Veröffentlichtes Profil

Tobias Voggel

Tobias Maximilian Voggel – Fachanwalt für Strafrecht in Stuttgart

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt Tobias Maximilian Voggel

Neckarstr. 86, 70190 Stuttgart

Telefon: +49 711 585 33 70

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Tobias Maximilian Voggel
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Tobias Maximilian Voggel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Stuttgart. Auf seiner Webseite 0711Strafrecht.de wird er mit dieser Fachanwaltsbezeichnung vorgestellt. Als Rechtsgebiet ist damit das Strafrecht genannt. Die Kontaktseite führt seine Anschrift in der Neckarstr. 86, 70190 Stuttgart, auf. Dort sind eine Telefonnummer und eine Faxnummer angegeben. Zusätzlich nennt die Webseite einen 24-Stunden-Notruf unter der Mobilnummer 0178 6122429. Für Notfälle enthält die Kontaktseite den ausdrücklichen Hinweis, nicht das Kontaktformular zu verwenden, sondern unmittelbar diese Mobilnummer anzurufen. Für Nachrichten steht ein Kontaktformular mit Feldern für Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht bereit. Name und E-Mail-Adresse sind dabei als Pflichtfelder gekennzeichnet. Die Navigation der Webseite enthält außerdem die Bereiche „Zur Person“, „JVA“ und „Kontakt“. Nähere Angaben zu einzelnen strafrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkten, zum Mandantenkreis oder zur Arbeitsweise enthalten die vorliegenden Seiteninhalte nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: 0711strafrecht.de, 0711strafrecht.de

Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Tobias Voggel ist in Stuttgart unter der Kanzleibezeichnung Rechtsanwalt Tobias Maximilian Voggel tätig. Die Kanzleianschrift lautet Neckarstr. 86, 70190 Stuttgart. Im Profil auf Anwalt-Seiten.de ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt verzeichnet. Die vorliegenden Angaben seiner Webseite 0711Strafrecht.de stellen ihn dagegen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht vor. Für Ratsuchende sind damit zwei Rechtsgebiete benannt, deren Grundlage unterschiedlich ist: das Arbeitsrecht als Profilangabe und das Strafrecht als durch die Fachanwaltsbezeichnung belegtes Tätigkeitsgebiet. Eine Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht ist nicht angegeben. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen rund um das Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt. Dazu gehören Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeiten, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten suchen hier häufig eine rechtliche Einordnung von Schreiben ihres Arbeitgebers oder Unterstützung bei einer Auseinandersetzung über gegenseitige Rechte und Pflichten. Auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag kann Anlass einer Anfrage sein. Welche arbeitsrechtlichen Anliegen Tobias Voggel übernimmt, lässt sich anhand der verfügbaren Angaben nicht näher eingrenzen und sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden. Das Strafrecht betrifft insbesondere den Vorwurf einer Straftat und die damit verbundenen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Typische Anlässe für eine anwaltliche Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklage oder eine Festnahme. Die rechtliche Einordnung hängt unter anderem vom Tatvorwurf, der Verfahrensrolle und dem Stand des Verfahrens ab. Über einzelne strafrechtliche Spezialisierungen innerhalb dieses Gebiets enthalten die vorliegenden Informationen keine näheren Angaben. Aus der Fachanwaltsbezeichnung allein folgt daher keine Aussage darüber, welche konkreten Fallgruppen die Kanzlei bearbeitet. Der örtliche Bezug liegt in Stuttgart. Neben Stuttgart-Mitte gehören auch Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch zum genannten städtischen Umfeld; zusätzliche Kanzleistandorte sind damit nicht belegt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Stuttgart in Betracht. In Strafsachen können je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Stuttgart, das Landgericht Stuttgart und in bestimmten Verfahrenslagen das Oberlandesgericht Stuttgart eine Rolle spielen. Für die Anfahrt zur Neckarstraße ist eine aktuelle Routenplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sinnvoll. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens, des betroffenen Rechtsgebiets und etwaiger Termine beginnen. Anschließend sind die Übernahme des Mandats und die benötigten Unterlagen zu klären; eine Anfrage allein ersetzt keine bestätigte Mandatsannahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stuttgart

