Veröffentlichtes Profil

A. Neumann

Kanzlei Dr. Neumann: Beratung und Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwälte Dr. Neumann Neumann Rudolf Partnerschaft mbB

Klosterring 4, 78050 Villingen-Schwenningen

Telefon: +49 7721 56066

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwälte Dr. Neumann Neumann Rudolf Partnerschaft mbB

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwälte Dr. Neumann Neumann Rudolf Partnerschaft mbB aus Villingen-Schwenningen ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen. Als „externe Rechtsabteilung“ betreut die Kanzlei Unternehmen in wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Fragen und Prozessen, von der Unternehmensgründung über das Tagesgeschäft bis zum Unternehmensverkauf und zur Abwicklung. Dazu gehören Vertragsgestaltung, Umstrukturierung und die Führung von Rechtsstreitigkeiten. Im Arbeitsrecht berät und vertritt die Kanzlei Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Privatpersonen werden auch in familien-, erb- und strafrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Weitere Rechtsgebiete sind Handels- und Handelsvertreterrecht, gewerbliches und privates Immobilien- und Mietrecht, Verkehrsrecht/Verkehrsunfallrecht sowie Pferderecht. Die Kanzlei begleitet Vermieter und Mieter sowie Verkäufer und Käufer von Immobilien bei der Vertragsgestaltung und der Durchsetzung ihrer Rechte. Im Erbrecht unterstützt sie Mandanten bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen. Pferde- und reitsportbegeisterte Mandanten sowie Reitstallbetreiber erhalten juristische Unterstützung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaelte-vs.de, rechtsanwaelte-vs.de

Beratung in Villingen-Schwenningen – Einordnung der Redaktion

A. Neumann ist im Profil der Rechtsanwälte Dr. Neumann Neumann Rudolf Partnerschaft mbB in Villingen-Schwenningen mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich am Klosterring 4, 78050 Villingen-Schwenningen; als Kammer ist die Rechtsanwaltskammer Freiburg angegeben. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten im Individual- und kollektiven Arbeitsrecht. Damit umfasst das arbeitsrechtliche Tätigkeitsfeld sowohl Fragen aus einzelnen Beschäftigungsverhältnissen als auch Themen, die die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberseite und betrieblicher Interessenvertretung betreffen. Typische Anliegen im Individualarbeitsrecht entstehen bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, bei Vergütungsfragen, Arbeitszeitregelungen oder Veränderungen der vereinbarten Tätigkeit. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse gehören zu diesem Rechtsgebiet. Ratsuchende können dabei eine rechtliche Einordnung von Vereinbarungen, betrieblichen Maßnahmen oder Konflikten benötigen. Im kollektiven Arbeitsrecht stehen dagegen beispielsweise Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen und die Beteiligung des Betriebsrats bei personellen oder organisatorischen Veränderungen im Mittelpunkt. Welche Fragestellung vorliegt, hängt wesentlich von der jeweiligen Rolle und dem konkreten betrieblichen Zusammenhang ab. Für die Einordnung des Profils ist die unternehmensbezogene Ausrichtung der Kanzlei relevant. Sie beschreibt ihre Tätigkeit als Begleitung von Unternehmen in wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Fragen, von der Gründung über das Tagesgeschäft bis zum Verkauf oder zur Abwicklung. Vertragsgestaltung, Umstrukturierungen und die Führung von Rechtsstreitigkeiten sind ausdrücklich genannt. Arbeitsrechtliche Anliegen können deshalb auch mit betrieblichen Veränderungen verbunden sein. Die weiteren in der Kanzleibeschreibung aufgeführten Rechtsgebiete kennzeichnen das Angebot der Partnerschaft; sie sind nicht automatisch persönliche Tätigkeitsschwerpunkte von A. Neumann. Die Anschrift am Klosterring liegt im Stadtbezirk Villingen. Für Anfragen aus Villingen, Schwenningen und Marbach bildet sie den örtlichen Bezug innerhalb von Villingen-Schwenningen. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der genauen Adresse geplant werden; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen genannt. Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis gehören jedoch grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann eine erste Anfrage das arbeitsrechtliche Thema, die eigene Rolle und das gewünschte Anliegen knapp benennen. Hilfreich sind außerdem Hinweise auf bereits eingegangene Schreiben und erkennbare Termine oder Fristen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen werden kann, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme; gerade bei zeitkritischen Angelegenheiten sollte die tatsächliche Übernahme ausdrücklich geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Villingen-Schwenningen

