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- Kanzlei
- IP JAESCHKE Marken- und Medienrecht
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Lars Jaeschke, LL.M., ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz mit Kanzlei in Gießen und einer Zweigstelle in Frankfurt am Main. Er berät und vertritt bundesweit unter anderem Selbständige, Freiberufler, Online-Händler und Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und der Abwehr unbegründeter Ansprüche. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Internetrecht. Weitere Schwerpunkte sind die Durchsetzung von Urheberrechten sowie der Schutz von Persönlichkeitsrechten von Privatpersonen und Unternehmen gegen Rufschädigung, etwa durch negative Internetbewertungen oder die Verbreitung intimer Fotos. Zu seiner Tätigkeit gehören gerichtliche Unterlassungsverfügungen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die Kanzlei nennt außerdem Medienrecht und Designrecht als Tätigkeitsfelder. Unterstützung bietet Jaeschke auch bei Forderungen von Online-Branchenbüchern und bei Internet-System-Verträgen über die Erstellung von Webseiten. Seine Prozesserfahrung im gewerblichen Rechtsschutz bei international tätigen Kanzleien fließt in einen ganzheitlichen Beratungsansatz ein. Der Erstkontakt ist kostenfrei. Die Kanzlei bietet verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mittels S/MIME an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ipjaeschke.de, ipjaeschke.de
Beratung in Gießen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M., ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und führt die Kanzlei IP JAESCHKE Marken- und Medienrecht am Neuenweg 19 B im Rau-Haus in Gießen. Eine Zweigstelle befindet sich in Frankfurt am Main. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung benennt hingegen vor allem Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Internetrecht. Diese unterschiedlichen Angaben sollten Ratsuchende bei ihrer Anfrage berücksichtigen und das gewünschte Rechtsgebiet ausdrücklich nennen. Jaeschke berät und vertritt bundesweit unter anderem Selbständige, Freiberufler, Online-Händler und Unternehmen. Im Markenrecht geht es typischerweise um den Schutz geschäftlicher Kennzeichen und Konflikte über deren Verwendung. Das Wettbewerbsrecht betrifft unter anderem geschäftliche Werbung und die Frage, ob Marktteilnehmer unzulässige Wettbewerbsvorteile erlangen. Internetrechtliche Anliegen können sich aus Online-Angeboten und digitalen Geschäftsbeziehungen ergeben. Als konkrete Tätigkeiten nennt die Kanzlei Unterstützung bei Forderungen von Online-Branchenbüchern sowie bei Internet-System-Verträgen über die Erstellung von Webseiten. Bei solchen Anliegen stehen regelmäßig Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und die bisherige Korrespondenz im Mittelpunkt der Sachverhaltsklärung. Weitere benannte Tätigkeitsfelder sind Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Medienrecht und Designrecht. Dazu gehören die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz von Privatpersonen und Unternehmen gegen Rufschädigung, beispielsweise durch negative Internetbewertungen oder die Verbreitung intimer Fotos. Nicht jede kritische Äußerung ist allerdings rechtswidrig; allgemein kommt es auf Inhalt, Kontext und die betroffenen Rechte an. Zur beschriebenen Tätigkeit Jaeschkes zählen gerichtliche Unterlassungsverfügungen und Schadensersatzansprüche. Arbeitsrechtliche Anfragen können dagegen etwa Arbeitsverträge, Kündigungen oder Vergütung betreffen; der konkrete Tätigkeitsumfang sollte vorab geklärt werden. Die Kanzlei liegt in der Gießener Innenstadt und ist damit auch für Ratsuchende aus Wieseck oder Kleinlinden eine örtliche Anlaufstelle. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung zur angegebenen Adresse. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Gießen und das Landgericht Gießen; ihre Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Streitgegenstand ab. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf Fristen und die Namen der Beteiligten erleichtern die erste Zuordnung. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Die Kanzlei bietet verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mittels S/MIME an.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gießen
Der Kanzleisitz von IP JAESCHKE Marken- und Medienrecht befindet sich am Neuenweg 19 B im Rau-Haus in der Gießener Innenstadt. Die Adresse bietet einen innerstädtischen Bezug für Ratsuchende aus Gießen, darunter auch aus den Stadtteilen Wieseck und Kleinlinden. