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- Rechtsanwalt Malte Koenig
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Malte Koenig bietet in Leverkusen Beratung im Arbeitsrecht und Sozialrecht an. Seine Kanzlei ist auf fast alle Rechtsfragen in diesen beiden Gebieten spezialisiert und bezeichnet sich aufgrund nachgewiesener praktischer und theoretischer Erfahrungen als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Zu den genannten arbeitsrechtlichen Themen gehören Kündigung, Abfindung, schwerbehinderte Arbeitnehmer, Aufhebungsvertrag und Abmahnung. Im Sozialrecht nennt die Webseite unter anderem Arbeitslosengeld I, Bürgergeld / Hartz IV, Krankenversicherungsrecht, Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung, Betriebsprüfung und Scheinselbstständigkeit sowie Pflegeversicherung, Sozialhilfe und Kindergeld. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Problemen mit dem Arbeitgeber oder mit Stellen wie Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Versorgungsamt und Familienkasse. Für Senioren besteht ein spezielles Beratungsangebot. Koenig betont die enge Verzahnung von Arbeitsrecht und Sozialrecht und vertritt die Interessen seiner Mandanten in beiden Bereichen. Die Kanzlei bietet eine schnelle Terminvergabe, einen barrierefreien Zugang und kostenfreie Parkmöglichkeiten direkt vor Ort.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: arbeit-sozial-recht.de, arbeit-sozial-recht.de
Beratung in Leverkusen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Malte Koenig ist mit seiner Kanzlei in der Schwarzastr. 4 in 51371 Leverkusen ansässig. Sein im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Nach der Kanzleibeschreibung umfasst seine Tätigkeit außerdem das Sozialrecht. Beide Bereiche berühren sich insbesondere dann, wenn ein Arbeitsverhältnis endet, gesundheitliche Einschränkungen die Berufstätigkeit beeinflussen oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt werden. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Problemen mit ihrem Arbeitgeber ebenso wie an Ratsuchende, die Fragen zu Entscheidungen von Sozialleistungsträgern haben. Für Senioren besteht ein gesondertes Beratungsangebot. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträge und Abmahnungen sowie Anliegen schwerbehinderter Arbeitnehmer. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Situationen: Beschäftigte möchten beispielsweise den Inhalt eines angebotenen Aufhebungsvertrags verstehen, eine Abmahnung einordnen oder nach einer Kündigung ihre rechtliche Lage klären lassen. Dabei können neben dem Arbeitsvertrag auch tarifliche Regelungen, betriebliche Vereinbarungen und die bisherige Korrespondenz eine Rolle spielen. Eine Abfindung ist nicht automatisch mit jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verbunden; ihre Voraussetzungen und mögliche Vereinbarungen sind vom jeweiligen Zusammenhang abhängig. Zum sozialrechtlichen Tätigkeitsfeld gehören nach den vorliegenden Angaben Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Krankenversicherungsrecht, Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung, Pflegeversicherung und Sozialhilfe. Auch Betriebsprüfungen, Scheinselbstständigkeit und Kindergeld werden genannt. Typische Anliegen betreffen die Bewilligung oder Ablehnung von Leistungen, die Bewertung gesundheitlicher Einschränkungen oder die sozialversicherungsrechtliche Einordnung einer Beschäftigung. Ansprechpartner auf Behördenseite können unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, Kranken- und Pflegekassen, die Rentenversicherung, das Versorgungsamt oder die Familienkasse sein. Die von Koenig betonte Verbindung beider Rechtsgebiete ist etwa bei den sozialrechtlichen Folgen einer beruflichen Veränderung bedeutsam. Der örtliche Bezug liegt in Leverkusen mit Stadtteilen wie Wiesdorf, Opladen und Schlebusch; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist anhand der Angaben nicht belegt. Die Kanzlei nennt einen barrierefreien Zugang und Parkmöglichkeiten direkt vor Ort. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig Arbeitsgerichte zuständig, für viele sozialrechtliche Streitigkeiten Sozialgerichte. Das am Standort genannte Amtsgericht Leverkusen ist für diese Verfahren grundsätzlich nicht die zuständige Gerichtsbarkeit. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten anbahnen. Für die erste Anfrage sind eine kurze Schilderung des Anliegens, wichtige Daten und Hinweise auf bereits eingegangene Schreiben hilfreich. Termin, Unterlagenbedarf und eine mögliche Mandatsübernahme werden anschließend mit der Kanzlei abgestimmt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leverkusen
