Veröffentlichtes Profil

Trieb Wolfgang

Dr. Wolfgang Trieb: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht · Kanzlei Dr. Trieb & Kollegen

Holzhofallee 34, 64295 Darmstadt

Telefon: +49 6151 296800

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Dr. Trieb & Kollegen
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Wolfgang Trieb ist einer der drei Gründer der Kanzlei Dr. Trieb, Prof. Dr. Perschel und Nagel in Darmstadt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er bearbeitet arbeitsrechtliche Mandate vorwiegend für Arbeitnehmer sowie für Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Arbeitgeber. Seine Beratung und anwaltliche Vertretung umfasst Kündigungsschutz, Abmahnungen, Zeugnisse sowie das Vorgehen gegen Mobbing und Diskriminierungen. Weitere Schwerpunkte sind Anstellungs- und Dienstleistungsverträge, Aufhebungsverträge, Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsübergang, Betriebsverfassungsrecht, Einigungsstelle, Interessenausgleich, Sozialplan und Tarifrecht. Hinzu kommen das Arbeitsrecht der Pflegeberufe und kirchliches Arbeitsrecht. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Medizin- und Krankenhausrecht, Pflegerecht und das Recht der Pflegeberufe. Trieb ist seit 1993 Mediator und Vorsitzender bei der Schlichtungsstelle der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit arbeitet er als Lehrbeauftragter und Dozent, unter anderem an der Evangelischen Hochschule Darmstadt und der Hochschule Frankfurt. Er führt bundesweit Inhouse-Schulungen in Kliniken, Verbänden und anderen Einrichtungen durch.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: dr-trieb.lima-city.de, dr-trieb.lima-city.de

Beratung in Darmstadt – Einordnung der Redaktion

Dr. Wolfgang Trieb ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt. Seine Kanzlei Dr. Trieb & Kollegen befindet sich in der Holzhofallee 34, 64295 Darmstadt. Er gehört zu den drei Gründern der Kanzlei Dr. Trieb, Prof. Dr. Perschel und Nagel. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen arbeitsrechtliche Mandate, die er vorwiegend für Arbeitnehmer, daneben für Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Arbeitgeber bearbeitet. Ratsuchende finden in diesem Schwerpunkt Themen aus dem laufenden Arbeitsverhältnis ebenso wie Fragen zu dessen Beginn oder Beendigung. Zu den individuellen Anliegen zählen Kündigungsschutz, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse sowie das Vorgehen gegen Mobbing und Diskriminierungen. Auch Anstellungs- und Dienstleistungsverträge sowie Aufhebungsverträge gehören zu seinem Tätigkeitsbereich. Dabei geht es allgemein etwa um die Ausgestaltung vertraglicher Pflichten, die Einordnung von Vorwürfen am Arbeitsplatz oder die Bedingungen einer einvernehmlichen Trennung. Bei Arbeitnehmerüberlassung und Betriebsübergängen können zusätzlich Fragen danach entstehen, wer Arbeitgeber ist und welche Arbeitsbedingungen fortgelten. Welche rechtlichen Aspekte tatsächlich relevant sind, hängt jeweils von den Unterlagen und dem konkreten Sachverhalt ab. Ein weiterer Teil seiner Arbeit betrifft kollektive Arbeitsbeziehungen. Dazu gehören Betriebsverfassungsrecht, Einigungsstellenverfahren, Interessenausgleich, Sozialplan und Tarifrecht. Für Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen stehen hierbei häufig Beteiligungsrechte und betriebliche Veränderungen im Vordergrund. Hinzu kommen das Arbeitsrecht der Pflegeberufe, kirchliches Arbeitsrecht sowie Medizin- und Krankenhausrecht, Pflegerecht und das Recht der Pflegeberufe. Trieb ist seit 1993 Mediator und Vorsitzender bei der Schlichtungsstelle der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Außerdem ist er als Lehrbeauftragter und Dozent tätig, unter anderem an der Evangelischen Hochschule Darmstadt und der Hochschule Frankfurt, und führt bundesweit Inhouse-Schulungen durch. Die Darmstädter Anschrift bietet einen konkreten örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Mitte, Bessungen oder der Nordstadt. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist mit den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig Arbeitsgerichte zuständig, nicht das ebenfalls am Standort vorhandene Amtsgericht Darmstadt oder Landgericht Darmstadt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellte Kontaktmöglichkeit nutzen, ihr Anliegen knapp beschreiben und auf etwaige Fristen hinweisen. Anschließend lassen sich Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme klären. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Adresse Ausgangspunkt der Planung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Darmstadt