Die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Neumann Neumann Rudolf Partnerschaft mbB hat ihre Anschrift am Klosterring 4 in Villingen-Schwenningen, im Stadtbezirk Villingen. Damit ist das Profil von A. Neumann räumlich dem Villinger Teil der Doppelstadt zugeordnet. Schwenningen und Marbach gehören ebenfalls zum genannten örtlichen Umfeld. Für die Planung eines persönlichen Gesprächs ist die vollständige Anschrift maßgeblich. Eine Anreise kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte vorab anhand aktueller Informationen geprüft werden. Belegte Angaben zu Haltestellen, Fahrzeiten, Stellplätzen oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Unter den genannten Gerichten befindet sich ausschließlich das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Für den persönlichen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dabei die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, gehören regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit und werden dort im Beschlussverfahren behandelt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; aus der Kanzleianschrift allein ergibt sich dies nicht. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen ist dagegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeordnet. Dort können bei entsprechender Zuständigkeit etwa bestimmte Zivilsachen, Familiensachen, Nachlassangelegenheiten und Strafsachen angesiedelt sein. Das berührt weitere in der Kanzleibeschreibung genannte Tätigkeitsfelder, macht das Amtsgericht aber nicht zum zuständigen Gericht für typische arbeitsrechtliche Konflikte.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste arbeitsrechtliche Anfrage hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind die eigene Rolle als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat und eine kurze zeitliche Darstellung des Anliegens hilfreich. Je nach Thema können Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Abrechnungen, Schriftwechsel, Abmahnungen oder ein Kündigungsschreiben relevant sein. Bei betrieblichen Mitbestimmungsfragen kommen beispielsweise Betriebsvereinbarungen und Unterlagen zur betreffenden Maßnahme hinzu. Bereits bekannte Termine und Fristen sollten ausdrücklich genannt werden. Sensible Dokumente müssen nicht ungefragt vollständig übermittelt werden; der geeignete Übermittlungsweg und der tatsächlich erforderliche Umfang lassen sich im Kontakt mit der Kanzlei abstimmen.
Warum ist bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine zeitnahe Klärung wichtig?
Kündigungen und Aufhebungsverträge betreffen beide die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, unterscheiden sich aber rechtlich erheblich. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung beider Seiten voraussetzt. Für die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung gelten regelmäßig kurze gesetzliche Fristen. Bei Aufhebungsverträgen können unter anderem Beendigungszeitpunkt, Vergütung, Freistellung und mögliche sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Für eine Anfrage sind deshalb das betreffende Dokument, der Zeitpunkt seines Zugangs und etwaige vorgegebene Antworttermine wichtig. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, erfordert eine individuelle Prüfung.
Worin unterscheiden sich individuelles und kollektives Arbeitsrecht?
Das Individualarbeitsrecht betrifft das Verhältnis zwischen einem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Dazu zählen etwa Arbeitsvertrag, Vergütung, Urlaub, Abmahnung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich unter anderem mit Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und den Rechten betrieblicher Interessenvertretungen. Bei Umstrukturierungen können beide Bereiche gleichzeitig betroffen sein: Eine organisatorische Maßnahme kann Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen und zugleich einzelne Arbeitsverhältnisse berühren. Für eine Mandatsanfrage hilft daher die Angabe, ob persönliche Ansprüche, unternehmerische Maßnahmen oder Rechte des Betriebsrats geklärt werden sollen.
Welches Gericht befasst sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in Villingen-Schwenningen?
Für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus einem Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Dazu gehören beispielsweise Verfahren über Kündigungen, ausstehendes Arbeitsentgelt oder Zeugnisse. Das am Standort genannte Amtsgericht Villingen-Schwenningen ist hierfür regelmäßig nicht zuständig. Die örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts hängt von gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, beispielsweise dem gewöhnlichen Arbeitsort oder dem Sitz der beklagten Partei. Betriebsverfassungsrechtliche Konflikte werden vor den Arbeitsgerichten regelmäßig im Beschlussverfahren behandelt. Die konkrete gerichtliche Zuständigkeit wird anhand des jeweiligen Sachverhalts geklärt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu A. Neumann

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaelte-vs.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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