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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Dominic Hauenstein ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleistandorten in München und Oberhaching. Er berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Führungskräfte. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Abfindungen und Arbeitszeugnisse. Arbeitgeber unterstützt er außerdem bei Abmahnungen und Betriebsratsangelegenheiten. Für Betriebsräte umfasst das Angebot Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen und BR-Wahlen sowie Schulungen vor Ort. Die Beratung für Führungskräfte richtet sich an AT-Mitarbeiter, leitende Angestellte und Geschäftsführer. Hauenstein übernimmt die persönliche Betreuung seiner Mandanten und bietet einen direkten Kontakt ohne Weitergabe an Junganwälte oder Referendare. Seine Arbeitsweise beschreibt er als strategisch, gut organisiert und zielgerichtet, mit einem Schwerpunkt auf einvernehmlichen Lösungen und Vergleichen. Er vertritt Mandanten auch vor dem Arbeitsgericht. Beratungsgespräche sind persönlich, telefonisch oder per TEAMS-Call möglich. Für dringende Rückfragen steht auch WhatsApp zur Verfügung. Eine erste Einschätzung des Falls ist kostenfrei. Sein Haupteinzugsgebiet ist München und Umgebung, insbesondere der Münchner Süden; daneben übernimmt er deutschlandweite Mandate.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in München – Einordnung der Redaktion
Dominic Hauenstein ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Kanzlei hauenstein | arbeitsrecht hat Standorte in München und Oberhaching; die Münchner Anschrift lautet Metzstraße 40, 81667 München. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen arbeitsrechtliche Fragen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Führungskräften. Zu den ausdrücklich genannten Schwerpunkten gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Abfindungen und Arbeitszeugnisse. Dahinter stehen häufig Situationen, in denen ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll, die Bedingungen einer Trennung geklärt werden müssen oder Uneinigkeit über die Bewertung der geleisteten Arbeit besteht. Für Arbeitnehmer können insbesondere der Inhalt einer Kündigung, mögliche Reaktionen darauf und die Folgen einer vertraglichen Beendigung Anlass für eine Anfrage sein. Arbeitgeber unterstützt Hauenstein daneben bei Abmahnungen und Betriebsratsangelegenheiten. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen betreffen dabei nicht ausschließlich die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, sondern auch deren laufende Gestaltung. Bei Führungskräften richtet sich die Beratung an AT-Mitarbeiter, leitende Angestellte und Geschäftsführer. Diese Gruppen unterliegen nicht durchgehend denselben rechtlichen Regelungen; die konkrete Stellung und die Vertragsgrundlagen sind deshalb wichtige Ausgangspunkte einer Einordnung. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Beratung von Betriebsräten. Genannt werden Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen und Betriebsratswahlen sowie Schulungen vor Ort. Typische Anliegen ergeben sich etwa bei geplanten betrieblichen Veränderungen oder bei unterschiedlichen Auffassungen über Beteiligungsrechte. Hauenstein betreut seine Mandanten persönlich und beschreibt seine Arbeitsweise als strategisch, organisiert und zielgerichtet. Einvernehmliche Lösungen und Vergleiche bilden dabei einen Schwerpunkt. Daneben vertritt er Mandanten vor dem Arbeitsgericht; ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der räumliche Schwerpunkt liegt in München und Umgebung, insbesondere im Münchner Süden; außerdem übernimmt Hauenstein deutschlandweite Mandate. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten örtlichen Gerichten vor allem das Arbeitsgericht München relevant. Amtsgericht München, Landgericht München I und Oberlandesgericht München gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ratsuchende aus Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen können die konkrete Anfahrt zur Metzstraße anhand ihrer Ausgangsadresse planen. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lassen sich die im Profil hinterlegten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Beratungsgespräche sind persönlich, telefonisch oder per TEAMS-Call möglich; für dringende Rückfragen ist auch WhatsApp vorgesehen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München
- Amtsgericht München
- Landgericht München I
- Arbeitsgericht München
- Oberlandesgericht München
