Veröffentlichtes Profil

Peter Grefrath

Rechtsanwalt Hans-Peter Grefrath in Gelsenkirchen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Grefrath & Stoltenberg

Cranger Straße 271 a, 45891 Gelsenkirchen

Telefon: +49 209 999150

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Grefrath & Stoltenberg
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Hans-Peter Grefrath ist unter der Anschrift Cranger Straße 271 a in 45891 Gelsenkirchen erreichbar. Die Webseite trägt die Bezeichnung Grefrath & Stoltenberg und nennt Hans-Peter Grefrath als Rechtsanwalt. Für Fragen und Terminwünsche sind auf der Kontaktseite eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und eine Telefaxnummer angegeben. Die telefonische Erreichbarkeit erfolgt unter +49 209 999150. Schriftliche Anfragen können an ra.grefrath@t-online.de gerichtet werden. Als Telefaxnummer ist +49 209 9991599 genannt. Die veröffentlichten Bürozeiten sind montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie von 14.30 bis 17.30 Uhr; am Mittwochnachmittag ist das Büro geschlossen. Die Startseite weist ausdrücklich auf die geltenden Telefon- und Faxnummern hin. Die Kontaktseite bietet die Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Vereinbarung eines Termins. Auch die Anschrift ist dort nochmals vollständig aufgeführt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: grefrath-stoltenberg.de, grefrath-stoltenberg.de

Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion

Peter Grefrath ist mit der Kanzlei Hans-Peter Grefrath an der Cranger Str. 271A in 45891 Gelsenkirchen verzeichnet. Sein im Profil genannter Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, vertragliche Regelungen zu verstehen, einen Konflikt am Arbeitsplatz einzuordnen oder die Bedeutung eines Schreibens des Arbeitgebers zu klären. Welche konkrete Unterstützung im Einzelfall möglich ist, muss im Rahmen einer persönlichen Anfrage abgestimmt werden. Typische arbeitsrechtliche Anliegen sind Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse gehören zu den Themen, die Anlass für eine anwaltliche Kontaktaufnahme geben können. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Prüfungsfragen: Welche Vereinbarungen bestehen, welche Unterlagen dokumentieren den Sachverhalt und welche zeitlichen Vorgaben sind zu beachten? Neben gesetzlichen Bestimmungen können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine Rolle spielen. Die arbeitsrechtliche Einordnung hängt deshalb regelmäßig vom konkreten Beschäftigungsverhältnis und seinem Verlauf ab. Bei einer Kündigung oder anderen fristgebundenen Vorgängen ist eine zeitnahe Klärung besonders relevant. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Gelsenkirchen. Die Kanzleianschrift an der Cranger Straße ist ein konkreter Anlaufpunkt für Anfragen aus dem Stadtgebiet, zu dem unter anderem Altstadt, Buer, Erle, Horst und Ückendorf gehören. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Gelsenkirchen von Bedeutung. Ob es im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich jedoch nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Amtsgericht Gelsenkirchen und das Landgericht Essen gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Die Anfahrt zur Kanzlei lässt sich anhand der vollständigen Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sind vorab zu prüfen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet dieses Profil die Grundlage, das Anliegen Peter Grefrath zuzuordnen. In einer ersten Anfrage können Ratsuchende knapp schildern, worum es geht, welche Beteiligten betroffen sind und ob bereits Fristen oder Gerichtstermine bekannt sind. Hinweise auf vorhandene Arbeitsverträge, Schreiben oder Abrechnungen erleichtern die anschließende Abstimmung. Ob ein Mandat übernommen werden kann, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Gespräch stattfindet, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen

  • Amtsgericht Gelsenkirchen
  • Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
  • Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Peter Grefrath ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Gelsenkirchen relevant. Arbeitsgerichte behandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, ausstehende Vergütung oder die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Auch bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten werden dort geführt, allerdings in einer anderen Verfahrensart als individuelle Zahlungs- oder Kündigungsschutzklagen. Bei individuellen arbeitsrechtlichen Klagen ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Das Amtsgericht Gelsenkirchen und das Landgericht Essen im zuständigen Bezirk gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie behandeln unter anderem allgemeine Zivilsachen; die üblichen Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen fallen grundsätzlich nicht in diesen Zuständigkeitsbereich. Die Kanzlei Hans-Peter Grefrath ist unter Cranger Str. 271A, 45891 Gelsenkirchen angegeben. Für die räumliche Orientierung innerhalb der Stadt sind neben der vollständigen Anschrift die Stadtteile Altstadt, Buer, Erle, Horst und Ückendorf relevant. Aus der Ortsangabe allein lassen sich keine verlässlichen Aussagen zu Fahrtzeiten, barrierefreien Zugängen oder Parkmöglichkeiten ableiten. Wer einen persönlichen Termin vereinbart, kann die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen und aktuelle Verbindungen beziehungsweise die Verkehrslage prüfen. Einzelheiten zum Zugang und zur Durchführung eines Termins sollten vorab mit der Kanzlei abgestimmt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Thema. Häufig bilden der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen den Ausgangspunkt. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Abmahnungen, Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Auch einschlägige Korrespondenz und eine kurze chronologische Zusammenfassung können die Einordnung erleichtern. Bei Schreiben mit möglichen Fristfolgen ist das Datum des Erhalts wichtig. Für die erste Anfrage genügt oft eine übersichtliche Beschreibung; auf welchem Weg vertrauliche Dokumente übermittelt werden sollen, sollte vorab abgestimmt werden.
Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Kontaktaufnahme wichtig?
Im Kündigungsschutzrecht gelten kurze gesetzliche Fristen. Wer die Unwirksamkeit einer Kündigung gerichtlich geltend machen möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erheben. Daneben können weitere zeitliche Vorgaben eine Rolle spielen, etwa im Zusammenhang mit Meldungen bei der Agentur für Arbeit. Die Bedeutung einer Kündigung lässt sich nicht allein aus ihrer Überschrift ableiten. Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Schreiben, der Zugangszeitpunkt und Angaben zum Arbeitsverhältnis relevant. Eine allgemeine Information ersetzt keine individuelle Prüfung.
Was unterscheidet eine Abmahnung von einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag?
Eine Abmahnung beanstandet ein bestimmtes Verhalten und verbindet dies regelmäßig mit einer Warnung vor arbeitsrechtlichen Folgen bei einer Wiederholung. Eine Kündigung ist dagegen eine einseitige Erklärung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Ein Aufhebungsvertrag setzt eine Vereinbarung beider Seiten über die Beendigung voraus. Die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Folgen unterscheiden sich entsprechend. Bei Aufhebungsverträgen können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis und sozialrechtliche Auswirkungen bedeutsam sein. Für eine Anfrage ist deshalb wichtig, welches Dokument tatsächlich vorliegt und ob bereits etwas unterschrieben wurde.
Ist für einen Streit über Gehalt oder Arbeitszeugnis das Arbeitsgericht Gelsenkirchen zuständig?
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Vergütung oder Arbeitszeugnisse gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Ob gerade das Arbeitsgericht Gelsenkirchen örtlich zuständig ist, hängt von den Umständen ab, insbesondere vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten. Der Sitz einer beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht. Das Amtsgericht Gelsenkirchen oder das Landgericht Essen sind für solche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich nicht die üblichen Eingangsgerichte. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren wird regelmäßig zunächst in einer Güteverhandlung geprüft, ob sich der Konflikt einvernehmlich beilegen lässt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Grefrath

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Kanzlei und Anfahrt

Cranger Straße 271 a, 45891 Gelsenkirchen

Montag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.30 - 17.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.30 - 17.30 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.30 - 17.30 Uhr

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: grefrath-stoltenberg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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