Veröffentlichtes Profil

Helmut Hartung

Helmut Hartung: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht in Leverkusen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Helmut Hartung

Kölner Straße 6, 51379 Leverkusen

Telefon: +49 2171 45037

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Helmut Hartung
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Helmut Hartung ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Leverkusen. Die Rechtsanwaltskanzlei Helmut Hartung befindet sich in der Kölner Straße 6. Sie berät und vertritt spezialisiert in allen Bereichen des Arbeits- und Verkehrsrechts. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzlei die Beratung bei Verkehrsunfällen, Bußgeldern und Führerscheinangelegenheiten. Zum Angebot gehören außerdem die Verteidigung in Strafrechtsangelegenheiten sowie die Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Der Kanzleigründer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertragsanwalt des Auto Club Europa (ACE). Für die rechtliche Vertretung steht auf der Webseite eine Vollmacht als PDF zum Download bereit. Eine für iOS verfügbare Verkehrsrecht-App ermöglicht auch die Kontaktaufnahme zum Anwalt. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 14:00 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-hartung.com

Beratung in Leverkusen – Einordnung der Redaktion

Helmut Hartung ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Leverkusen. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Kölner Straße 6 im Stadtteil Opladen. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; die Kanzleibeschreibung umfasst daneben das Verkehrsrecht und die Verteidigung in Strafrechtsangelegenheiten. Hartung ist außerdem Vertragsanwalt des Auto Club Europa (ACE). Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Verkehrsrecht und ist von dem im Profil ausgewiesenen arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt zu unterscheiden. Im Arbeitsrecht berät und vertritt die Kanzlei in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Fragen zu einem Arbeitszeugnis oder einem angebotenen Aufhebungsvertrag gehören allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, den bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses anhand von Unterlagen nachvollziehbar darzustellen und mögliche rechtliche Schritte einzuordnen. Bei manchen Anliegen spielen kurze gesetzliche Fristen eine Rolle, weshalb das Datum des Zugangs wichtiger Schreiben für die erste Prüfung bedeutsam sein kann. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzlei ausdrücklich Verkehrsunfälle, Bußgelder und Führerscheinangelegenheiten. Nach einem Unfall können etwa die Haftungsverteilung und die Regulierung von Sach- oder Personenschäden Gegenstand anwaltlicher Arbeit sein. Bei einem Bußgeldverfahren stehen dagegen der erhobene Vorwurf und der Verfahrensstand im Mittelpunkt. Führerscheinangelegenheiten können zusätzlich verwaltungsrechtliche Fragen aufwerfen. Die ebenfalls angebotene Strafverteidigung betrifft die rechtliche Begleitung bei strafrechtlichen Vorwürfen. Welche Unterlagen und welche Verfahrensschritte relevant sind, hängt jeweils vom konkreten Anlass der Anfrage ab. Der Standort in Opladen bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Leverkusen, einschließlich Wiesdorf und Schlebusch. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Leverkusen genannt. Es kommt insbesondere für bestimmte zivilrechtliche Verkehrsunfallsachen sowie Straf- und Bußgeldverfahren in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Über das Profil auf Anwalt-Seiten.de können Interessierte die Angaben zur Kanzlei einsehen und die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine Anfrage kann das Anliegen, vorhandene Schreiben und bekannte Termine knapp benennen. Die Sprechzeiten liegen montags bis donnerstags zwischen 09:00 und 13:00 Uhr sowie 14:00 und 17:30 Uhr, freitags zwischen 09:00 und 14:00 Uhr. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leverkusen