Die Kanzlei von Dr. Wolfgang Trieb hat ihre Anschrift in der Holzhofallee 34 in Darmstadt. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Bessungen und Nordstadt genannt; daraus ergibt sich jedoch keine gesicherte Stadtteilzuordnung der Kanzlei. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage lässt sich anhand der Angaben nicht bestätigen. Für Ratsuchende aus diesen und anderen Teilen Darmstadts ist die Straßenadresse der Bezugspunkt für die Anfahrtsplanung. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw zweckmäßiger sind, hängt vom Ausgangsort und den aktuellen Verkehrsverbindungen ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreie Zugänge sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Zeugnisse geführt. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen werden häufig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Das Amtsgericht Darmstadt und das Landgericht Darmstadt gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für solche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Bei den ebenfalls genannten Tätigkeitsbereichen Medizin-, Krankenhaus- und Pflegerecht können sie für zivilrechtliche Vertrags- oder Haftungsstreitigkeiten in Betracht kommen, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Öffentlich-rechtliche oder sozialrechtliche Fragen können wiederum anderen Gerichtsbarkeiten zugeordnet sein. Im kirchlichen Arbeitsrecht können je nach Streitgegenstand auch besondere kirchliche Verfahren eine Rolle spielen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • WHO IS WHO Deutschland (2007)

Mitgliedschaften

  • Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VDAA)
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Mediation beim Deutschen Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltsverein
  • Verein für Jugend- und Erwachsenenhilfe / Betreuungsverein e.V., Darmstadt
  • Evangelische Hochschule Darmstadt (Ehrenmitglied) (seit 2016)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind typischerweise der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftverkehr hilfreich. Auch eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse kann die Prüfung erleichtern. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann das Schreiben zugegangen ist, weil für eine gerichtliche Überprüfung kurze gesetzliche Fristen gelten können. Bei einer Abmahnung helfen Angaben zum beanstandeten Verhalten und zu möglichen Belegen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lässt sich meist erst anhand des konkreten Anliegens bestimmen.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Darin können beispielsweise der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, offene Vergütungsansprüche und das Zeugnis geregelt werden. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil einer solchen Vereinbarung. Außerdem können sozialversicherungsrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, eine Rolle spielen. Vor einer Mandatsanfrage sind daher der Vertragsentwurf, der Arbeitsvertrag und Angaben zur bisherigen Beschäftigung hilfreich. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine Prüfung der individuellen Vertragsbedingungen.
Welche Rolle spielen Betriebsrat und Mitarbeitervertretung bei betrieblichen Veränderungen?
Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen vertreten Beschäftigteninteressen, arbeiten aber nicht durchweg auf derselben rechtlichen Grundlage. Für Betriebsräte ist insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz maßgeblich; bei kirchlichen Einrichtungen können kirchliche Regelungen zur Mitarbeitervertretung gelten. Bei Umstrukturierungen können Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte relevant werden. Interessenausgleich und Sozialplan sind Instrumente des Betriebsverfassungsrechts, deren Voraussetzungen jeweils gesondert zu betrachten sind. Für eine Anfrage sind die Art der Einrichtung, das zuständige Vertretungsorgan, die geplante Maßnahme und bereits vorliegende Informationen wichtig. Nicht jede Veränderung löst dieselben Beteiligungsrechte aus.
Was ist bei arbeitsrechtlichen Anliegen in Pflegeeinrichtungen oder kirchlichen Einrichtungen besonders?
In Pflegeeinrichtungen können neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln etwa Schichtarbeit, Bereitschaftsdienste, Arbeitszeit und tarifliche Vorgaben bedeutsam sein. Bei kirchlichen Arbeitgebern kommen gegebenenfalls kirchliche Arbeitsrechtsregelungen und besondere Strukturen der Mitarbeitervertretung hinzu. Entscheidend sind unter anderem der Träger der Einrichtung und die im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Regelungen. Für eine erste Anfrage helfen deshalb der Vertrag, einschlägige Dienstvereinbarungen und eine Beschreibung des konkreten Konflikts. Ob staatliche Arbeitsgerichte oder besondere kirchliche Verfahrenswege einschlägig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Streitgegenstand.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Trieb Wolfgang

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: dr-trieb.lima-city.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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