Veröffentlichtes Profil

Marko Setzer

Marko Setzer – Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht in Berlin

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Marko Setzer

Brunnenstraße 195, 10119 Berlin

Telefon: +49 30 40054861

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Marko Setzer
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Marko Setzer ist Rechtsanwalt und gründete seine Kanzlei 2010. Die Kanzlei hat Standorte in Berlin und Panketal. Ihre Schwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Internetrecht sowie im Firmenrecht. Zum Mandantenkreis gehören Unternehmer, Gründer, Start-ups, Handwerks- und Meisterbetriebe, kreative Freiberufler und Privatpersonen deutschlandweit und international. Im Gesellschaftsrecht umfasst die Tätigkeit Gründungsberatung, die Erstellung von Satzungen, Unternehmensumwandlungen und Vertragsgestaltung für Geschäftsführer. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei mit Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsvereinbarungen, Abfindungen und Ansprüchen aus Arbeitsverträgen. Hinzu kommen Markenanmeldungen, Markenschutz sowie die Beratung und Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts, Markenrechts oder Wettbewerbsrechts. Auch Webprojekte, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Erklärungen zu Widerruf und Datenschutz gehören zur Beratung. Die Kanzlei richtet ihre Arbeit an den individuellen Bedürfnissen und Zielvorgaben ihrer Mandanten aus. Fachkenntnisse aus Wirtschaft, Recht und Medien fließen in die Beratung ein. Vor der Beauftragung gibt sie einen Kostenüberblick und bietet meist Pauschalhonorare an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-setzer.de, ra-setzer.de

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Marko Setzer gründete seine Kanzlei im Jahr 2010. Neben dem Standort in Panketal befindet sich die Berliner Kanzlei in der Brunnenstraße 195, 10119 Berlin, im Stadtteil Mitte. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzleibeschreibung führt daneben Gesellschaftsrecht, Firmenrecht und Internetrecht auf. Zum Mandantenkreis gehören Unternehmer, Gründer, Start-ups, Handwerks- und Meisterbetriebe, kreative Freiberufler sowie Privatpersonen aus Deutschland und dem Ausland. Damit berührt die Tätigkeit sowohl Fragen des einzelnen Arbeitsverhältnisses als auch rechtliche Themen der Unternehmensorganisation und des digitalen Geschäftsverkehrs. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei mit Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsvereinbarungen, Abfindungen und Ansprüchen aus Arbeitsverträgen. Typische Anliegen betreffen die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, offene Vergütung oder unterschiedliche Auffassungen über vertragliche Rechte und Pflichten. Bei Aufhebungsvereinbarungen stehen häufig die Bedingungen einer einvernehmlichen Trennung im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten können ihre Anfrage deshalb anhand des konkreten Arbeitsverhältnisses und der vorhandenen Unterlagen einordnen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist am Standort insbesondere das Arbeitsgericht Berlin relevant; die Zuständigkeit hängt jedoch vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die gesellschaftsrechtliche Tätigkeit umfasst Gründungsberatung, Satzungen, Unternehmensumwandlungen und die Vertragsgestaltung für Geschäftsführer. Hier geht es beispielsweise darum, die Zusammenarbeit von Gesellschaftern rechtlich zu ordnen oder Veränderungen eines Unternehmens vertraglich abzubilden. Im Internetrecht und den angrenzenden Schutzrechten gehören Markenanmeldungen, Markenschutz und Abmahnungen wegen behaupteter Urheberrechts-, Markenrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen zu den genannten Themen. Auch Webprojekte, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Erklärungen zu Widerruf und Datenschutz sind Bestandteil der Beratung. Bei solchen Anliegen können betriebliche Abläufe, öffentliche Internetauftritte und vertragliche Beziehungen zusammenwirken. Die Lage in Berlin-Mitte bietet einen innerstädtischen Bezug für Ratsuchende aus Berlin, etwa aus Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg oder Charlottenburg-Wilmersdorf. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung zur angegebenen Adresse. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de angegebenen Kontaktmöglichkeiten beginnen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der beteiligten Personen oder Unternehmen und etwaiger laufender Fristen erleichtert die erste Einordnung. Ob die Kanzlei das Mandat übernimmt, welche Unterlagen benötigt werden und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit ihr zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Die Kanzlei Marko Setzer liegt in der Brunnenstraße 195 in Berlin-Mitte. Der Standort ist innerstädtisch gelegen und bildet einen örtlichen Bezugspunkt für Anfragen aus Mitte sowie aus weiteren Berliner Bezirken wie Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Welche Verbindung zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Ein persönlicher Besuch sollte deshalb hinsichtlich Termin und Zugang vorab abgestimmt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Berlin von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit etwa Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Vergütungsansprüche oder andere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Arbeitsgerichtliche Verfahren beginnen regelmäßig mit einer Güteverhandlung, die eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts ermöglichen soll. Streitigkeiten über Geschäftsführervereinbarungen fallen dagegen nicht automatisch in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte; maßgeblich sind die rechtliche Stellung und der konkrete Streitgegenstand. Die Berliner Amtsgerichte und das Landgericht Berlin kommen für zivilrechtliche Auseinandersetzungen aus dem Firmen-, Gesellschafts- oder Internetrecht in Betracht. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand, Streitwert und besonderen gesetzlichen Zuweisungen. Das Kammergericht nimmt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit insbesondere Aufgaben als Rechtsmittelgericht wahr. Der Kanzleistandort allein bestimmt nicht, welches Gericht für ein einzelnes Verfahren zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet ein kostenfreies Erstgespräch an. Vor der Beauftragung wird ein genauer Kostenüberblick gegeben; meist werden Pauschalhonorare angeboten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet ein kostenfreies Erstgespräch an. Vor der Beauftragung wird ein genauer Kostenüberblick gegeben; meist werden Pauschalhonorare angeboten.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Rechtsanwalt erklärt die Kündigungsschutzklage
  • Rechtsanwalt erklärt die Abmahnung
  • Rechtsanwalt erklärt die GmbH Gründung