Die Rechtsanwaltskanzlei Helmut Hartung liegt in der Kölner Straße 6 in 51379 Leverkusen, im Stadtteil Opladen. Damit befindet sich der Kanzleistandort innerhalb eines der genannten Leverkusener Stadtteile; Wiesdorf und Schlebusch bilden weitere örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die genaue Kanzleianschrift maßgeblich. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang sind nicht belegt. Entsprechende Fragen lassen sich vor einem persönlichen Besuch mit der Kanzlei klären; für die erste Kontaktaufnahme stehen auch Telefon und E-Mail zur Verfügung. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Leverkusen für Teile der verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Tätigkeit relevant. Dort können zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen verhandelt werden, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch Strafsachen und gerichtliche Bußgeldverfahren können in die Zuständigkeit eines Amtsgerichts fallen. Nicht jede Führerscheinangelegenheit gehört jedoch dorthin: Streitigkeiten über Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde sind typischerweise verwaltungsgerichtlich einzuordnen. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist ebenfalls eine Abgrenzung wichtig. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Leverkusen. Der Kanzleisitz allein legt das zuständige Gericht nicht fest; entscheidend sind unter anderem Verfahrensart und gesetzliche Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Schreiben hilfreich. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Eine Anfrage sollte daher vorhandene Termine oder Fristen deutlich nennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen und wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
Welche Fragen können bei einem Aufhebungsvertrag oder Arbeitszeugnis geprüft werden?
Ein Aufhebungsvertrag betrifft die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Typische Prüfungspunkte sind Beendigungsdatum, Freistellung, offene Vergütung, Urlaub und vereinbarte Ausgleichsklauseln. Auch mögliche sozialrechtliche Folgen können bedeutsam sein. Bei einem Arbeitszeugnis geht es häufig um die Beschreibung der Tätigkeit, die Leistungs- und Verhaltensbewertung sowie die formale Vollständigkeit. Für eine Mandatsanfrage sind der Vertragsentwurf beziehungsweise das Zeugnis und die zugehörige Korrespondenz hilfreich. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt dabei nicht die Prüfung der konkreten Formulierungen und Umstände.
Welche Informationen werden nach einem Verkehrsunfall üblicherweise benötigt?
Für die rechtliche Einordnung eines Verkehrsunfalls sind Unfallort, Zeitpunkt, beteiligte Fahrzeuge und eine sachliche Schilderung des Ablaufs wichtige Ausgangspunkte. Vorhandene Fotos, Angaben zu Zeuginnen und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen können die Prüfung erleichtern. Je nach Schaden kommen Reparaturunterlagen, Gutachten oder ärztliche Dokumente hinzu. Typische Fragen betreffen die Haftungsverteilung und die einzelnen Schadenspositionen. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen und gegen wen sie gerichtet werden können, hängt von den Umständen des jeweiligen Unfalls ab.
Was unterscheidet ein Bußgeldverfahren von einer Führerscheinangelegenheit?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, etwa eines Geschwindigkeitsverstoßes. Dabei können eine Geldbuße, Punkte und ein Fahrverbot relevant werden. Eine Führerscheinangelegenheit kann dagegen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde betreffen, beispielsweise Fragen der Fahreignung oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Beide Bereiche können zusammenhängen, folgen aber unterschiedlichen Verfahrensregeln. Für eine Anfrage sind deshalb das vollständige behördliche Schreiben, das Zugangsdatum und bereits bekannte Termine wichtig. Die Bezeichnung des Dokuments hilft, den Verfahrensstand und den zuständigen Rechtsweg einzuordnen.
Welche Angaben sind bei einer Anfrage zur Strafverteidigung sinnvoll?
Hilfreich sind zunächst die Art des erhaltenen Schreibens, die absendende Behörde, das Aktenzeichen und der darin genannte Vorwurf. Auch sollte erkennbar sein, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wurde. Vorladungen, Strafbefehle und Anklageschriften betreffen unterschiedliche Verfahrensstadien und können unterschiedliche Fristen oder Termine enthalten. Eine knappe, sachliche Übersicht erleichtert die erste Zuordnung. Eine belastbare Bewertung des Vorwurfs setzt häufig Kenntnis der Ermittlungsakte voraus und lässt sich nicht allein aus einer kurzen Anfrage ableiten.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Helmut Hartung

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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3,9 von 5 · 27 Bewertungen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle:

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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