Veröffentlichtes Profil

Michael Lobitz

Michael Lobitz – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Leverkusen

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Lobitz

Werkstättenstraße 39 c, 51379 Leverkusen

Telefon: +49 2171 36367-0

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Köln
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Lobitz

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Michael Lobitz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Leverkusen-Opladen. Er studierte Rechtswissenschaften in Köln und absolvierte sein Referendariat im LG-Bezirk Wuppertal. Zudem ist er Vertragsanwalt der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung). Seine Tätigkeit umfasst Verkehrsrecht, Strafrecht, Bußgeldsachen, Versicherungsrecht und allgemeines Zivilrecht. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzlei Verkehrsvertragsrecht, Owi-Verfahren sowie Verkehrszivilrecht mit Unfallregulierung und Personenschadenrecht. Hinzu kommen Verkehrsverwaltungsrecht, insbesondere Fahrerlaubnisrecht, Fahrzeugkauf und Leasing, Werkvertragsrecht und Verkehrsversicherungsrecht. Zum genannten Mandantenkreis gehören Autohäuser, deren rechtliche Belange komplett betreut werden. Das Büro befindet sich in der Werkstättenstraße 39 c; der Eingang liegt auf der Rückseite des Gebäudes. Für die Erreichbarkeit sind getrennte Büro- und Telefonzeiten angegeben. Die Bürozeiten reichen montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr. Kontakt ist über Telefon und E-Mail möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rae-msl.de, rae-msl.de

Beratung in Leverkusen – Einordnung der Redaktion

Michael Lobitz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Leverkusen-Opladen. Sein Büro befindet sich in der Werkstättenstraße 39 c, 51379 Leverkusen; der Eingang liegt auf der Rückseite des Gebäudes. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt verzeichnet. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert daneben vor allem seine Tätigkeit im Verkehrsrecht sowie im Strafrecht, in Bußgeldsachen, im Versicherungsrecht und im allgemeinen Zivilrecht. Lobitz studierte Rechtswissenschaften in Köln und absolvierte sein Referendariat im Landgerichtsbezirk Wuppertal. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Köln an und ist Vertragsanwalt der GTÜ, der Gesellschaft für Technische Überwachung. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen die Gestaltung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen. Dazu zählen etwa Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeugnissen, Abmahnungen oder Kündigungen. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig die vertraglichen Unterlagen, der bisherige Schriftwechsel und der zeitliche Verlauf wichtig. Da die Kanzleibeschreibung diesen im Profil genannten Hauptschwerpunkt nicht näher ausführt, lässt sich bei einer Anfrage klären, ob das konkrete arbeitsrechtliche Anliegen übernommen werden kann. Allgemein können in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kurze Fristen eine Rolle spielen. Ausführlicher beschrieben ist das Verkehrsrecht: Genannt werden Verkehrsvertragsrecht, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verkehrszivilrecht einschließlich Unfallregulierung und Personenschadenrecht. Hinzu kommen Fahrerlaubnisrecht, Fahrzeugkauf und Leasing, Werkvertragsrecht sowie Verkehrsversicherungsrecht. Dahinter stehen beispielsweise Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall, Streit über Fahrzeugmängel, Reparaturleistungen oder Versicherungsleistungen und Fragen zu behördlichen Maßnahmen rund um die Fahrerlaubnis. Zum genannten Mandantenkreis zählen Autohäuser, deren rechtliche Belange nach der Kanzleibeschreibung vollständig betreut werden. Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt und dem Stand eines möglichen Verfahrens. Der örtliche Bezug liegt in Opladen innerhalb des Leverkusener Stadtgebiets, zu dem auch Wiesdorf und Schlebusch gehören. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Leverkusen genannt; seine Zuständigkeit hängt von der Art des Verfahrens und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Telefon und E-Mail sind als Kontaktwege angegeben. Sinnvoll sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu beteiligten Personen oder Unternehmen und zu bereits laufenden Fristen. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr; Telefonzeiten werden gesondert geführt. Termin und mögliche Mandatsübernahme sind mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leverkusen

