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- Dr. Engelbrecht und Kollegen
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Jürgen Dotzert wird auf der Webseite der Kanzlei Dr. Engelbrecht und Kollegen in Darmstadt als Rechtsanwalt aufgeführt. Die Kanzlei wurde vor mehr als 50 Jahren in Darmstadt gegründet und hat ihren Sitz am Mathildenplatz 11. Zu den genannten Kanzleigebieten gehören Arbeitsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Inkasso, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht. Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Problem- und Konfliktlösung. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören das Zuhören, die Prüfung von Unterlagen, die gemeinsame Erörterung der Problematik und das Aufzeigen von Lösungsansätzen. Innerhalb der Kanzlei besteht eine Arbeitsverteilung, bei der sich jeder Anwalt auf mindestens ein Rechtsgebiet spezialisiert hat. Der Austausch unter den Kollegen dient auch der Bearbeitung fachübergreifender Fragestellungen. Mandanten können über eine „Webakte“ rund um die Uhr weltweit auf ihre Akte zugreifen und mit der Kanzlei in Kontakt treten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rae-engelbrecht.de, rae-engelbrecht.de
Beratung in Darmstadt – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jürgen Dotzert ist bei Dr. Engelbrecht und Kollegen am Mathildenplatz 11 in 64283 Darmstadt tätig. Sein im Profil genannter Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet begleitet Arbeitsverhältnisse von der Anbahnung über die laufende Zusammenarbeit bis zu ihrer Beendigung. Für Ratsuchende können daher sowohl Fragen zu einem neuen Arbeitsvertrag als auch Konflikte während einer bestehenden Beschäftigung Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Die Kanzlei wurde vor mehr als 50 Jahren in Darmstadt gegründet und beschreibt ihre Tätigkeit als Unterstützung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Lösung von Problemen und Konflikten. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Auch die Bedeutung einzelner Vertragsklauseln oder die Folgen eines vorgeschlagenen Aufhebungsvertrags können Gegenstand einer rechtlichen Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei solchen Themen regelmäßig eine Einordnung des Sachverhalts anhand der vorhandenen Unterlagen und des zeitlichen Ablaufs. Dabei unterscheiden sich die Fragestellungen je nachdem, ob ein Arbeitsverhältnis fortgeführt werden soll, eine Beendigung im Raum steht oder bereits Streit über einzelne Ansprüche besteht. Gesetzliche und vertragliche Fristen können für die Bearbeitung wichtig sein. Die von Dr. Engelbrecht und Kollegen beschriebene Arbeitsweise umfasst das Zuhören, die Prüfung von Dokumenten, die gemeinsame Erörterung der Problematik und das Aufzeigen von Lösungsansätzen. Innerhalb der Kanzlei besteht eine fachliche Arbeitsverteilung; der kollegiale Austausch dient auch fachübergreifenden Fragen. Diese können im Arbeitsrecht beispielsweise entstehen, wenn ein Sachverhalt zusätzlich allgemeine zivilrechtliche Aspekte berührt. Als digitale Ergänzung nennt die Kanzlei eine „Webakte“, über die Mandanten jederzeit weltweit auf ihre Akte zugreifen und mit der Kanzlei kommunizieren können. Der Kanzleisitz am Mathildenplatz liegt im zentralen Darmstädter Stadtgebiet, im Bereich Mitte. Auch für Ratsuchende aus Bessungen und der Nordstadt bildet diese Innenstadtlage einen örtlichen Bezugspunkt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind gesondert zu prüfen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Darmstadt und das Landgericht Darmstadt. Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist allerdings die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Schilderung des Anliegens mit Hinweis auf wichtige Termine und vorhandene Unterlagen an. Anschließend können die mögliche Mandatsübernahme und das weitere Vorgehen mit der Kanzlei geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Darmstadt
Der Sitz von Dr. Engelbrecht und Kollegen am Mathildenplatz 11 liegt in Darmstadt-Mitte und damit im innerstädtischen Umfeld. Für das arbeitsrechtliche Profil von Jürgen Dotzert ist dieser Standort auch als Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Bessungen und der Nordstadt einzuordnen. Die zentrale Lage ermöglicht eine Anreiseplanung sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Linien, Haltestellen oder Stellplätze sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Für einen persönlichen Besuch sollten Termin und organisatorische Einzelheiten vorab abgestimmt werden. Mit dem Amtsgericht Darmstadt und dem Landgericht Darmstadt sind am Standort zwei Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit genannt. Sie sind jedoch für die typischen Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Kündigungsschutzklagen, Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt oder Zeugnisansprüche zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Dort gehören ein auf Verständigung gerichteter Gütetermin und gegebenenfalls eine weitere streitige Verhandlung zum üblichen Verfahrensablauf. Amtsgericht und Landgericht bearbeiten dagegen unter anderem allgemeine Zivilsachen nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Bei Sachverhalten mit Bezug zur beruflichen Tätigkeit kann deshalb zunächst die Abgrenzung zwischen Arbeitsrecht und allgemeinem Zivilrecht erforderlich sein. Welches Gericht im Einzelfall sachlich und örtlich zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz in Darmstadt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der zum Anliegen gehörende Schriftverkehr relevant. Je nach Thema kommen Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzu. Eine kurze chronologische Darstellung kann verdeutlichen, was geschehen ist und welche Fragen offen sind. Wichtig sind insbesondere Datumsangaben und bereits mitgeteilte Fristen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Vertrauliche Unterlagen sollten nicht ungefragt über einen unklaren Übermittlungsweg versandt werden.
- Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
- Im Kündigungsrecht gelten kurze gesetzliche Fristen. Für eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung vorgesehen. Daneben können weitere Fragen zur Beendigung, zur Vergütung oder zu vertraglichen Ausschlussfristen auftreten. Für die rechtliche Einordnung sind unter anderem das Kündigungsschreiben, der Zugangszeitpunkt und die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses bedeutsam. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung. Ob und welche Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen, bedarf einer individuellen Prüfung; aus allgemeinen Informationen lässt sich keine verlässliche Bewertung einer bestimmten Kündigung ableiten.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Regelungen zu Freistellung, Resturlaub, Zeugnis oder einer Abfindung enthalten. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch vorgesehen. Auch mögliche sozialrechtliche Folgen können für die Einordnung bedeutsam sein. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob lediglich ein Entwurf vorliegt, eine Unterschrift erwartet wird oder bereits eine Vereinbarung geschlossen wurde. Die Bewertung hängt vom Inhalt und den Umständen ab.
- Muss ein Streit über Gehalt oder ein Arbeitszeugnis vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachverhalt kommen zunächst eine Klärung des tatsächlichen Ablaufs, die Prüfung von Unterlagen und eine außergerichtliche Verständigung in Betracht. Bei Vergütungsfragen können beispielsweise Abrechnungen und vertragliche Regelungen wichtig sein; bei Zeugnissen stehen häufig Inhalt, Vollständigkeit und Formulierungen im Mittelpunkt. Kommt keine Einigung zustande, können solche Streitigkeiten grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte gelangen. Ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll erscheint oder gerichtliche Schritte zu prüfen sind, hängt unter anderem von den Streitpunkten, bestehenden Fristen und den Zielen der Beteiligten ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jürgen Dotzert
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 · 23 Bewertungen
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Mathildenplatz 11, 64283 Darmstadt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rae-engelbrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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