arbeitszeitaufzeichnungen und der bisherige Schriftverkehr häufig wesentlich. Bei einem Arbeitszeugnis helfen die vorliegende Fassung sowie Angaben zu Aufgaben, Beschäftigungsdauer und Verantwortungsbereichen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert die Zuordnung der Unterlagen. Arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können neben gesetzlichen Fristen Bedeutung haben. Ob und welche Ansprüche bestehen, lässt sich nicht allein anhand einer allgemeinen Beschreibung beurteilen; dafür sind die konkreten Vereinbarungen und Umstände maßgeblich.
- Muss eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachverhalt kommen zunächst eine Klärung mit der anderen Seite oder außergerichtliche Verhandlungen in Betracht. Wird ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren eingeleitet, ist regelmäßig eine Güteverhandlung vorgesehen, die auf eine einvernehmliche Beilegung ausgerichtet ist. Kommt keine Einigung zustande, kann sich eine weitere streitige Verhandlung anschließen. Ob ein außergerichtliches Vorgehen sinnvoll ist und welche Fristen dabei zu beachten sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Fachanwalt für Strafrecht - Rechtsanwalt Jan Czopka
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 65 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-jan-czopka.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 21.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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