Veröffentlichtes Profil

Anwaltskanzlei / Markus Hüpper

Markus Hüpper in Dortmund: Verkehrsrecht, Vertragsrecht und weitere Rechtsgebiete

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei / Markus Hüpper

Hohe Straße 11, 44139 Dortmund

Telefon: +49 231 58 97 997 0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei / Markus Hüpper
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Anwaltskanzlei Markus Hüpper befindet sich an der Hohen Straße 11 in Dortmund, in der Nähe des Klinikums Dortmund. Die Kanzleiräume liegen im dritten Obergeschoss. Markus Hüpper nennt als Tätigkeitsschwerpunkte das Zivil- und Strafrecht, insbesondere die Bereiche Verkehrs- und Vertragsrecht. Weitere Tätigkeitsfelder sind das Arbeitsrecht, das Mietrecht sowie der Forderungseinzug. Die Kanzlei beschreibt sich als serviceorientiert. Ihr Leistungsspektrum wird durch eine Kooperation mit Rechtsanwalt Dieter Axmann ergänzt, mit dem eine Bürogemeinschaft besteht. Für Mandanten besteht die Möglichkeit, Termine auch außerhalb der angegebenen Bürozeiten zu vereinbaren. Zudem bietet Markus Hüpper Besuche im Betrieb an. Die regulären Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Auf ihrer Internetseite verweist sie auf nähere Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-dortmund.de, kanzlei-dortmund.de

Beratung in Dortmund – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Markus Hüpper ist mit der Anwaltskanzlei / Markus Hüpper an der Hohen Straße 11 in Dortmund ansässig. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen. Die Kanzleibeschreibung nennt daneben Zivil- und Strafrecht, insbesondere Verkehrs- und Vertragsrecht, sowie Mietrecht und Forderungseinzug. Für Ratsuchende ergibt sich daraus ein Spektrum, das berufliche Konflikte ebenso umfasst wie Auseinandersetzungen aus Verträgen, dem Straßenverkehr oder einem Mietverhältnis. Welche rechtlichen Fragen im konkreten Fall betroffen sind, lässt sich regelmäßig anhand des Sachverhalts und der vorhandenen Unterlagen einordnen. Im Arbeitsrecht stehen häufig Arbeitsverträge, Vergütungsfragen, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten können dabei Klärungsbedarf sowohl während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses als auch bei dessen Beendigung haben. Allgemein geht es um die Einordnung gegenseitiger Rechte und Pflichten sowie um außergerichtliche oder gerichtliche Wege der Konfliktbearbeitung. Für eine erste Besprechung können beispielsweise der Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und eine zeitliche Übersicht der Ereignisse hilfreich sein. Bei manchen arbeitsrechtlichen Anliegen spielen kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle. Die weiteren genannten Tätigkeitsfelder betreffen unterschiedliche Alltagssituationen: Im Verkehrsrecht können Unfallfolgen, Schadensersatzforderungen oder Vorwürfe wegen Verkehrsverstößen relevant werden. Vertragsrechtliche Anliegen entstehen etwa bei Streit über vereinbarte Leistungen oder Zahlungen. Das Mietrecht betrifft unter anderem Fragen zu Mietverträgen, Nebenkosten oder der Beendigung eines Mietverhältnisses; beim Forderungseinzug geht es um die Geltendmachung offener Ansprüche. Im Strafrecht stehen strafrechtliche Vorwürfe und die damit verbundenen Verfahrensrechte im Vordergrund. Eine Kooperation mit Rechtsanwalt Dieter Axmann in Bürogemeinschaft ergänzt nach der Kanzleibeschreibung das Leistungsspektrum. Die Kanzlei liegt innenstadtnah an der Hohen Straße, in der Nähe des Klinikums Dortmund; die Räume befinden sich im dritten Obergeschoss. Zum Dortmunder Umfeld gehören unter anderem Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck und Hombruch. Am Standort sind das Arbeitsgericht Dortmund, das Amtsgericht Dortmund und das Landgericht Dortmund für unterschiedliche Verfahrensarten von Bedeutung. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können die dort verfügbaren Kontaktangaben genutzt werden. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Schilderung des Anliegens erleichtert die erste Abstimmung. Reguläre Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten können vereinbart werden; auch Besuche im Betrieb werden angeboten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dortmund