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten aktuelle Verbindungen und örtliche Verkehrsbedingungen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Neben dem Standort Gießen besteht eine Zweigstelle in Frankfurt am Main; die beschriebene Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit. Von den genannten Gerichten kommen das Amtsgericht Gießen und das Landgericht Gießen grundsätzlich für zivilrechtliche Streitigkeiten in Betracht. Dazu können Vertrags- und Zahlungsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Internetdienstleistungen oder Auseinandersetzungen über Persönlichkeitsrechtsverletzungen zählen. Ob eines dieser Gerichte tatsächlich zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand, Streitwert und örtlichen Anknüpfungspunkten. Markenrechtliche Streitigkeiten und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfahren sind grundsätzlich den Landgerichten zugewiesen. Gesetzliche Zuständigkeitskonzentrationen können jedoch dazu führen, dass ein anderes Landgericht als das am Kanzleisitz zuständig ist. Auch im Urheberrecht sind besondere Zuständigkeitsregelungen möglich. Neben Hauptsacheverfahren kommen bei entsprechender Dringlichkeit Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Betracht. Für das im Profil aufgeführte Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht Gießen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für den Erstkontakt fallen keine Kosten an. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist möglich, um zu erfahren, was Dr. Jaeschke für Sie tun kann.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für den Erstkontakt fallen keine Kosten an. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist möglich, um zu erfahren, was Dr. Jaeschke für Sie tun kann.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Gewerbe-auskunft.online: Abwehr von Zahlungsforderungen der Gewerbe-auskunft.online – so ist es möglich (2026)
- United Media AG Vertrag beenden ? Schnelle Hilfe vom Fachanwalt (2026)
- Handelsblatt Best Lawyers. Das sind die besten Anwälte Deutschlands 2025. (2025)
Auszeichnungen
- Handelsblatt Best Lawyers. Das sind die besten Anwälte Deutschlands 2025 (2025)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind bei einer Anfrage wegen einer marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere die vollständige Abmahnung mit Anlagen, eine beigefügte Unterlassungserklärung und Angaben zum Zugang des Schreibens hilfreich. Hinzu kommen die beanstandeten Angebote, Werbeaussagen oder Zeichenverwendungen, möglichst mit Datum und nachvollziehbarem Kontext. Bei Markenstreitigkeiten können Registerangaben und Informationen zur eigenen Nutzung wichtig sein. Bereits geführte Korrespondenz sollte ebenfalls benannt werden. Da solche Schreiben häufig Fristen enthalten und Erklärungen längerfristige Folgen haben können, sollte die Anfrage deutlich auf bestehende Termine hinweisen. Eine belastbare Bewertung setzt die Prüfung des Einzelfalls voraus.
- Worauf kommt es bei negativen Internetbewertungen oder veröffentlichten privaten Fotos an?
- Bei Internetbewertungen ist unter anderem zu unterscheiden, ob eine Meinungsäußerung oder eine überprüfbare Tatsachenbehauptung vorliegt. Kritik ist nicht allein deshalb unzulässig, weil sie nachteilig wirkt. Bedeutung haben beispielsweise der tatsächliche Kontakt, der Äußerungskontext und mögliche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte. Bei privaten oder intimen Fotos spielen zusätzlich Einwilligung und Veröffentlichungsumstände eine Rolle. Für eine Anfrage sind der genaue Inhalt, die Fundstelle, das Veröffentlichungsdatum und vorhandene Kommunikation hilfreich. Sensible Aufnahmen sollten nicht unaufgefordert weitergeleitet werden; ein geeigneter Übermittlungsweg lässt sich zunächst abstimmen.
- Was sollte ich bei einer Anfrage zu Urheberrechten oder einem Vertrag über eine Webseite bereithalten?
- Bei urheberrechtlichen Anliegen helfen Angaben zum betroffenen Werk, zur Urheberschaft, zu eingeräumten Nutzungsrechten und zur beanstandeten Verwendung. Bei Verträgen über die Erstellung einer Webseite stehen dagegen der Vertrag, die Leistungsbeschreibung, vereinbarte Termine sowie Rechnungen und Korrespondenz im Vordergrund. Beide Bereiche können sich überschneiden, etwa wenn die Nutzung von Bildern, Texten oder Gestaltungselementen streitig ist. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert die Orientierung. Wichtig ist außerdem, das Ziel der Anfrage zu beschreiben, beispielsweise die Klärung einer Forderung, einer Leistungspflicht oder einer Nutzungserlaubnis.
- Kann ich wegen einer Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Problems anfragen?
- Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die Kanzleibeschreibung vor allem gewerblichen Rechtsschutz sowie Internet- und Medienrecht erläutert. Deshalb sollte bei einer arbeitsrechtlichen Anfrage zunächst geklärt werden, ob das konkrete Anliegen übernommen wird. Typische Themen sind Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Vertragsbedingungen. Für die erste Schilderung sind das betroffene Thema, wichtige Daten und bereits laufende Verfahren relevant. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und einschlägige Korrespondenz bilden häufig die Grundlage der weiteren Prüfung; ihr Übermittlungsweg sollte abgestimmt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Lars Jaeschke
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 47 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ipjaeschke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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