Veröffentlichtes Profil

Till Kruse

Dr. Till Kruse: Rechtsanwalt in Berlin für Fragen zu Kündigung und Abfindung

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Kruse

Friedrichsstraße 95, 10117 Berlin

Telefon: +49 30 346 468 093

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Kruse
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Till Kruse ist Rechtsanwalt der Kanzlei Kruse in Berlin. Das Angebot richtet sich an Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis beendet wurde oder dessen Beendigung bevorsteht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Kündigungen, deren Wirksamkeit und möglichen Abfindungen. Die Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Dabei können Interessierte ihre Erfolgsaussichten und die Höhe einer möglichen Abfindung kostenlos und unverbindlich prüfen lassen. Till Kruse betont die persönliche Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechts. Die Webseite stellt einen Schnelltest und einen Abfindungsrechner bereit. Sie enthält außerdem Informationen zu Leistungen und Kosten sowie zum Ablauf gerichtlicher Verfahren. Weitere dort aufgeführte Themen sind Annahmeverzug nach einer Kündigung und der Einsatz von Privatdetektiven im Arbeitsrecht, einschließlich Fragen zur Zulässigkeit einer Überwachung und zur Kostentragung. Die Kanzlei ist in der Friedrichsstraße 95 in Berlin ansässig. Kontaktmöglichkeiten bestehen telefonisch, per E-Mail und über ein Kontaktformular.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzleikruse.com, kanzleikruse.com

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

Dr. Till Kruse ist Rechtsanwalt der Kanzlei Kruse in der Friedrichsstraße 95 in 10117 Berlin. Sein Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Das beschriebene Angebot richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde oder dessen Beendigung bevorsteht. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit von Kündigungen und Fragen zu einer möglichen Abfindung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, ein erhaltenes Schreiben einzuordnen, die Bedeutung laufender Fristen zu verstehen und mögliche Wege einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung kennenzulernen. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen nach einer Kündigung betreffen oft mehrere miteinander verbundene Fragen. Neben dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses können ausstehende Vergütung, die Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses oder die Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung eine Rolle spielen. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch mit jeder Kündigung; ihre rechtliche Grundlage und mögliche Ausgestaltung hängen vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Kanzleiwebseite stellt hierzu einen Schnelltest und einen Abfindungsrechner bereit. Solche digitalen Angebote können eine erste Orientierung geben, ersetzen aber keine Prüfung der Unterlagen und der individuellen Umstände. Zu den auf der Webseite behandelten Themen gehört außerdem der Annahmeverzug nach einer Kündigung. Dabei kann sich die Frage stellen, unter welchen Voraussetzungen Vergütungsansprüche bestehen, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wurde. Ein weiterer Themenbereich ist der Einsatz von Privatdetektiven im Arbeitsrecht. Hier treffen Fragen der Sachverhaltsaufklärung auf den Schutz der Persönlichkeit und personenbezogener Daten; auch die Tragung entstandener Kosten kann streitig sein. Die Webseite enthält darüber hinaus Informationen zu Leistungen, Kosten und zum Ablauf gerichtlicher Verfahren. Die Kanzleibeschreibung nennt die persönliche Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung als Bestandteil ihrer Tätigkeit. Der Kanzleisitz liegt in Berlin-Mitte an der Friedrichsstraße. Damit hat das Profil einen konkreten Bezug zum zentralen Berliner Stadtgebiet; als weitere Stadtteile am Standort sind Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf genannt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern kommt insbesondere das Arbeitsgericht Berlin in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über das Profil auf Anwalt-Seiten.de anhand der dort bereitgestellten Kontaktdaten oder Kontaktwege anstoßen. Laut Kanzleibeschreibung bestehen telefonische, elektronische und formularbasierte Kontaktmöglichkeiten. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben hilfreich. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Die Kanzlei Kruse befindet sich in der Friedrichsstraße 95 in Berlin-Mitte und damit in zentraler Innenstadtlage. Für eine Anfahrt aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Bei einer Fahrt mit dem Auto sind der innerstädtische Verkehr und die vor Ort geltenden Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Aus der Anschrift allein ergeben sich keine gesicherten Angaben zu eigenen Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit. Einzelheiten zum Zugang und zu einem persönlichen Termin sollten deshalb vorab unmittelbar erfragt werden. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Till Kruse ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Berlin relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Arbeitsvergütung, Arbeitszeugnisse oder andere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren beginnt regelmäßig mit einer Güteverhandlung, die auf eine einvernehmliche Lösung ausgerichtet ist. Kommt keine Einigung zustande, kann sich das Verfahren vor der Kammer fortsetzen. Die ebenfalls genannten Amtsgerichte in Berlin, das Landgericht Berlin und das Kammergericht gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind für die typischen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht zuständig. Das Kammergericht ist insbesondere keine Rechtsmittelinstanz des Arbeitsgerichts. Welcher Rechtsweg und welcher Gerichtsort maßgeblich sind, richtet sich nach dem konkreten Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail als erforderlich gekennzeichnet. Weitere Felder sind Vorname, Nachname, Telefonnummer, Betreff und Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten und der Höhe einer möglichen Abfindung bei beendetem Arbeitsverhältnis oder bevorstehender Beendigung an.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten und der Höhe einer möglichen Abfindung bei beendetem Arbeitsverhältnis oder bevorstehender Beendigung an.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail als erforderlich gekennzeichnet. Weitere Felder sind Vorname, Nachname, Telefonnummer, Betreff und Nachricht.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Kündigung – was muss ich beachten?
  • Wann ist eine Kündigung unwirksam?
  • Wann bekomme ich eine Abfindung?
  • Was kostet das alles?
  • Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab?
  • Annahmeverzug nach Kündigung: Was Arbeitnehmer wissen müssen
  • Privatdetektiv im Arbeitsrecht – wann ist eine Überwachung erlaubt und wer trägt die Kosten?

