- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Ralf Schwarz
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Ralf Schwarz ist mit seiner Kanzlei in Gera, Zeitz und Berlin vertreten. Der Standort Gera befindet sich in der Humboldtstr. 3. Die Kanzlei nennt Insolvenzrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht als ihre drei Schwerpunkte. Im Insolvenzrecht richtet sich die Schuldnerberatung an Menschen, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Dabei werden gemeinsam individuelle Lösungen entwickelt; die Beratung wird als diskret, verständlich und ohne Vorurteile beschrieben. Im Strafrecht vertritt Ralf Schwarz Mandanten bei Ermittlungsverfahren und nach einer Anzeige. Genannt werden Diebstahl, Körperverletzung, Drogenbesitz und Verkehrsstrafrecht. Im Verkehrsrecht unterstützt die Kanzlei bei Verkehrsunfällen, Bußgeldern, dem Verlust des Führerscheins und Problemen nach dem Autokauf. Auch Schwierigkeiten mit der Haftpflichtversicherung und fehlerhafte Autoreparaturen gehören zu den genannten Anliegen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und individuell und vertritt Mandanten regional sowie bundesweit. Ihre Tätigkeit besteht laut Webseite seit 2000.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: strafrechtinfo.de, strafrechtinfo.de
Beratung in Gera – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Ralf Schwarz ist mit der Kanzlei Ralf Schwarz in Gera, Zeitz und Berlin vertreten. Der Standort Gera liegt in der Humboldtstr. 3, 07545 Gera. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; die Kanzleibeschreibung nennt hingegen Insolvenzrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht als ihre drei Schwerpunkte. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung relevant: Bei einer Anfrage lässt sich zunächst klären, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann. Nach eigenen Angaben besteht die Tätigkeit seit 2000 und umfasst regionale sowie bundesweite Vertretung. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung und Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten benötigen dabei häufig eine Einordnung von Schreiben des Arbeitgebers oder von vertraglichen Regelungen. Im Insolvenzrecht richtet sich die beschriebene Schuldnerberatung an Menschen, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Hier geht es allgemein darum, Verbindlichkeiten, Einkommen und bestehende Forderungen zu erfassen und mögliche Wege zur Schuldenregulierung zu prüfen. Die Kanzlei beschreibt diese Beratung als diskret, verständlich und ohne Vorurteile sowie auf individuelle Lösungen ausgerichtet. Im Strafrecht vertritt Ralf Schwarz nach der Kanzleibeschreibung bei Ermittlungsverfahren und nach einer Anzeige. Ausdrücklich genannt werden Diebstahl, Körperverletzung, Drogenbesitz und Verkehrsstrafrecht. Im Verkehrsrecht zählen Verkehrsunfälle, Bußgelder, der Verlust des Führerscheins und Schwierigkeiten nach einem Autokauf zu den aufgeführten Anliegen. Auch Auseinandersetzungen mit der Haftpflichtversicherung und fehlerhafte Autoreparaturen gehören dazu. Welche rechtlichen Fragen im Vordergrund stehen, hängt etwa davon ab, ob eine behördliche Entscheidung, ein strafrechtlicher Vorwurf oder ein zivilrechtlicher Anspruch betroffen ist. Die Geraer Anschrift bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Zentrum sowie aus Lusan und Bieblach, ohne dass damit eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile verbunden ist. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Gera und das Landgericht Gera. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Die Anfahrt zur Humboldtstraße lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der genauen Adresse planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist das Kanzleiprofil. Für die Anfrage sind eine kurze Schilderung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits laufende Fristen hilfreich. Anschließend können die Übernahme des Falls, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden. Eine erste Anfrage bedeutet noch nicht, dass ein Mandat angenommen wurde.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gera