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Auch Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur Tätigkeit und zum Arbeitgeber können hilfreich sein. Je nach Sachverhalt kommen Nachträge, Abmahnungen oder bisherige Korrespondenz hinzu. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine Anfrage sollte daher deutlich erkennen lassen, wann das Schreiben eingegangen ist. Das Absenden einer Kontaktanfrage allein wahrt keine gerichtliche Frist und bedeutet noch keine Übernahme des Mandats.
Was unterscheidet eine Aufhebungsvereinbarung von einer Kündigung, und gehört eine Abfindung immer dazu?
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung, während eine Aufhebungsvereinbarung auf dem Einverständnis beider Vertragsparteien beruht. In einer solchen Vereinbarung können unter anderem Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und finanzielle Regelungen festgehalten werden. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ob ein Anspruch besteht oder eine Zahlung ausgehandelt wird, hängt von den Umständen und möglichen Rechtsgrundlagen ab. Auch sozialversicherungsrechtliche Folgen können relevant sein. Für eine Anfrage sind der Vertragsentwurf und Informationen zur bisherigen Beschäftigung nützlich.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu Vergütung oder anderen Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag?
Ausgangspunkt sind regelmäßig der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen. Bei Vergütungsfragen können außerdem Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Vereinbarungen über variable Entgeltbestandteile und die bisherige Korrespondenz wichtig sein. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können ebenfalls Einfluss auf die rechtliche Einordnung haben. Hilfreich ist eine übersichtliche Darstellung, welche Leistung für welchen Zeitraum streitig ist und wie die andere Seite darauf reagiert hat. Ansprüche können gesetzlichen Verjährungsregeln und wirksamen Ausschlussfristen unterliegen. Welche Regelungen tatsächlich einschlägig sind, lässt sich erst anhand des Einzelfalls beurteilen.
Worauf kommt es bei einer Anfrage zu einem Geschäftsführervertrag an?
Bei Geschäftsführerverträgen treffen gesellschaftsrechtliche und dienstvertragliche Fragen aufeinander. Die Bestellung zum Organ einer Gesellschaft ist rechtlich vom zugrunde liegenden Vertrag zu unterscheiden. Für eine erste Einordnung sind deshalb neben dem Vertrag häufig auch die Gesellschaftsform, eine mögliche Beteiligung an der Gesellschaft und einschlägige Gesellschafterbeschlüsse relevant. Typische Themen sind Vertretungsbefugnisse, Vergütung, Haftung und die Beendigung der Zusammenarbeit. Ob arbeitsrechtliche Vorschriften greifen und welcher Rechtsweg eröffnet ist, hängt von der konkreten Stellung ab und lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Vertrags ableiten.
Welche Angaben sind bei einer Abmahnung wegen eines Internetauftritts hilfreich?
Für eine erste Prüfung sind das vollständige Abmahnschreiben einschließlich Anlagen, die darin genannten Fristen und der betroffene Internetinhalt wichtig. Je nach Vorwurf können Bildnachweise, Lizenzvereinbarungen, Markenunterlagen oder Informationen zur Nutzung eines Zeichens hinzukommen. Abmahnungen betreffen unterschiedliche Rechtsgrundlagen, etwa Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht. Häufig werden Unterlassungserklärungen und weitere Forderungen verlangt. Deren Bedeutung lässt sich nur im Zusammenhang mit dem konkreten Vorwurf beurteilen. Eine Anfrage sollte daher den Sachverhalt und bereits erfolgte Reaktionen möglichst vollständig darstellen, ohne vertrauliche Zugangsdaten zu übermitteln.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Marko Setzer

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-setzer.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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