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Dominic Hauenstein ist am Standort insbesondere das Arbeitsgericht München von Bedeutung. Arbeitsgerichte behandeln unter anderem Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auch betriebsverfassungsrechtliche Konflikte, beispielsweise über Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats, können dort im Beschlussverfahren geführt werden. Ob das Arbeitsgericht München im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Bei Geschäftsführern kann zudem bereits die Frage, ob überhaupt der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, einer gesonderten Prüfung bedürfen. Amtsgericht München und Landgericht München I sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie kommen für zivilrechtliche Streitigkeiten in Betracht, die nicht den Arbeitsgerichten zugewiesen sind; bei Geschäftsführer-Dienstverträgen kann diese Abgrenzung relevant werden. Das Oberlandesgericht München übernimmt innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit insbesondere Rechtsmittelaufgaben. Es ist hingegen keine Berufungsinstanz für Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Die verschiedenen am Standort genannten Gerichte erfüllen somit unterschiedliche Aufgaben und sind nicht beliebig austauschbar. Die Münchner Kanzlei befindet sich in der Metzstraße 40 im Postleitzahlgebiet 81667. Daneben besteht ein Standort in Oberhaching. Das Einzugsgebiet umfasst München und Umgebung mit einem Schwerpunkt im Münchner Süden. Für die Anfahrt aus Stadtteilen wie Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen sollten aktuelle Verbindungen des öffentlichen Verkehrs beziehungsweise die jeweilige Pkw-Route geprüft werden. Konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Telefonische Gespräche und TEAMS-Calls ermöglichen eine Beratung ohne Anfahrt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls spätere Vertragsänderungen hilfreich. Wichtig ist außerdem, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können Abmahnungen, Gehaltsabrechnungen oder einschlägige Korrespondenz hinzukommen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Anfrage allein wahrt diese nicht. Eine knappe zeitliche Übersicht hilft dabei, den Ablauf nachzuvollziehen. Welche weiteren Informationen benötigt werden, hängt unter anderem vom Beschäftigungsverhältnis und vom Kündigungsgrund ab.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung, und gehört eine Abfindung immer dazu?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist. Darin können beispielsweise Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Beendigung nicht automatisch. Auch mögliche sozialversicherungsrechtliche Folgen gehören zur allgemeinen Einordnung eines Aufhebungsvertrags. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf, der Arbeitsvertrag und Informationen zum bisherigen Verlauf der Trennungsgespräche von Bedeutung.
- Bei welchen Fragen kann ein Betriebsrat arbeitsrechtliche Unterstützung benötigen?
- Typische Themen sind Umfang und Ausübung von Mitbestimmungsrechten, die Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen sowie Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber. Auch die Vorbereitung von Betriebsratswahlen oder Fragen zu einer Einigungsstelle können Anlass für eine Anfrage sein. Für die Einordnung sind der konkrete betriebliche Vorgang, vorhandene Vereinbarungen und die bisherige Kommunikation wichtig. Bei einer Beauftragung können außerdem die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Kostenübernahme relevant sein. Welche Verfahrensform passt, richtet sich nach dem Gegenstand der Auseinandersetzung.
- Gelten für AT-Mitarbeiter, leitende Angestellte und Geschäftsführer dieselben arbeitsrechtlichen Regeln?
- Diese Bezeichnungen erfassen unterschiedliche rechtliche Ausgangslagen. Außertariflich Beschäftigte sind nicht allein wegen ihrer Vergütungsregelung leitende Angestellte. Für die Einordnung als leitender Angestellter sind gesetzliche Merkmale und die tatsächlichen Befugnisse maßgeblich. Geschäftsführer haben eine Organstellung; ihr Dienstverhältnis ist deshalb von einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis zu unterscheiden. Das kann Auswirkungen auf Schutzvorschriften und den zuständigen Rechtsweg haben. Für eine erste Anfrage sind insbesondere Vertrag, Aufgabenbeschreibung, Vertretungsbefugnisse und gegebenenfalls Unterlagen zur Bestellung oder Abberufung hilfreich. Die Funktionsbezeichnung allein beantwortet diese Fragen nicht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dominic Hauenstein
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Kanzlei und Anfahrt
Metzstraße 40, 81667 München
- Mo-Sa
- 8.00 – 20.00 Uhr
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: arbeitsrechtonline24.de
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