- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Anwaltskanzlei Welz
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Michael Ohlendorf ist Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Welz in Stralsund sowie Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine Tätigkeit umfasst Fälle aus dem Verkehrs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie dem Wehr- und Wehrdisziplinarrecht. Als Strafverteidiger übernimmt er bundesweit Strafverteidigungen und Pflichtverteidigungen in allen strafrechtlichen Rechtsgebieten. Er begleitet Mandanten im Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft, in der Hauptverhandlung vor den Strafgerichten sowie in der Berufung oder Revision. Außerdem vertritt er sie in Fragen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs. In Wehrdisziplinarsachen erfolgt die Vertretung vor den Truppendienstgerichten beziehungsweise den Wehrdisziplinarsenaten des Bundesverwaltungsgerichts. Seit 2016 ist Ohlendorf Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerbandes. Den Fachanwaltstitel für Strafrecht erwarb er 2007, den für Verkehrsrecht 2009. Während der Geschäftszeiten ist er telefonisch über die Kanzlei erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten und in dringenden Fällen wie Vernehmung, Durchsuchung, Verhaftung oder U-Haft nennt er eine Mobiltelefonnummer als Kontaktmöglichkeit.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Stralsund – Einordnung der Redaktion
Michael Ohlendorf ist Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Welz am Tribseer Damm 77 in 18437 Stralsund. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die belegte Tätigkeitsbeschreibung stellt daneben Verkehrsrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Wehr- und Wehrdisziplinarrecht heraus. Ohlendorf ist seit 2007 Fachanwalt für Strafrecht und seit 2009 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern an. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung zwischen dem im Profil ausgewiesenen Schwerpunkt und den näher beschriebenen Tätigkeitsfeldern bei der Einordnung ihres Anliegens hilfreich. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Eine anwaltliche Prüfung befasst sich dabei allgemein mit den vertraglichen Grundlagen, dem bisherigen Geschehen und möglichen Fristen. Im Verkehrsrecht können die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Regulierung von Schäden oder verkehrsrechtliche Vorwürfe Anlass für eine Anfrage sein. Bei Ordnungswidrigkeiten geht es beispielsweise um Bußgeldbescheide und mögliche Nebenfolgen. Welche Unterlagen erforderlich sind und ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann, lässt sich im ersten Austausch klären. Als Strafverteidiger übernimmt Ohlendorf bundesweit Strafverteidigungen und Pflichtverteidigungen in allen strafrechtlichen Rechtsgebieten. Die beschriebene Begleitung reicht vom Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft über die Hauptverhandlung bis zu Berufung oder Revision. Auch Strafvollstreckung und Strafvollzug gehören zu seiner Tätigkeit. Im Wehrdisziplinarrecht vertritt er vor Truppendienstgerichten beziehungsweise den Wehrdisziplinarsenaten des Bundesverwaltungsgerichts. Seit 2016 ist er Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerbandes. Für entsprechende Anfragen können deshalb sowohl strafrechtliche Vorwürfe als auch dienstbezogene Sachverhalte relevant sein. Der Kanzleisitz am Tribseer Damm liegt im Stralsunder Stadtgebiet. Als örtliches Umfeld sind unter anderem Altstadt, Knieper und Franken zu nennen; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Stralsund und das Landgericht Stralsund, die je nach Verfahren insbesondere in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten Bedeutung haben. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort angegebenen Kontaktdaten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, vorhandene Schreiben und erkennbare Termine. Während der Geschäftszeiten ist Ohlendorf telefonisch über die Kanzlei erreichbar. Für dringende strafrechtliche Situationen und außerhalb der Geschäftszeiten nennt er außerdem eine Mobiltelefonnummer. Die Anfrage dient zunächst der Klärung einer möglichen Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stralsund