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart
  • Arbeitsgericht Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart

Für das im Profil als Hauptschwerpunkt genannte Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Stuttgart relevant. Arbeitsgerichte entscheiden insbesondere über Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Entgeltansprüche oder Arbeitszeugnisse. Auch bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten werden dort behandelt. Ob das Arbeitsgericht Stuttgart örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Falls und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Für das durch die Fachanwaltsbezeichnung belegte Strafrecht sind insbesondere das Amtsgericht Stuttgart und das Landgericht Stuttgart von Bedeutung. Dort werden Strafverfahren nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln verhandelt. Das Landgericht kann außerdem mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts befasst sein. Das Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet unter anderem über bestimmte strafrechtliche Rechtsmittel und führt in gesetzlich bestimmten Fällen erstinstanzliche Strafverfahren. Die Kanzlei ist unter Neckarstr. 86, 70190 Stuttgart, angegeben. Eine eindeutige Zuordnung der Adresse zu einem der genannten Stadtteile ist im vorliegenden Material nicht enthalten. Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch beschreiben daher das städtische Umfeld, nicht weitere Niederlassungen. Für Besucherinnen und Besucher aus diesen Stadtteilen hängt die Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt und Verkehrsmittel ab. Öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw kommen grundsätzlich für eine Anreise innerhalb Stuttgarts in Betracht. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten, Fahrzeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Vor einem persönlichen Besuch sollten deshalb der Termin, der Zugang zur Kanzlei und die aktuelle Route abgestimmt beziehungsweise geprüft werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftwechsel von Bedeutung. Je nach Anliegen können auch Entgeltabrechnungen, Zusatzvereinbarungen oder ein vorhandenes Arbeitszeugnis relevant sein. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht: Was ist geschehen, wann wurde welches Schreiben erhalten und welche Gespräche fanden statt? Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine unverbindliche Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht automatisch. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, wird bei der Abstimmung des konkreten Anliegens geklärt.
Kann eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Nicht jede arbeitsrechtliche Streitigkeit führt zu einer Klage. Je nach Sachlage kommen eine schriftliche Klärung, Verhandlungen oder eine einvernehmliche Vereinbarung in Betracht. Ob solche Schritte sinnvoll sind, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den verfügbaren Unterlagen und möglichen Fristen ab. Wird ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht eingeleitet, findet im Urteilsverfahren regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Sie dient dem Versuch einer einvernehmlichen Lösung. Eine Einigung ist jedoch weder vorgeschrieben noch garantiert; bleibt sie aus, kann das gerichtliche Verfahren fortgesetzt werden.
Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen einer Vorladung oder eines Strafbefehls wichtig?
Für die Zuordnung des Anliegens sind insbesondere die Art des Schreibens, die ausstellende Behörde, das Aktenzeichen und vorhandene Termine oder Fristen hilfreich. Ebenso wichtig ist, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Ein Strafbefehl unterscheidet sich wesentlich von einer Vorladung und kann ohne Hauptverhandlung ergehen. Für seine Überprüfung gelten gesetzliche Fristen. Eine kurze, sachliche Beschreibung des Verfahrensstands erleichtert die erste Abstimmung; eine ausführliche rechtliche Bewertung setzt regelmäßig die Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls der Ermittlungsakte voraus.
Warum kann bei einem Vorwurf am Arbeitsplatz sowohl Arbeitsrecht als auch Strafrecht betroffen sein?
Ein Geschehen am Arbeitsplatz kann unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Bei einem Vorwurf wie Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung können strafrechtliche Ermittlungen und zugleich arbeitsrechtliche Maßnahmen im Raum stehen. Beide Bereiche folgen eigenen Voraussetzungen und Verfahrensregeln. Eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung muss deshalb nicht denselben Verlauf nehmen wie ein Strafverfahren. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich, beide Zusammenhänge zu benennen und Schreiben von Arbeitgeber, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht voneinander zu unterscheiden. Ob die Bearbeitung beider Bereiche übernommen wird, ist vor einer Beauftragung ausdrücklich zu klären.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Tobias Voggel

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Tobias Maximilian Voggel insgesamt und nicht auf Tobias Voggel persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: 0711strafrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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