Veröffentlichtes Profil

André Rosner

André Rosner – Rechtsanwalt für Strafrecht und Zivilrecht in Berlin

Zuletzt aktualisiert am 22. September 2026

Rechtsanwalt und Strafverteidiger · Rechtsanwalt André Rosner

Fasanenstraße 29, 10719 Berlin

Telefon: +49 30 246 145 13

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt André Rosner
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

André Rosner ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Büro in der Fasanenstraße 29 in Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt im gesamten Bundesgebiet tätig. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt er Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht. Sein Angebot richtet sich an Rechtssuchende, deren rechtliche Interessen er wahrt und die er vor Gerichten und Behörden vertritt beziehungsweise verteidigt. Auch in außergerichtlichen Angelegenheiten steht er ihnen zur Seite. Für die Durchsetzung rechtlicher Interessen entwickelt er im Strafrecht und im Zivilrecht eine zielgerichtete und interessengerechte Strategie. Seine Arbeitsweise beschreibt er mit der Philosophie „Dem Rechtssuchenden ein Helfer, dem Rechte ein Wächter“. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr. Bei telefonischer Nichterreichbarkeit kündigt er einen umgehenden Rückruf an. In Notfällen wie Haft oder Durchsuchungen ist er unter einer gesonderten Mobilnummer rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-rosner.de, anwalt-rosner.de