  • Amtsgericht Dortmund
  • Landgericht Dortmund
  • Arbeitsgericht Dortmund

Für das im Profil hervorgehobene Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Dortmund relevant. Dort werden bei gegebener Zuständigkeit beispielsweise Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Das Amtsgericht Dortmund und das Landgericht Dortmund sind demgegenüber unter anderem für zivilrechtliche Streitigkeiten aus Verträgen oder Verkehrsunfällen von Bedeutung. Welches Gericht einen solchen Fall behandelt, hängt insbesondere vom Streitgegenstand, dem Streitwert und gesetzlichen Sonderregelungen ab. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht. Auch gerichtliche Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen werden regelmäßig am Amtsgericht behandelt. Strafverfahren können je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht stattfinden. Allein die Anschrift einer Kanzlei legt die örtliche Zuständigkeit jedoch nicht fest. Die Kanzlei von Markus Hüpper befindet sich an der Hohen Straße 11 in 44139 Dortmund, nahe dem Klinikum Dortmund. Die innenstadtnahe Lage bildet einen räumlichen Bezug für Ratsuchende aus Innenstadt-West und Innenstadt-Ost ebenso wie aus Hörde, Aplerbeck oder Hombruch. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung zur konkreten Adresse; belegte Angaben zu einzelnen Verbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen hier nicht vor. Die Kanzleiräume liegen im dritten Obergeschoss. Ob ein Aufzug oder ein stufenloser Zugang vorhanden ist, sollte bei entsprechendem Bedarf vor einem Besuch erfragt werden. Ein vorab abgestimmter Termin ermöglicht außerdem, Fragen zum Zugang und zum zeitlichen Ablauf zu klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung sinnvoll?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können Lohnabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze chronologische Darstellung. Wichtig ist häufig auch, wann und auf welchem Weg ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Ansprüchen können kurze Fristen gelten. Eine Anfrage sollte deshalb bestehende Termine und bekannte Fristen deutlich benennen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab und lässt sich bei der ersten Abstimmung klären.
Was ist bei einer Mandatsanfrage nach einem Verkehrsunfall oder wegen eines Verkehrsverstoßes wichtig?
Zunächst ist die Unterscheidung zwischen der Regulierung von Unfallfolgen und einem behördlichen oder strafrechtlichen Vorwurf hilfreich. Nach einem Unfall können Unfallbericht, Fotos, Angaben zu Beteiligten und Versicherungen sowie bereits vorliegende Schreiben die Sachverhaltserfassung erleichtern. Bei einem Verkehrsverstoß sind insbesondere das behördliche Schreiben, dessen Zugangsdatum und gegebenenfalls ein Aktenzeichen relevant. Auch ein Unfall kann mehrere rechtliche Bereiche zugleich berühren. Für die erste Anfrage genügt meist eine sachliche Übersicht; welche Unterlagen anschließend benötigt werden, richtet sich nach dem Verfahrensstand und der konkreten Fragestellung.
Welche Informationen helfen bei Streit über einen Vertrag oder eine offene Forderung?
Wesentlich sind zunächst die beteiligten Personen oder Unternehmen, die getroffene Vereinbarung und der bisherige Verlauf. Verträge, Angebote, Bestellbestätigungen, Rechnungen und Zahlungsbelege können zeigen, welche Leistungen vereinbart und welche bereits erbracht wurden. Auch Beanstandungen, Mahnungen oder sonstige Korrespondenz sind häufig relevant. Beim Forderungseinzug kommt es unter anderem darauf an, ob ein Anspruch fällig ist, bestritten wird oder bereits gerichtlich festgestellt wurde. Eine geordnete zeitliche Übersicht unterstützt die erste Prüfung. Ob außergerichtliche Kommunikation, ein Mahnverfahren oder ein Klageverfahren in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab.
Was sollte eine erste Anfrage zu Nebenkosten, Mietmängeln oder einer Kündigung des Mietverhältnisses enthalten?
Eine mietrechtliche Anfrage sollte erkennen lassen, ob es um Wohnraum oder Gewerberäume geht und ob die anfragende Person auf Mieter- oder Vermieterseite steht. Hilfreich sind der Mietvertrag, relevante Nachträge und die Schreiben, auf die sich der Konflikt bezieht. Bei Nebenkosten geht es insbesondere um die betreffende Abrechnung, bei Mängeln um deren Art, zeitlichen Verlauf und vorhandene Dokumentation. Bei einer Kündigung sind das Schreiben und das Zugangsdatum von Bedeutung. Eine knappe Beschreibung des gewünschten Klärungsbedarfs erleichtert die Zuordnung, ohne bereits eine rechtliche Bewertung vorwegzunehmen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Anwaltskanzlei / Markus Hüpper

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-dortmund.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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