Veröffentlichtes Profil

Christian Barzik

Falk-Christian Barzik: Rechtsanwalt in Dortmund für Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Falk-Christian Barzik

Kaiserstr. 20, 44135 Dortmund

Telefon: +49 231 53452478

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Hamm
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Falk-Christian Barzik

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Falk-Christian Barzik befindet sich in der Kaiserstr. 20 in Dortmund. Ihre Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie die Vertretung vor verschiedenen deutschen Gerichten. Die Kanzlei berät, vertritt und verteidigt Mandanten, die juristischen Rat oder Beistand benötigen. Ihre historisch bedingten Schwerpunkte liegen im allgemeinen Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht sowie in damit einhergehenden Rechtsgebieten. Als weitere Tätigkeitsfelder nennt die Webseite Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Steuerstrafrecht und Steuerberaterhaftungsrecht. Auch Umsatzsteuer wird als Rechtsgebiet aufgeführt. Falk-Christian Barzik war Finanzbeamter und mehrjähriger Mitarbeiter einer Big4-Steuerberatungsgesellschaft. Dabei hat er insbesondere Spezialkenntnisse im Steuer- und Wirtschaftsrecht erworben. Nach seiner beschriebenen Arbeitsweise steht der Mandant im Mittelpunkt, ohne dass ihm nach dem Munde geredet werden soll. Die Kanzlei berät grundsätzlich auch zu anderen juristischen Fragestellungen. Bei Angelegenheiten, denen sie sich nicht gewachsen fühlt, vermittelt sie an einen Kollegen weiter. Falk-Christian Barzik gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-fcb.de, ra-fcb.de

Beratung in Dortmund – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Christian Barzik ist im Profil auf Anwalt-Seiten.de mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht aufgeführt. Die Rechtsanwaltskanzlei Falk-Christian Barzik hat ihren Sitz in der Kaiserstr. 20, 44135 Dortmund. Arbeitsrechtliche Anliegen betreffen häufig unmittelbar den beruflichen Alltag und die wirtschaftliche Planung. Dazu gehören Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub ebenso wie Auseinandersetzungen über Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Ratsuchende können unter diesem Rechtsgebiet sowohl die rechtliche Einordnung bestehender Arbeitsverhältnisse als auch die Beschäftigung mit deren Beendigung verstehen. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme und einer anschließenden Abstimmung geklärt. Die belegte Kanzleibeschreibung umfasst außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie die Vertretung vor verschiedenen deutschen Gerichten. Im Arbeitsrecht kann eine außergerichtliche Tätigkeit beispielsweise die Prüfung von Vertragsunterlagen oder die Auseinandersetzung mit Forderungen der jeweils anderen Seite betreffen. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, stehen häufig der Bestand eines Arbeitsverhältnisses oder Zahlungsansprüche im Mittelpunkt. Allgemein ist dabei zwischen individuellen Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis und kollektivrechtlichen Fragen, etwa zur betrieblichen Mitbestimmung, zu unterscheiden. Nicht jedes berufliche Problem führt deshalb zum gleichen Verfahrensweg. Das Tätigkeitsbild der Kanzlei reicht über das Arbeitsrecht hinaus. Als historisch gewachsene Schwerpunkte nennt die Kanzleibeschreibung allgemeines Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Hinzu kommen Mietrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Steuerstrafrecht und Steuerberaterhaftungsrecht; auch Umsatzsteuer wird ausdrücklich aufgeführt. Solche Rechtsgebiete können Berührungspunkte aufweisen, etwa wenn berufliche Veränderungen zugleich vertragliche oder steuerliche Fragen auslösen. Die Kanzlei beschreibt außerdem, dass sie Angelegenheiten, denen sie sich nicht gewachsen fühlt, an einen Kollegen weitervermittelt. Eine Anfrage sollte daher erkennen lassen, welches Problem im Vordergrund steht. Der örtliche Bezug liegt in Dortmund und seinem innerstädtischen Umfeld. Neben Innenstadt-West und Innenstadt-Ost gehören auch Hörde, Aplerbeck und Hombruch zum genannten Stadtgebiet. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist insbesondere das Arbeitsgericht Dortmund relevant, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Amtsgericht und Landgericht Dortmund sind dagegen vor allem für andere zivilrechtliche sowie strafrechtliche Verfahren von Bedeutung. Für einen Besuch in der Kaiserstraße empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de helfen eine knappe Sachverhaltsschilderung, wichtige Daten und der Hinweis auf bereits erhaltene Schreiben. Anschließend lassen sich die mögliche Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen abstimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dortmund