Die Kanzlei von Michael Lobitz liegt in der Werkstättenstraße 39 c in Leverkusen-Opladen. Der Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, was bei einem ersten Besuch zu berücksichtigen ist. Opladen bildet neben den ebenfalls genannten Stadtteilen Wiesdorf und Schlebusch einen räumlichen Bezugspunkt innerhalb Leverkusens. Eine unmittelbare Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsanschlüsse sind in den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Angaben zu konkreten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Leverkusen genannt. Für die beschriebenen verkehrsrechtlichen und allgemein zivilrechtlichen Tätigkeiten kommen dort insbesondere Streitigkeiten über Unfallfolgen, Fahrzeugkäufe oder Reparaturverträge in Betracht, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch Strafsachen und gerichtliche Bußgeldverfahren können in die Zuständigkeit eines Amtsgerichts fallen. Nicht jedes verkehrsrechtliche Anliegen gehört jedoch dorthin: Streitigkeiten über behördliche Fahrerlaubnisentscheidungen sind regelmäßig der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuzuordnen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das Amtsgericht Leverkusen. Ein konkretes Arbeits- oder Verwaltungsgericht ist in den Angaben nicht benannt. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den Beteiligten und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab; der Kanzleistandort allein entscheidet darüber nicht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • Deutschlands Top-Privatanwalt im Bereich Verkehrsrecht, Focus Magazin (2013)
  • Deutschlands Top-Privatanwalt im Bereich Verkehrsrecht, Focus Magazin (2014)
  • Deutschlands Top-Privatanwalt im Bereich Verkehrsrecht, Focus Magazin (2015)
  • Deutschlands Top-Privatanwalt im Bereich Verkehrsrecht, Focus Magazin (2018)
  • Deutschlands Top-Privatanwalt im Bereich Verkehrsrecht, Focus Magazin (2019)
  • Deutschlands Top-Privatanwalt im Bereich Verkehrsrecht, Focus Magazin (2020)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftwechsel hilfreich. Je nach Thema können auch Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder tarifliche Regelungen Bedeutung haben. Wichtig ist eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung, insbesondere wann ein Schreiben zugegangen ist. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze Fristen gelten, weshalb erkennbare Termine bereits in der Anfrage genannt werden sollten. Ob die Kanzlei das konkrete Anliegen übernimmt und welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, wird bei der Kontaktaufnahme geklärt.
Welche Themen können bei der rechtlichen Aufarbeitung eines Verkehrsunfalls relevant werden?
Nach einem Verkehrsunfall können die Haftungsverteilung, Fahrzeugschäden, Reparaturkosten und weitere unfallbedingte Nachteile zu klären sein. Bei Verletzungen kommen Fragen zu Personenschäden hinzu, etwa zu Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Auch die Kommunikation mit beteiligten Versicherungen kann eine Rolle spielen. Für die Prüfung sind häufig Unfallbericht, Fotos, vorhandene Gutachten, Versicherungsunterlagen und gegebenenfalls medizinische Unterlagen hilfreich. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, lässt sich nicht allein aus der Schadenshöhe ableiten, sondern hängt unter anderem vom Unfallhergang, der Beweislage und den jeweiligen Verantwortungsanteilen ab.
Was unterscheidet ein Bußgeldverfahren von einem Verfahren zur Fahrerlaubnis?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise eines Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoßes. Dabei können eine Geldbuße und weitere gesetzliche Folgen zur Diskussion stehen. Im Fahrerlaubnisrecht geht es dagegen um behördliche Entscheidungen über die Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu führen, insbesondere um Fragen der Fahreignung. Beide Bereiche können denselben tatsächlichen Anlass haben, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Für eine Anfrage sind deshalb das genaue Schreiben, die ausstellende Behörde, das Zustellungsdatum und enthaltene Fristen wichtig. Die gerichtlichen Zuständigkeiten können ebenfalls unterschiedlich sein.
Welche Informationen sind bei Streit um Fahrzeugkauf, Leasing oder Reparatur wichtig?
Zunächst sollte deutlich werden, ob es um einen Kaufvertrag, einen Leasingvertrag oder einen Werkstattauftrag geht. Hilfreich sind der vollständige Vertrag, Übergabeunterlagen, Rechnungen und die bisherige Korrespondenz. Bei behaupteten Mängeln erleichtern eine genaue Beschreibung, Fotos und Angaben zum zeitlichen Verlauf die Einordnung. Bei Leasingfragen können zusätzlich Rückgabeprotokolle und vertragliche Regelungen zum Fahrzeugzustand relevant sein. Die rechtliche Bewertung unterscheidet sich nach Vertragsart und Beteiligten; insbesondere können für private und gewerbliche Verträge unterschiedliche Regeln gelten. Eine pauschale Aussage zu Ansprüchen ist daher ohne Prüfung der Unterlagen nicht möglich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Lobitz

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Werkstättenstraße 39 c, 51379 Leverkusen

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rae-msl.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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