Veröffentlichtes Profil

Markus Rudolph

Markus Rudolph – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Leipzig

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rudolph Rechtsanwälte

Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig

Telefon: +49 341 3373484

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Dresden
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rudolph Rechtsanwälte

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Markus Rudolph ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Leipzig. Die Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte befindet sich in der Ferdinand-Lassalle-Straße 11 in 04109 Leipzig. Die Webseite führt neben Informationen zur Kanzlei auch einen Bereich zum Thema Verkehrsunfall sowie Downloads auf. Im Impressum werden Maria Krause und Kristina Kummer als angestellte Rechtsanwältinnen sowie Sascha Bäslack als angestellter Rechtsanwalt genannt. Markus Rudolph ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden; seine berufliche Zulassung gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Ihre Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:30 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr. Für die Kommunikation per E-Mail weist die Kanzlei darauf hin, dass Mandatsübernahmen und Rechtsmittelaufträge erst durch Bestätigung ausgelöst werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-rudolph.info, kanzlei-rudolph.info

Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion

Markus Rudolph ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Leipzig. Seine Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte befindet sich in der Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig. Das Verkehrsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Dieses Rechtsgebiet umfasst unterschiedliche Situationen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr: die Regulierung eines Verkehrsunfalls, Auseinandersetzungen mit Versicherungen, Bußgeldverfahren oder Fragen zur Fahrerlaubnis. Welche dieser Angelegenheiten im konkreten Fall übernommen werden können, lässt sich bei einer Anfrage klären. Markus Rudolph gehört der Rechtsanwaltskammer Dresden an; seine berufliche Zulassung gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Nach einem Verkehrsunfall stehen häufig die Haftungsverteilung und die Einordnung möglicher Schäden im Mittelpunkt. Dabei können Reparaturkosten, Sachverständigengutachten, Nutzungsausfall oder Verletzungsfolgen eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten benötigen zunächst meist eine Übersicht darüber, welche Unterlagen relevant sind und welche Fragen noch geklärt werden müssen. Die Kanzleiwebseite enthält einen eigenen Bereich zum Thema Verkehrsunfall sowie Downloads. Daraus lässt sich ein konkreter Informationsbezug zu diesem Teil des Verkehrsrechts erkennen, ohne dass damit bereits eine Aussage über die Bewertung eines einzelnen Unfalls verbunden ist. Andere verkehrsrechtliche Anliegen beginnen mit einem Anhörungsbogen, einem Bußgeldbescheid oder einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde. Hier unterscheiden sich Verfahrensablauf und mögliche Folgen deutlich von einer zivilrechtlichen Unfallregulierung. Für eine erste Einordnung sind insbesondere der genaue Vorwurf, der Verfahrensstand und vorhandene behördliche Schreiben bedeutsam. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen können am Standort das Amtsgericht Leipzig oder das Landgericht Leipzig eine Rolle spielen. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, hängt unter anderem von der Verfahrensart, dem Streitwert und dem örtlichen Bezug des Falles ab. Die Adresse in der Ferdinand-Lassalle-Straße bietet einen innenstadtnahen Bezug zu Leipzig. Für Ratsuchende aus dem Zentrum sowie aus Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis oder Connewitz hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die auf Anwalt-Seiten.de verfügbaren Kontaktmöglichkeiten beginnen. Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits laufende Fristen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Ihre Servicezeiten liegen montags bis donnerstags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 14:30 und 17:00 Uhr, freitags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 14:00 und 16:00 Uhr. Bei E-Mail-Kommunikation werden Mandatsübernahmen und Rechtsmittelaufträge nach dem Kanzleihinweis erst durch Bestätigung ausgelöst.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig

  • Amtsgericht Leipzig
  • Landgericht Leipzig
  • Arbeitsgericht Leipzig
  • Bundesverwaltungsgericht

Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt von Markus Rudolph sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig von Bedeutung. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können je nach Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln vor einem dieser Gerichte geführt werden. Das Landgericht kann außerdem als Rechtsmittelgericht für bestimmte Entscheidungen des Amtsgerichts tätig werden. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden bei gerichtlicher Befassung grundsätzlich vor Amtsgerichten verhandelt; auch Verkehrsstraftaten können dort Gegenstand eines Strafverfahrens sein. Ob gerade das Amtsgericht Leipzig zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und dem jeweiligen Sachverhalt. Das Arbeitsgericht Leipzig ist dagegen nicht das typische Gericht für Unfallregulierung oder Bußgeldsachen. Ein arbeitsrechtlicher Bezug kann beispielsweise entstehen, wenn über Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Dienstfahrzeug gestritten wird. Für verwaltungsrechtliche Fahrerlaubnisfragen ist grundsätzlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Das in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht ist jedoch regelmäßig keine erste Anlaufstelle für solche Streitigkeiten, sondern insbesondere ein Revisionsgericht. Sein Sitz in Leipzig begründet daher allein keine Zuständigkeit für einen örtlichen Fahrerlaubnisfall. Rudolph Rechtsanwälte hat die Kanzleiadresse Ferdinand-Lassalle-Straße 11 in 04109 Leipzig und liegt damit innenstadtnah. Die genannten Stadtteile Zentrum, Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis und Connewitz bilden unterschiedliche Ausgangspunkte innerhalb des Leipziger Stadtgebiets. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, aktuelle Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten anhand der Adresse geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen eines Verkehrsunfalls hilfreich?
Für eine erste Einordnung helfen eine kurze Beschreibung des Unfallablaufs, Datum und Ort sowie die vorhandenen Angaben zu beteiligten Personen, Fahrzeugen und Versicherungen. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen, Zeugenkontakte und bereits eingegangene Schreiben. Falls vorhanden, sind auch Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen und Unterlagen zu Verletzungsfolgen relevant. Nicht sämtliche Dokumente müssen bereits bei der ersten Kontaktaufnahme vorliegen. Welche Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich im Rahmen der Anfrage abstimmen.
Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren und Fahrerlaubnisverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten, etwa bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Dabei können neben einer Geldbuße auch Punkte oder ein Fahrverbot eine Rolle spielen. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, beispielsweise einer unerlaubten Entfernung vom Unfallort. Fahrerlaubnisverfahren befassen sich insbesondere mit der Berechtigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und werden von der Fahrerlaubnisbehörde geführt. Mehrere Verfahren können denselben Vorfall betreffen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das erhaltene Schreiben und die absendende Behörde genau zu benennen.
Muss eine Auseinandersetzung nach einem Verkehrsunfall vor Gericht geführt werden?
Nicht jede Unfallregulierung führt zu einem Gerichtsverfahren. Häufig werden Ansprüche zunächst gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht und außergerichtlich geprüft. Streit kann etwa über den Unfallhergang, eine Mitverantwortung oder einzelne Schadenspositionen entstehen. Ob eine gerichtliche Klärung in Betracht kommt, hängt unter anderem von der Beweislage, den offenen Forderungen und den damit verbundenen Risiken ab. Bei einer ersten Anfrage kann daher besonders wichtig sein, welche Forderungen bereits erhoben wurden und ob eine Versicherung dazu schon Stellung genommen oder Zahlungen geleistet hat.
Welche Informationen sind wichtig, wenn bereits ein Bescheid oder eine gerichtliche Ladung vorliegt?
Bei behördlichen oder gerichtlichen Schreiben sind die Art des Dokuments, das Aktenzeichen, das Ausstellungsdatum und der Zeitpunkt des Zugangs für die erste Einordnung bedeutsam. Auch mitgeteilte Termine und Fristen gehören zu den wesentlichen Informationen. Eine allgemeine Kontaktanfrage ersetzt keine erforderliche Verfahrenshandlung und bedeutet nicht automatisch, dass ein Mandat angenommen wurde. Ratsuchende sollten deshalb bei der Anfrage deutlich machen, wenn bereits ein Termin oder eine Frist ansteht. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Schritte dazugehören, bedarf einer ausdrücklichen Klärung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Rudolph

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 89 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rudolph Rechtsanwälte insgesamt und nicht auf Markus Rudolph persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-rudolph.info

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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