- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Irena Schauer
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Nürnberg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Irena Schauer ist Rechtsanwältin in Nürnberg. Ihre Kanzlei befindet sich in der Theodorstraße 7, 90489 Nürnberg. Auf der Kanzlei-Webseite werden Arbeitsrecht und Sozialrecht als Rechtsgebiete genannt. Daneben führt die Navigation einen Bereich für Schulungen auf. Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis oder zur konkreten Arbeitsweise enthält der vorliegende Seitentext nicht. Für die Kontaktaufnahme nennt die Kanzlei die Telefonnummer 0911/535488 und die E-Mail-Adresse kanzlei@irenaschauer.de. Zusätzlich ist die Telefaxnummer 0911/5186067 angegeben. Die Anschrift und die Kontaktdaten sind im Bereich „Kontakt & Anfahrt“ zusammengefasst. Dort besteht auch die Möglichkeit, eine Google-Maps-Anzeige zu aktivieren. Die Webseite enthält außerdem Navigationspunkte zu „Über uns“, Netzwerk, Podcast, Presse, Newsletter und Herzensprojekten. Im unteren Seitenbereich sind Downloads, Impressum und Datenschutzerklärung verlinkt. Nähere Beschreibungen der genannten Rechtsgebiete sind in den bereitgestellten Auszügen nicht enthalten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: irenaschauer.de, irenaschauer.de
Beratung in Nürnberg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Irena Schauer führt ihre Kanzlei in der Theodorstraße 7, 90489 Nürnberg. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; auf der Kanzlei-Webseite werden Arbeitsrecht und Sozialrecht aufgeführt. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen von Beschäftigungsverhältnissen: von der Gestaltung und Prüfung eines Arbeitsvertrags über Fragen während der Beschäftigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ratsuchende können ihr Anliegen anhand dieser Themen einordnen. Welche Unterstützung die Kanzlei im konkreten Fall übernehmen kann, ist bei der Anfrage zu klären. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Auch Kündigungen, Befristungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Dabei kommt es regelmäßig auf den Wortlaut von Vereinbarungen, den zeitlichen Ablauf und vorhandene Unterlagen an. Wer eine Anfrage vorbereitet, kann deshalb Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und eine kurze Übersicht der Ereignisse zusammenstellen. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; eine allgemeine Profilbeschreibung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Das zusätzlich auf der Webseite genannte Sozialrecht betrifft insbesondere die Beziehungen zu Sozialleistungsträgern. Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht können etwa bei Arbeitslosigkeit, längerer Erkrankung oder Fragen der sozialen Absicherung entstehen. Zu typischen sozialrechtlichen Anliegen zählen Bescheide über Leistungen sowie deren Überprüfung im Widerspruchs- oder gerichtlichen Verfahren. Die Webseite führt außerdem einen Navigationsbereich für Schulungen auf. Angaben zu Inhalten, Zielgruppen oder Terminen liegen hierzu nicht vor; aus dem Eintrag lässt sich daher kein bestimmtes Schulungsangebot ableiten. Der örtliche Bezug liegt in Nürnberg. Für viele Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Nürnberg die maßgebliche gerichtliche Anlaufstelle. Amtsgericht Nürnberg, Landgericht Nürnberg-Fürth und Oberlandesgericht Nürnberg gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Kanzleianschrift ist für Anfragen aus Nürnberg, etwa aus Altstadt, Gostenhof, Johannis, Südstadt oder Langwasser, der konkrete Orientierungspunkt. Eine Zuordnung der Theodorstraße zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die angegebenen Kontaktdaten nutzen: Telefon 0911/535488 oder E-Mail an kanzlei@irenaschauer.de. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Daten und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Auf deren Webseite bündelt der Bereich „Kontakt & Anfahrt“ die Anschrift und Kontaktdaten; dort lässt sich auch eine Google-Maps-Anzeige aktivieren.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Nürnberg
- Amtsgericht Nürnberg
- Landgericht Nürnberg-Fürth
- Arbeitsgericht Nürnberg
- Oberlandesgericht Nürnberg
Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Irena Schauer ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Nürnberg relevant. Bei entsprechender sachlicher und örtlicher Zuständigkeit werden dort beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, die einer einvernehmlichen Klärung dienen soll. Das Amtsgericht Nürnberg, das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Oberlandesgericht Nürnberg sind dagegen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und nicht die übliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis. Sie bilden auch nicht den Rechtsmittelweg der Arbeitsgerichtsbarkeit. Für sozialrechtliche Streitigkeiten ist häufig die Sozialgerichtsbarkeit zuständig; ein entsprechendes Gericht ist in den Standortangaben nicht genannt. Die genaue Zuständigkeit hängt jeweils vom Verfahrensgegenstand ab. Die Kanzlei befindet sich in der Theodorstraße 7 im Nürnberger Postleitzahlgebiet 90489. Eine gesicherte Einordnung als Innenstadtlage oder eine Zuordnung zu den genannten Stadtteilen Altstadt, Gostenhof, Johannis, Südstadt und Langwasser lässt sich aus den Angaben nicht ableiten. Für Personen aus diesen Stadtteilen ebenso wie aus dem übrigen Stadtgebiet dient deshalb die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten die aktuelle Verbindung beziehungsweise die Straßenführung und die örtlichen Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Konkrete Haltestellen oder Stellplätze sind nicht dokumentiert. Zur räumlichen Orientierung bietet die Kanzlei-Webseite im Bereich „Kontakt & Anfahrt“ eine aktivierbare Google-Maps-Anzeige.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls Nachträge sowie die Kündigung oder Abmahnung von Bedeutung. Hinzukommen können einschlägige E-Mails, Lohnabrechnungen und eine kurze chronologische Darstellung. Wichtig ist auch, wann und auf welchem Weg ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Originale sollten grundsätzlich geordnet aufbewahrt werden; für eine erste Sichtung können je nach Abstimmung Kopien ausreichen.