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Malte Koenig befindet sich in der Schwarzastr. 4, 51371 Leverkusen. Wiesdorf, Opladen und Schlebusch gehören zu den Stadtteilen am Standort; aus den vorliegenden Angaben lässt sich jedoch keine verlässliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile oder zur Innenstadt ableiten. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind nach der Kanzleibeschreibung Parkmöglichkeiten unmittelbar vor Ort vorhanden. Zudem wird ein barrierefreier Zugang genannt. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollte anhand der genauen Adresse und aktueller Fahrplanauskünfte geplant werden. Konkrete Haltestellen, Linien oder Fußwege sind nicht belegt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Leverkusen aufgeführt. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist jedoch regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Dort werden beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Abmahnungen oder Vergütungsansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Das Amtsgericht ist für solche arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich nicht zuständig. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich unter anderem nach den gesetzlichen Gerichtsständen und dem gewöhnlichen Arbeitsort; allein die Kanzleianschrift entscheidet darüber nicht. Auch viele der genannten sozialrechtlichen Anliegen fallen nicht in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Leverkusen. Streitigkeiten um Arbeitslosengeld, Bürgergeld, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung oder Erwerbsminderungsrenten werden typischerweise vor Sozialgerichten geführt, häufig nach einem behördlichen Widerspruchsverfahren. Beim ebenfalls genannten Kindergeld kann dagegen je nach Rechtsgrundlage die Finanzgerichtsbarkeit zuständig sein. Die passende Gerichtsbarkeit hängt somit vom konkreten Gegenstand und der Rechtsgrundlage der behördlichen Entscheidung ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können einschlägige Korrespondenz, Vergütungsabrechnungen und Angaben dazu, wann das Schreiben zugegangen ist. Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen gelten; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist regelmäßig drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb ist das Zugangsdatum für die Bearbeitung besonders wichtig. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt etwa von der Beschäftigungssituation, möglichen tariflichen Regelungen und besonderen Schutzvorschriften ab.
- Wie hängen Aufhebungsvertrag, Abfindung und Arbeitslosengeld zusammen?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei können unter anderem Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung. Zugleich kann eine Vereinbarung Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben, etwa durch eine Sperrzeit oder ein Ruhen des Anspruchs. Diese Folgen hängen von den Umständen und der Vertragsgestaltung ab. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb sowohl der Vertragsentwurf als auch Kündigungsfristen und der Hintergrund der beabsichtigten Beendigung relevant.
- Was ist vor einer Mandatsanfrage zu einem abgelehnten Sozialleistungsantrag wichtig?
- Ausgangspunkt ist der vollständige Bescheid einschließlich seiner Rechtsbehelfsbelehrung. Hilfreich sind außerdem der ursprüngliche Antrag, eingereichte Nachweise und die bisherige Korrespondenz mit der zuständigen Stelle. Bei vielen sozialrechtlichen Entscheidungen ist zunächst ein Widerspruchsverfahren vorgesehen, bevor eine Klage beim Sozialgericht möglich ist. Die maßgeblichen Fristen und Verfahrenswege ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Bescheid. Für eine Anfrage sollte erkennbar sein, welche Leistung betroffen ist, wann die Entscheidung bekannt gegeben wurde und ob bereits ein Widerspruch oder ein weiteres Verfahren läuft.
- Welche Rolle spielt eine Schwerbehinderung im Arbeitsrecht und im Sozialrecht?
- Eine Schwerbehinderung kann verschiedene rechtliche Fragen auslösen. Im Sozialrecht geht es beispielsweise um die Feststellung des Grades der Behinderung oder um Merkzeichen. Im Arbeitsrecht können besondere Schutzregelungen, Zusatzurlaub und Fragen der behinderungsgerechten Beschäftigung relevant werden. Auch eine Gleichstellung kann unter bestimmten Voraussetzungen Bedeutung haben. Die Feststellung einer Schwerbehinderung ist dabei nicht mit der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente gleichzusetzen; beide knüpfen an unterschiedliche Voraussetzungen an. Für eine erste Anfrage helfen vorhandene Bescheide, Angaben zum Beschäftigungsverhältnis und eine Beschreibung des konkreten Anlasses.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Malte Koenig
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5,0 von 5 · 44 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeit-sozial-recht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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