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für die erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Nachträge, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und vorhandene Korrespondenz mit dem Arbeitgeber Bedeutung haben. Auch Beschäftigungsdauer und Angaben zum Betrieb helfen, den Sachverhalt zu erfassen. Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen laufen; für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Dreiwochenfrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden, wird im Rahmen der ersten Abstimmung geklärt.
Besteht nach einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht generell zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann beispielsweise auf einer Vereinbarung, einem gerichtlichen Vergleich, einem Sozialplan oder einer besonderen gesetzlichen Regelung beruhen. Ob eine Zahlung in Betracht kommt, hängt deshalb von der rechtlichen und tatsächlichen Ausgangslage ab. Auch die Höhe lässt sich nicht allein aus dem bisherigen Gehalt ableiten. Beschäftigungsdauer, Prozessrisiken und die Bedingungen einer möglichen Einigung können relevant sein. Ein Abfindungsrechner liefert lediglich eine schematische Orientierung und keine verbindliche Aussage über einen Anspruch oder ein Verhandlungsergebnis.
Was passiert in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht?
Ein Kündigungsschutzverfahren dient der Klärung, ob eine Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat. Nach Eingang der Klage findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Dabei erörtert das Gericht den Streit mit den Beteiligten und prüft Möglichkeiten einer Einigung. Wird keine Lösung gefunden, folgen gegebenenfalls weitere Schriftsätze und eine Verhandlung vor der Kammer. Je nach Streitstand kann auch eine Beweisaufnahme erforderlich sein. Das Verfahren kann durch Vergleich oder gerichtliche Entscheidung enden. Eine Abfindung ist dabei weder zwingender Verfahrensgegenstand noch automatisch das Ergebnis.
Was bedeutet Annahmeverzug im Zusammenhang mit einer Kündigung?
Annahmeverzug bezeichnet im Arbeitsrecht eine Situation, in der der Arbeitgeber die geschuldete Arbeitsleistung nicht annimmt, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für deren Erbringung vorliegen. Nach einer unwirksamen Kündigung können daraus Vergütungsfragen entstehen, wenn Beschäftigte nicht weiterbeschäftigt wurden. Ein Zahlungsanspruch hängt jedoch von mehreren Voraussetzungen ab, etwa der Leistungsfähigkeit und dem Leistungswillen. Auch anderweitiger Verdienst und unter bestimmten Umständen unterlassene Erwerbsmöglichkeiten können eine Rolle spielen. Deshalb lässt sich aus einer später festgestellten Unwirksamkeit der Kündigung nicht ohne Weiteres die genaue Höhe ausstehender Vergütung bestimmen.
Darf ein Arbeitgeber Beschäftigte durch Privatdetektive überwachen lassen?
Die Überwachung von Beschäftigten durch Privatdetektive berührt Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz. Sie ist nicht schon deshalb zulässig, weil ein Arbeitgeber Zweifel am Verhalten eines Beschäftigten hat. Maßgeblich sind unter anderem der Anlass, konkrete Verdachtsmomente, die eingesetzten Mittel und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Eine unzulässige Überwachung kann rechtliche Folgen haben und Fragen zur Verwertbarkeit gewonnener Erkenntnisse aufwerfen. Auch eine Erstattung von Detektivkosten durch Beschäftigte kommt nicht automatisch in Betracht. Die Zulässigkeit der Überwachung und die Kostentragung sind anhand ihrer jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen zu beurteilen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Till Kruse

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzleikruse.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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