Für den Standort Gera sind das Amtsgericht Gera und das Landgericht Gera genannt. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und können für die in der Kanzleibeschreibung aufgeführten strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Anliegen Bedeutung haben. Strafsachen werden je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, aus einem Autokauf oder wegen einer Reparatur können ebenfalls vor diesen Gerichten geführt werden; entscheidend sind unter anderem Streitgegenstand, Streitwert und örtliche Zuständigkeit. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden grundsätzlich vor dem zuständigen Amtsgericht behandelt. Insolvenzverfahren sind bei den gesetzlich bestimmten Amtsgerichten angesiedelt. Nicht jedes Anliegen ist daher allein aufgrund des Kanzleisitzes einem Geraer Gericht zuzuordnen. Für den im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführten Bereich Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht. Auch Fragen zur Fahrerlaubnis können statt der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen. Welcher Verfahrensweg einschlägig ist, richtet sich nach dem konkreten Gegenstand. Die Kanzlei ist in Gera unter Humboldtstr. 3, 07545 Gera, verzeichnet. Zentrum, Lusan und Bieblach sind als Stadtteile am Standort genannt; eine genaue Stadtteilzuordnung der Anschrift ist nicht belegt. Für die Anfahrt aus dem Stadtgebiet oder dem Umland können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw eingeplant werden. Aktuelle Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkbedingungen sollten vor einem Besuch anhand der Anschrift geprüft werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- anwalt.de-Mitglied, anwalt.de
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Auch vorhandener Schriftwechsel und eine kurze zeitliche Übersicht können helfen, den Zusammenhang zu verstehen. Bei Vergütungsfragen kommen Abrechnungen oder Arbeitszeitnachweise hinzu. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen können, sollten das Datum des Zugangs eines Schreibens und bereits bekannte Termine in der Anfrage genannt werden. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
- Was sollte ich für ein Gespräch über Schulden und eine mögliche Insolvenz zusammenstellen?
- Hilfreich ist eine möglichst vollständige Übersicht über Gläubiger, offene Forderungen, Einkommen, laufende Ausgaben und vorhandenes Vermögen. Mahnungen, Vollstreckungsschreiben und bereits getroffene Zahlungsvereinbarungen können den Bearbeitungsstand einzelner Forderungen verdeutlichen. Schuldnerberatung befasst sich allgemein mit der wirtschaftlichen Ausgangslage und möglichen Wegen zur Regulierung der Verbindlichkeiten. Ein Insolvenzverfahren ist dabei nicht automatisch der einzige Weg. Ob eine außergerichtliche Einigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, lässt sich erst anhand der persönlichen und finanziellen Umstände einordnen.
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wichtig?
- Für die erste Anfrage sind insbesondere der genannte Tatvorwurf, die absendende Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und etwaige Termine oder Fristen relevant. Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht zeigen häufig, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet und welche Rolle die angeschriebene Person darin hat. Eine Anzeige bedeutet noch keine Verurteilung. Strafrechtliche Vertretung kann unter anderem die Prüfung des Verfahrensstands und der Ermittlungsunterlagen umfassen. Welche Schritte sinnvoll erscheinen, hängt vom konkreten Vorwurf und vom Inhalt der Akte ab.
- Gehören Unfall, Bußgeld und Führerscheinverlust zum selben verkehrsrechtlichen Verfahren?
- Nicht unbedingt. Nach einem Verkehrsvorgang können mehrere rechtlich getrennte Fragen entstehen. Schadenersatz und die Regulierung durch eine Haftpflichtversicherung gehören grundsätzlich zum Zivilrecht. Ein Bußgeld betrifft das Ordnungswidrigkeitenrecht; bei einem strafrechtlichen Vorwurf kommt ein Strafverfahren hinzu. Maßnahmen zur Fahrerlaubnis können außerdem verwaltungsrechtlicher Natur sein. Für eine Anfrage hilft es deshalb, sämtliche behördlichen Schreiben und die Korrespondenz mit Versicherungen zu benennen. So lässt sich unterscheiden, welche Verfahren bereits laufen und welche Unterlagen jeweils für die weitere Einordnung benötigt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ralf Schwarz
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5,0 von 5 · 52 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafrechtinfo.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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