Die Anwaltskanzlei Welz hat ihren Sitz am Tribseer Damm 77 in Stralsund. Zum städtischen Umfeld zählen Altstadt, Knieper und Franken. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch weder eine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile noch eine ausdrücklich belegte Innenstadtlage. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und Angaben zum Gebäudezugang sollten vorab gesondert geprüft werden; hierzu liegen keine näheren Informationen vor. Für Ohlendorfs beschriebene strafrechtliche Tätigkeit sind das Amtsgericht Stralsund und das Landgericht Stralsund von Bedeutung. Das Amtsgericht verhandelt Strafsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit und bearbeitet grundsätzlich auch gerichtliche Einsprüche gegen Bußgeldbescheide, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht ist unter anderem für bestimmte schwerwiegendere Strafsachen sowie Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen können je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt werden. Nicht jedes Verfahren mit Bezug zu Stralsund gehört deshalb automatisch vor dasselbe Gericht. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt genannte Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, fallen grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht vor die beiden genannten ordentlichen Gerichte. Auch Wehrdisziplinarverfahren folgen einem eigenen Rechtsweg. Hier nennt die Tätigkeitsbeschreibung ausdrücklich Truppendienstgerichte und die Wehrdisziplinarsenate des Bundesverwaltungsgerichts als Orte der Vertretung.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Auch der Zeitpunkt des Zugangs, die Beschäftigungsdauer und eine kurze chronologische Darstellung können wichtig sein. Bei Vergütungsfragen kommen Abrechnungen und Arbeitszeitunterlagen hinzu. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen, weshalb erkennbare Termine bereits in der Anfrage genannt werden sollten. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob eine Vertretung möglich ist, wird im persönlichen Austausch geklärt.
- Worin unterscheiden sich ein verkehrsrechtlicher Schadenfall und ein Bußgeldverfahren?
- Nach einem Verkehrsunfall können zivilrechtliche Fragen entstehen, etwa zur Haftung und zur Regulierung von Sach- oder Personenschäden. Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise eines Verkehrsverstoßes. Beide Bereiche können denselben Vorgang betreffen, folgen aber unterschiedlichen Regeln und Verfahrenswegen. Für eine erste Anfrage helfen vorhandene Schreiben von Versicherungen oder Behörden, Unfallunterlagen und eine sachliche Schilderung des Ablaufs. Stehen zusätzlich strafrechtliche Vorwürfe im Raum, sollte dies ebenfalls erwähnt werden, damit die verschiedenen Verfahren voneinander abgegrenzt werden können.
- Kann eine Strafverteidigung bereits während des Ermittlungsverfahrens beginnen, und was bedeutet Pflichtverteidigung?
- Strafverteidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren einsetzen, also bevor eine Anklage erhoben oder eine Hauptverhandlung angesetzt wird. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Festnahme. Für die erste Kontaktaufnahme sind die zuständige Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und bekannte Termine hilfreich. Eine Pflichtverteidigung setzt einen gesetzlich geregelten Fall notwendiger Verteidigung voraus; sie hängt nicht allein vom Einkommen ab. Ob diese Voraussetzungen bestehen und wie eine mögliche Beiordnung erfolgt, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrenssituation.
- Wie hängen Strafverfahren und Wehrdisziplinarverfahren zusammen?
- Bei Soldatinnen und Soldaten kann ein Sachverhalt sowohl strafrechtliche als auch wehrdisziplinarrechtliche Fragen auslösen. Das Strafverfahren betrifft einen möglichen Verstoß gegen Strafgesetze, während das Wehrdisziplinarverfahren dienstliche Pflichtverletzungen zum Gegenstand hat. Die Verfahren können sich auf dieselben Ereignisse beziehen, sind aber rechtlich voneinander zu unterscheiden. Für gerichtliche Wehrdisziplinarsachen sind insbesondere die Truppendienstgerichte und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Wehrdisziplinarsenate des Bundesverwaltungsgerichts zuständig. Bei einer Mandatsanfrage sind daher Angaben zu parallel laufenden Verfahren und bereits zugestellten Schreiben hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Ohlendorf
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: dein-strafverteidiger.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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