  • Amtsgericht Dortmund
  • Landgericht Dortmund
  • Arbeitsgericht Dortmund

Die Kanzleianschrift Kaiserstr. 20, 44135 Dortmund verortet die Rechtsanwaltskanzlei Falk-Christian Barzik im innerstädtischen Umfeld Dortmunds. Zum räumlichen Bezug des Profils gehören Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck und Hombruch. Aus der Nennung dieser Stadtteile ergibt sich allerdings keine Beschränkung der anwaltlichen Tätigkeit auf bestimmte Wohn- oder Arbeitsorte. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Adresse der Ausgangspunkt einer aktuellen Routenplanung. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, hängt von Ausgangsort, Zeitpunkt und örtlicher Verkehrssituation ab; konkrete Angaben hierzu liegen nicht vor. Zum arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt passt vor allem das Arbeitsgericht Dortmund. Arbeitsgerichte entscheiden typischerweise über Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse. Auch bestimmte kollektivrechtliche Auseinandersetzungen, etwa zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, werden dort geführt. Bei individuellen arbeitsrechtlichen Klagen beginnt die mündliche Verhandlung grundsätzlich mit einer Güteverhandlung. Ob gerade das Arbeitsgericht Dortmund örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Falls. Das Amtsgericht Dortmund und das Landgericht Dortmund gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie kommen insbesondere bei den zusätzlich genannten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Tätigkeitsfeldern in Betracht. Wohnraummietsachen werden grundsätzlich vor dem Amtsgericht verhandelt; bei anderen Zivilstreitigkeiten hängt die sachliche Zuständigkeit unter anderem vom Streitgegenstand und Streitwert ab. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind diese beiden Gerichte dagegen regelmäßig nicht der zuständige Rechtsweg.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Häufig bilden Arbeitsvertrag, Nachträge, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht die Grundlage. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein, bei einer Kündigung das Kündigungsschreiben und das Datum seines Zugangs. Auch anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eine Rolle spielen. Für die erste Anfrage genügt eine verständliche Zusammenfassung des Problems. Wie umfangreiche oder vertrauliche Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Warum ist bei Kündigungen und Abmahnungen der zeitliche Ablauf wichtig?
Im Arbeitsrecht können gesetzliche Fristen und vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen erheblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Bei Abmahnungen besteht nicht dieselbe allgemeine Klagefrist; trotzdem können Zeitpunkt, Inhalt und Zusammenhang für die rechtliche Einordnung bedeutsam sein. Auch offene Vergütungsansprüche können Fristen unterliegen. Deshalb sind das genaue Zugangsdatum von Schreiben und eine nachvollziehbare Chronologie wichtige Informationen für eine anwaltliche Prüfung. Welche Frist tatsächlich einschlägig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt erfordert ein Gerichtsverfahren. Je nach Gegenstand kommen eine Klärung im Gespräch, schriftliche Verhandlungen oder eine außergerichtliche Vereinbarung in Betracht. Ob solche Wege sinnvoll sind, hängt unter anderem von den Streitpunkten, der Beweislage und laufenden Fristen ab. Außergerichtliche Gespräche halten gesetzliche Klagefristen nicht automatisch an. Wird Klage beim Arbeitsgericht erhoben, ist bei individuellen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen. Dort wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen; gelingt das nicht, kann das Verfahren fortgesetzt werden.
Worin unterscheiden sich Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung beider Seiten über die Beendigung. Ein Abwicklungsvertrag regelt typischerweise die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung, beispielsweise die weitere Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Solche Vereinbarungen können Fragen zu Vergütung, Freistellung, Urlaub oder Zeugnis enthalten und Auswirkungen auf Sozialleistungen haben. Die Bezeichnungen allein sagen noch nicht, welche rechtlichen Folgen eintreten. Entscheidend sind der konkrete Inhalt, die Begleitumstände und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Barzik

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-fcb.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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