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- Rechtsanwalt Thomas Stehle
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Thomas Stehle ist Rechtsanwalt und Diplomingenieur (FH) in Gießen. Seine Kanzlei ist auf Baurecht und Architektenrecht ausgerichtet; zum Kanzleiangebot gehört auch öffentliches Baurecht. Die dargestellte baurechtliche Tätigkeit umfasst die Perspektiven von Auftraggebern, Bauherrschaft, Auftragnehmern, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieuren, Bauträgern, Baugemeinschaften, Nachbarn und Bauordnungsamt. Stehle verfügt über zehn Jahre Berufserfahrung als Architekt beziehungsweise Projektingenieur und war von 2018 bis 2019 Richter beim Landgericht Marburg. Die Webseite nennt außerdem zwei juristische Prädikatsexamen und einen Lehrgang zum Fachanwalt im Bau- und Architektenrecht. Bei seiner Arbeitsweise steht eine umfassende Beratung an erster Stelle, damit Chancen und Risiken eingeschätzt werden können. Je nach Situation kommen eine Einigung oder eine gerichtliche Durchsetzung in Betracht. Insbesondere bei komplexen Bau- und Anlagenbausachen sollen Streitfragen praxisorientiert betrachtet und möglichst vermieden werden. Auf der Kontaktseite weist Stehle darauf hin, derzeit nur in begrenztem Umfang neue Mandate anzunehmen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: baurechtskanzlei-stehle.de, baurechtskanzlei-stehle.de
Beratung in Gießen – Einordnung der Redaktion
Thomas Stehle ist Rechtsanwalt und Diplomingenieur (FH) mit Kanzlei am Asterweg 9 in 35390 Gießen. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung stellt dagegen das Baurecht und Architektenrecht einschließlich des öffentlichen Baurechts in den Mittelpunkt. Für Ratsuchende ist diese unterschiedliche Schwerpunktsetzung relevant: Bei einer Anfrage sollte deshalb konkret benannt werden, ob es um ein Arbeitsverhältnis, ein Bauvorhaben oder eine architektenrechtliche Frage geht. Welche Angelegenheiten aktuell übernommen werden können, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen den Abschluss und die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei einer rechtlichen Prüfung regelmäßig eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen und des bisherigen Geschehens. Dabei können gesetzliche, tarifliche und vertragliche Regelungen zusammenwirken. Da insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kurze Fristen eine Rolle spielen können, gehören das Datum eines Schreibens und der Zeitpunkt seines Zugangs zu den wichtigen Informationen für eine erste Anfrage. Die beschriebene baurechtliche Tätigkeit von Thomas Stehle berücksichtigt unterschiedliche Beteiligte, darunter Bauherrschaft, Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Bauträger und Nachbarn. Typische Themen sind Bauverträge, Mängel, Vergütung, Verzögerungen sowie Fragen zu Planung und Genehmigung. Stehle bringt zehn Jahre Berufserfahrung als Architekt beziehungsweise Projektingenieur mit und war von 2018 bis 2019 Richter am Landgericht Marburg. Nach der Kanzleibeschreibung steht eine umfassende Beratung zur Einschätzung von Chancen und Risiken am Anfang. Ob anschließend eine Einigung oder ein gerichtliches Vorgehen in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Kanzleianschrift liegt im Gießener Stadtgebiet und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt ebenso wie aus Wieseck oder Kleinlinden. Konkrete Angaben zu Verkehrsverbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Gießen und das Landgericht Gießen, die je nach Zuständigkeit zivilrechtliche Baustreitigkeiten bearbeiten können. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine kurze Sachverhaltsschilderung, Angaben zu Beteiligten und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Die Kanzlei weist darauf hin, derzeit nur in begrenztem Umfang neue Mandate anzunehmen; eine Anfrage bedeutet daher noch keine Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gießen
Der Kanzleisitz von Rechtsanwalt Thomas Stehle befindet sich am Asterweg 9 in 35390 Gießen. Die Anschrift verortet die Kanzlei im Gießener Stadtgebiet; eine ausdrückliche Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile Innenstadt, Wieseck oder Kleinlinden ist durch die Angaben nicht belegt. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen ist die Adresse ein Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und örtlicher Verkehrsbedingungen vorbereitet werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch erfragt werden. Von den genannten Gerichten sind das Amtsgericht Gießen und das Landgericht Gießen für privatrechtliche Bau- und Architektenstreitigkeiten grundsätzlich relevant, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Dort können beispielsweise Verfahren über Werklohn, Baumängel, Schadensersatz oder Architektenhonorar geführt werden. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Auch selbstständige Beweisverfahren zur gerichtlichen Klärung technischer Tatsachen können im Baukontext eine Rolle spielen. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, etwa bei Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Amtsgericht und Landgericht Gießen sind hierfür regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Öffentlich-rechtliche Baustreitigkeiten, beispielsweise über eine Baugenehmigung oder eine bauaufsichtliche Verfügung, fallen grundsätzlich in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Kanzleistandort allein legt somit nicht fest, vor welchem Gericht ein Verfahren geführt wird.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein umfassendes Erstgespräch kann telefonisch unter 0641 – 932800 vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein umfassendes Erstgespräch kann telefonisch unter 0641 – 932800 vereinbart werden.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- Master Thesis Prize 2013 (2nd) (2013)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich Thomas Stehle wegen eines arbeitsrechtlichen Anliegens anfragen?
- Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die vorliegende Kanzleibeschreibung vor allem Bau- und Architektenrecht einschließlich des öffentlichen Baurechts erläutert. Deshalb ist es sinnvoll, in der Anfrage das arbeitsrechtliche Thema ausdrücklich zu benennen, etwa Kündigung, Vergütung oder Arbeitszeugnis. Ob die Kanzlei das konkrete Anliegen übernimmt, muss unmittelbar bestätigt werden. Zudem weist sie auf eine derzeit begrenzte Aufnahme neuer Mandate hin. Bei laufenden Fristen sollte nicht davon ausgegangen werden, dass bereits die Kontaktaufnahme eine rechtliche Betreuung oder Fristüberwachung auslöst.
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und die zum Anliegen gehörende Korrespondenz hilfreich. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein; bei einer Kündigung oder Abmahnung das betreffende Schreiben. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Dazu gehören insbesondere Angaben darüber, wann Dokumente eingegangen sind und welche Gespräche bereits stattgefunden haben. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können an kurze Fristen gebunden sein.
- Worin unterscheiden sich privates Baurecht und öffentliches Baurecht?
- Privates Baurecht betrifft vor allem die rechtlichen Beziehungen zwischen den an einem Bauvorhaben beteiligten privaten Parteien. Typische Fragen ergeben sich aus Bauverträgen, etwa zu Vergütung, Ausführung, Mängeln oder Verzögerungen. Öffentliches Baurecht regelt dagegen insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen gebaut werden darf. Hierzu zählen Baugenehmigungen, bauplanungsrechtliche Vorgaben und bauaufsichtliche Maßnahmen. Auch Nachbarbelange können betroffen sein. Die Unterscheidung beeinflusst, welche Regelungen, Beteiligten und Gerichte relevant werden. Bei einem Bauvorhaben können beide Bereiche gleichzeitig berührt sein.
- Was sollte eine Anfrage wegen Baumängeln oder eines Architektenvertrags enthalten?
- Hilfreich ist eine knappe Beschreibung des Bauvorhabens, der eigenen Rolle und des konkreten Streitpunkts. Dazu können Bau- oder Architektenverträge, Leistungsbeschreibungen, Rechnungen, Abnahmeunterlagen und einschlägiger Schriftverkehr gehören. Bei behaupteten Mängeln erleichtern vorhandene Fotos, Protokolle oder Gutachten die Orientierung. Wichtig ist außerdem, welche Beteiligten bereits informiert wurden und ob Termine oder Fristen laufen. Technische und rechtliche Fragen greifen im Bau- und Architektenrecht häufig ineinander. Welche weiteren Unterlagen für die Prüfung erforderlich sind, hängt vom einzelnen Projekt und vom Anliegen ab.
- Muss ein arbeitsrechtlicher oder baurechtlicher Konflikt sofort vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder Konflikt führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachverhalt können zunächst die tatsächlichen Grundlagen geklärt, Positionen ausgetauscht oder Möglichkeiten einer Einigung geprüft werden. Im Arbeitsrecht und im Bau- und Architektenrecht unterscheiden sich jedoch die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Fristen. Eine außergerichtliche Kommunikation verhindert nicht automatisch einen Fristablauf. Ob Verhandlungen, eine Beweisklärung oder gerichtliche Schritte in Betracht kommen, erfordert daher eine individuelle Prüfung. Die Kanzleibeschreibung von Thomas Stehle nennt sowohl die Einigung als auch die gerichtliche Durchsetzung als situationsabhängige Möglichkeiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Stehle
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4,9 von 5 · 45 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: baurechtskanzlei-stehle.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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