- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Sprachen
- Russisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Dr. Mario Müller
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Leipzig vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Dr. Mario Müller eröffnete im Juni 1998 seine eigene Kanzlei in Leipzig. Die Schwerpunkte der Kanzlei sind Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaft- und Handelsrecht, Ausländerrecht sowie Familien- und Arbeitsrecht. Zum Mandantenkreis gehören Unternehmen und Unternehmer aus den Staaten der ehemaligen UdSSR. Aufgrund seiner Russischkenntnisse nehmen auch Privatpersonen aus dem russischsprachigen Raum seine Dienstleistungen in Anspruch. Die Kanzlei stellt ausführliche fachliche Beratung und das Eingehen auf individuelle Fragen und Ansprüche in den Vordergrund. Mandanten erhalten Zeit, ihre Probleme, Fragen und Ansprüche ausführlich zu schildern. Nach der beschriebenen Kanzleiphilosophie werden rechtliche Probleme zugleich als menschliche Probleme betrachtet. Die Kanzlei bemüht sich um eine möglichst schnelle, effektive und kostengünstige Lösung. Für die Kommunikation werden E-Mail, Internet, Telefax, Telefon, Mobilfunk oder Video genutzt. Vor der Eröffnung seiner Kanzlei war Müller in Forschung und Lehre, in der Kreditabteilung der Hypobank in Leipzig sowie als Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Dr. Rohde & Partner tätig.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: radrmariomueller.de, radrmariomueller.de
Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Mario Müller führt die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Mario Müller in der Kurt Schumacher Str. 21 in 04105 Leipzig. Seine eigene Kanzlei eröffnete er im Juni 1998. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. In diesem Rechtsgebiet geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten können dabei insbesondere Fragen zur Einordnung von Vertragsunterlagen und zur Klärung unterschiedlicher Auffassungen im Arbeitsverhältnis mitbringen. Die Kanzleibeschreibung nennt daneben Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Ausländerrecht sowie Familienrecht. Diese Bereiche können sich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen berühren, etwa bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oder bei Veränderungen innerhalb eines Unternehmens. Gesellschafts- und handelsrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise Unternehmensstrukturen und geschäftliche Vertragsbeziehungen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung und Unterhalt im Mittelpunkt; im Strafrecht die Verteidigung gegen einen strafrechtlichen Vorwurf. Welche dieser Fragen im konkreten Fall zusammenhängen, lässt sich erst anhand des jeweiligen Sachverhalts einordnen. Zum beschriebenen Mandantenkreis gehören Unternehmen und Unternehmer aus den Staaten der ehemaligen UdSSR. Wegen Müllers Russischkenntnissen wenden sich auch Privatpersonen aus dem russischsprachigen Raum an ihn. Die Kanzlei betont, dass Ratsuchende Gelegenheit erhalten, ihre Probleme und Fragen ausführlich darzustellen. Vor seiner Kanzleigründung war Müller in Forschung und Lehre, in der Kreditabteilung der Hypobank in Leipzig und in der Anwaltskanzlei Dr. Rohde & Partner tätig. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Sachsen angegeben. Die Anschrift liegt im innenstadtnahen Leipziger Bereich, nahe dem Zentrum. Für Ratsuchende aus Gohlis, Plagwitz, der Südvorstadt oder Connewitz ist sie damit ein innerstädtisches Ziel. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Leipzig in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Amtsgericht und Landgericht Leipzig sind dagegen vor allem für andere zivilrechtliche sowie strafrechtliche Verfahren relevant. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten angestoßen werden. Für die erste Anfrage bietet sich eine kurze Beschreibung des Anliegens mit Hinweisen auf bereits vorliegende Schreiben und laufende Fristen an. Anschließend können die Übernahme des Mandats, benötigte Unterlagen und ein Gesprächstermin geklärt werden. Die Kanzleibeschreibung nennt unter anderem Telefon, E-Mail und Video als Kommunikationswege.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig
- Amtsgericht Leipzig
- Landgericht Leipzig
- Arbeitsgericht Leipzig
- Bundesverwaltungsgericht
Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Mario Müller befindet sich in der Kurt Schumacher Str. 21 in Leipzig, im innenstadtnahen Umfeld des Zentrums. Für den im Profil hervorgehobenen Schwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Leipzig relevant. Arbeitsgerichte behandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, ausstehende Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Auch bestimmte kollektivarbeitsrechtliche Angelegenheiten gehören zu ihrer Zuständigkeit. Ob ein Verfahren tatsächlich in Leipzig geführt wird, hängt unter anderem vom Arbeitsort und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab; allein die Kanzleianschrift ist dafür nicht entscheidend. Für die weiteren genannten Tätigkeitsbereiche kommen das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig in Betracht. Am Amtsgericht werden unter anderem Familiensachen sowie bestimmte Zivil- und Strafverfahren geführt. Das Landgericht ist für bestimmte erstinstanzliche Zivil- und Strafsachen und für Rechtsmittel zuständig. Die genaue Zuordnung richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Vorgaben. Das ebenfalls in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht ist kein allgemeines Eingangsgericht für ausländerrechtliche Anliegen. Es befasst sich überwiegend mit Revisionen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren; eine unmittelbare Zuständigkeit besteht nur in gesetzlich bestimmten Fällen. Die zentrumsnahe Lage bietet einen städtischen Ausgangspunkt für eine Anreise aus Gohlis, Plagwitz, Connewitz oder der Südvorstadt. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreiseoptionen in Betracht. Konkrete Verbindungen, Zugänglichkeit und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Angaben zu einzelnen Haltestellen oder Stellplätzen liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu hilfreich, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Auch Nachträge zum Vertrag, einschlägige Korrespondenz und gegebenenfalls Abmahnungen können wichtig sein. Im Kündigungsrecht gelten häufig kurze gesetzliche Fristen, weshalb der zeitliche Ablauf bereits in der Anfrage deutlich werden sollte. Eine geordnete Übersicht über Beschäftigungsbeginn, Tätigkeit und die bisherigen Gespräche erleichtert das Verständnis. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses ab.
- Worin unterscheiden sich eine Abmahnung und eine Kündigung?
- Eine Abmahnung beanstandet grundsätzlich ein bestimmtes Verhalten im Arbeitsverhältnis und verbindet dies mit einer Warnung vor Konsequenzen bei einer Wiederholung. Eine Kündigung ist dagegen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Nicht jede Kündigung setzt eine Abmahnung voraus; die rechtliche Bedeutung hängt unter anderem vom Kündigungsgrund ab. Für eine anwaltliche Prüfung sind der genaue Wortlaut, der geschilderte Vorfall und der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses wichtig. Auch eine schriftliche Dokumentation der eigenen Wahrnehmung kann helfen, die unterschiedlichen Darstellungen nachvollziehbar zu machen.
- Was sollte eine Anfrage zu ausstehendem Lohn oder Überstunden enthalten?
- Hilfreich ist eine nachvollziehbare Übersicht darüber, welche Zahlungen für welche Zeiträume fehlen und auf welcher Grundlage sie erwartet werden. Dazu können Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Absprachen über zusätzliche Arbeit gehören. Bei Überstunden spielen insbesondere deren Umfang, Anordnung oder Billigung sowie die vertraglichen Regelungen eine Rolle. Neben gesetzlichen Verjährungsregeln können arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen Bedeutung haben. Eine erste Anfrage sollte daher auch vorhandene Fristenregelungen erwähnen. Ob ein Anspruch besteht und wie er gegebenenfalls geltend gemacht werden kann, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
- Welches Gericht behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten, und wie beginnt ein Verfahren?
- Für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Arbeitsort. Ein arbeitsgerichtliches Klageverfahren beginnt mit der Einreichung einer Klage. Im Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Kommt keine Einigung zustande, kann sich ein weiterer Termin vor der Kammer anschließen. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb sowohl das konkrete Anliegen als auch Arbeitsort, Vertragspartner und bereits vorhandene gerichtliche Schreiben relevant.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Mario Müller
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: radrmariomueller.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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