- Welche Fragen können vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags eine Rolle spielen?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Typische Prüfungspunkte sind das Beendigungsdatum, offene Vergütung, Urlaub, eine mögliche Freistellung und das Arbeitszeugnis. Auch Ausgleichsklauseln und gegebenenfalls vereinbarte Abfindungen können Bedeutung haben. Daneben können sozialrechtliche Folgen entstehen, etwa beim Bezug von Arbeitslosengeld. Ob solche Folgen eintreten, hängt von den Umständen ab. Für eine anwaltliche Anfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf und Angaben zur bisherigen Beschäftigung hilfreich. Eine Unterschrift ist rechtlich von einer bloßen Empfangsbestätigung zu unterscheiden.
- Was ist bei einer Anfrage zu ausstehendem Lohn oder einem Arbeitszeugnis wichtig?
- Bei ausstehender Vergütung hilft eine Übersicht darüber, welche Zahlungen für welche Zeiträume fehlen. Arbeitsvertrag, Abrechnungen und gegebenenfalls Arbeitszeitnachweise können die Einordnung unterstützen. Beim Arbeitszeugnis ist zunächst zu unterscheiden, ob noch kein Zeugnis erteilt wurde oder ob Inhalt und Bewertung beanstandet werden. Dafür sind der vorhandene Zeugnistext und Informationen über Tätigkeit und Verantwortungsbereich relevant. Arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen können ebenso wie gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Welche Ansprüche bestehen, lässt sich erst anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
- Wann überschneiden sich Arbeitsrecht und Sozialrecht bei einem Anliegen?
- Überschneidungen ergeben sich beispielsweise nach dem Ende einer Beschäftigung, bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder bei Fragen zur sozialen Absicherung. Während das Arbeitsrecht vor allem das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person betrifft, regelt das Sozialrecht unter anderem Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern. Deshalb können zu einem Lebenssachverhalt unterschiedliche Schreiben, Fristen und Verfahrenswege gehören. Für eine Anfrage ist es hilfreich, sowohl arbeitsbezogene Unterlagen als auch vorhandene Leistungsbescheide zu benennen. Ob beide Themen gemeinsam bearbeitet werden können, sollte vor einer Mandatserteilung ausdrücklich geklärt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Irena Schauer
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Irena Schauer liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 105 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Irena Schauer insgesamt und nicht auf Irena Schauer persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 105 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Theodorstraße 7, 90489 Nürnberg
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Künstliche Intelligenz im Alltag: Rechtsrahmen, Verantwortung und Schutzmöglichkeiten in Deutschland
Arbeitsrecht
Künstliche Intelligenz begegnet Menschen außerhalb spezialisierter Forschungseinrichtungen. Sie empfiehlt Produkte, erkennt Sprache, erstellt Texte und kann Entscheidungen über Bewerbungen, Kredite oder medizinische Behandlungen unterstützen. Ihr Einsatz ist für Betroffene nicht immer erkennbar.
- Kündigung per E-Mail: Wirksamkeit, Formvorschriften und Zugang im deutschen Recht
Arbeitsrecht
Die Kündigung per E-Mail ist ein gebräuchliches Mittel zur Beendigung laufender Vertragsverhältnisse. Mobilfunkverträge, Mitgliedschaften und digitale Abonnements werden häufig elektronisch verwaltet; entsprechend liegt es nahe, auch die Kündigung elektronisch zu erklären.
- Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat: Aufgaben, Informationsrechte und rechtliche Grenzen
Arbeitsrecht
Wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Unternehmensstrukturen. Investitionen können Arbeitsplätze sichern, Rationalisierungen Tätigkeiten verändern und Standortentscheidungen personelle Maßnahmen auslösen.
- Urkundenfälschung: Strafe, Voraussetzungen und rechtliche Folgen nach deutschem Recht
Arbeitsrecht
Eine nachgeahmte Unterschrift, ein verändertes Arbeitszeugnis oder eine manipulierte Bescheinigung können strafrechtliche Folgen haben. Allerdings ist nicht jede falsche schriftliche Angabe eine Urkundenfälschung.
- Arbeitsentgelt und Mindestlohn: Wann Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen nicht angerechnet werden dürfen
Arbeitsrecht
Der gesetzliche Mindestlohn legt eine verbindliche Untergrenze für die Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fest. Schwierigkeiten entstehen, wenn das Arbeitsentgelt nicht ausschließlich aus einem gleichbleibenden Stunden- oder Monatslohn besteht.
- Prüfungsanfechtung im Arbeitsrecht: Rechtsschutz zwischen Berufsabschluss, Qualifikation und Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht
Prüfungen entscheiden nicht nur über Bildungsabschlüsse. Sie können den Zugang zu einem Beruf eröffnen, eine Ausbildung abschließen oder Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Nürnberg
- Klaus Unglaub · Arbeitsrecht
- AfA Rechtsanwälte · Arbeitsrecht
- Robens Kornelius · Arbeitsrecht
- P. Schmidt · Arbeitsrecht
- Grigor Eksuzian · Arbeitsrecht, Strafrecht, Ausländer- und Aufenthaltsrecht
- Kanzlei am Tiergarten Schätzlein & Fischer Rechtsanwälte · Arbeitsrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: irenaschauer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen