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

André Rosner ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Büro in der Fasanenstraße 29, 10719 Berlin. Seit 2017 ist er bundesweit als Rechtsanwalt tätig. Im Profil bildet das Verkehrsrecht den Hauptschwerpunkt; daneben nennt er Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Zivilrecht als Tätigkeitsfelder. Diese Verbindung ist bei Sachverhalten relevant, die mehrere rechtliche Seiten haben: Ein Verkehrsunfall kann beispielsweise Fragen nach Schadensersatz aufwerfen und zugleich Anlass für ein Ermittlungsverfahren oder ein Bußgeldverfahren sein. Rosner vertritt Rechtssuchende vor Gerichten und Behörden und begleitet auch außergerichtliche Angelegenheiten. Im Verkehrsrecht geht es häufig um die Regulierung von Unfallschäden, die Verteilung der Haftung und die Auseinandersetzung mit Versicherungen. Auch Vorwürfe wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen oder anderer Verkehrsordnungswidrigkeiten gehören zu den typischen Anliegen. Mandantinnen und Mandanten können dabei unterschiedliche Unterlagen mitbringen, etwa Unfallberichte, behördliche Schreiben oder Korrespondenz mit der Gegenseite. Die rechtliche Einordnung hängt unter anderem davon ab, ob finanzielle Ansprüche, eine Geldbuße oder ein strafrechtlicher Vorwurf im Mittelpunkt stehen. Diese Unterscheidung prägt auch den weiteren Verfahrensweg. Als Strafverteidiger befasst sich Rosner außerdem mit der Wahrung der Interessen von Beschuldigten. Allgemein können in diesem Bereich eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage oder Maßnahmen wie eine Durchsuchung den Anlass zur Kontaktaufnahme bilden. Im Zivilrecht stehen dagegen häufig Ansprüche zwischen Privatpersonen oder Unternehmen im Vordergrund, beispielsweise aus Verträgen oder wegen eines Schadens. Nach seiner Kanzleibeschreibung entwickelt Rosner für strafrechtliche und zivilrechtliche Angelegenheiten eine am jeweiligen Interesse orientierte Strategie. Welche Schritte dafür infrage kommen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts und der verfügbaren Unterlagen beurteilen. Das Büro liegt im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Fasanenstraße gehört zum innerstädtischen Umfeld der westlichen Berliner Innenstadt; eine Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Auch für Ratsuchende aus Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf ist dies ein Berliner Anlaufpunkt. Je nach Verfahrensart kommen Berliner Amtsgerichte, das Landgericht beziehungsweise die zuständigen landgerichtlichen Spruchkörper und das Kammergericht in Betracht. Über Anwalt-Seiten.de können Interessierte die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten zur Anfrage nutzen. Hilfreich sind eine kurze Schilderung, Angaben zu vorhandenen Schreiben und der Hinweis auf laufende Fristen. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr. Für Notfälle wie Haft oder Durchsuchungen nennt die Kanzlei zusätzlich eine gesonderte, durchgehend erreichbare Mobilnummer.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Die Kanzlei von André Rosner befindet sich in der Fasanenstraße 29 in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf. Damit liegt das Büro im innerstädtischen Westen Berlins. Für die Anfahrt aus anderen Bezirken, etwa Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf, kommen öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie der Pkw infrage. Die konkrete Verbindung sollte anhand der Adresse und der aktuellen Verkehrslage geplant werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Wer darauf angewiesen ist, kann diese organisatorischen Punkte vor einem persönlichen Termin erfragen. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind insbesondere die Berliner Amtsgerichte von Bedeutung. Dort werden je nach Zuständigkeit zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, Bußgeldsachen nach einem Einspruch und strafrechtliche Verfahren geführt. Die Zuständigkeit richtet sich nicht allein nach dem Standort der Kanzlei, sondern beispielsweise nach Verfahrensart, Streitwert, Tatort oder Wohnsitz der beteiligten Personen. In Berlin werden Verkehrsstrafsachen und Verkehrsbußgeldsachen regelmäßig beim Amtsgericht Tiergarten behandelt. Zivilrechtliche Ansprüche aus einem Unfall folgen anderen Zuständigkeitsregeln. Auf landgerichtlicher Ebene sind in Berlin Zivil- und Strafsachen inzwischen organisatorisch getrennt: Das Landgericht Berlin II behandelt Zivilsachen, das Landgericht Berlin I Strafsachen. Dort kommen unter anderem erstinstanzliche Verfahren und Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen in Betracht. Das Kammergericht ist das Berliner Oberlandesgericht und befasst sich insbesondere mit gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Berlin ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und für die aufgeführten Schwerpunkte nicht das typische Eingangsgericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig das Unfalldatum, der Unfallort und eine kurze Beschreibung des Ablaufs wichtig. Hinzu kommen, soweit vorhanden, Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen. Auch Kostenvoranschläge, Gutachten, Reparaturrechnungen oder ärztliche Unterlagen können eine Rolle spielen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt von den geltend gemachten Schäden und den offenen Fragen ab. Bei der Kontaktaufnahme ist außerdem ein Hinweis auf bereits erhaltene Forderungen oder laufende Fristen hilfreich.
Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Verkehrsstrafverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, etwa bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße und, abhängig vom Verstoß, Punkte oder ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Hier kommen strafrechtliche Sanktionen und gegebenenfalls Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis in Betracht. Maßgeblich ist der konkrete Vorwurf im behördlichen Schreiben. Auch die zuständigen Stellen und die Verfahrensregeln unterscheiden sich. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Schreibens, sein Datum und der Zeitpunkt des Erhalts relevant.
Was ist bei einer Mandatsanfrage wegen einer polizeilichen Vorladung wichtig?
Bei einer Vorladung ist zunächst bedeutsam, ob die angeschriebene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge geführt wird. Auch die Frage, welche Stelle die Vorladung veranlasst hat, kann rechtlich relevant sein. Für eine erste anwaltliche Einordnung sind das vollständige Schreiben, der genannte Termin, der Tatvorwurf und ein vorhandenes Aktenzeichen hilfreich. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen und eine Verteidigung hinzuzuziehen. Welche Pflichten im Zusammenhang mit einem Termin bestehen, hängt von der jeweiligen Verfahrenssituation ab und lässt sich nicht allein aus der Überschrift „Vorladung“ ableiten.
Können nach einem Verkehrsunfall zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren gleichzeitig laufen?
Ja, ein Unfall kann mehrere rechtlich getrennte Verfahren auslösen. Im Zivilrecht geht es etwa um Ersatz von Reparaturkosten oder um Schmerzensgeld. Parallel kann geprüft werden, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Die Verfahren haben unterschiedliche Ziele und folgen eigenen Regeln; eine Entscheidung in einem Bereich beantwortet daher nicht automatisch sämtliche Fragen des anderen Bereichs. Für eine Mandatsanfrage ist eine Übersicht über alle beteiligten Behörden, Versicherungen und bereits vorliegenden Schreiben hilfreich. So lässt sich erkennen, welche rechtlichen Themen und möglichen Fristen nebeneinander bestehen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu André Rosner

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Fasanenstraße 29, 10719 Berlin

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-rosner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 21.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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