- Qualifikation
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- SCHRAMM MEYER KUHNKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Hamburg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Nils Schramm ist Partner der SCHRAMM MEYER KUHNKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamburg. Die Kanzlei berät im gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ihre arbeitsrechtliche Unterstützung umfasst schnelle Einschätzungen ebenso wie eine Begleitung über längere Zeiträume. Als Arbeitsweise nennt sie eine pragmatische, präzise und persönliche Beratung. Zu den Schwerpunkten gehören Restrukturierungen und Transformationen, darunter Betriebsschließungen, Betriebsverlagerungen, Betriebsstilllegungen, Personalabbaumaßnahmen sowie In- und Outsourcingprojekte und Betriebsübergänge. Weitere Beratungsfelder sind Arbeitsverträge, die Gestaltung und Beendigung von Anstellungen sowie flexible Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle. Bei Unternehmenstransaktionen reicht die Beratung von der Due Diligence über arbeitsrechtliche Regelungen der SPA bis zur Post-Merger-Integration. Im Bereich Compliance begleitet die Kanzlei die Einführung von Codes of Conduct und berät bei Compliance-Vorfällen bis hin zu Sonderuntersuchungen. Die beschriebenen Beratungsleistungen betreffen insbesondere betriebliche und unternehmerische Fragestellungen; ein persönlicher Mandantenkreis von Nils Schramm wird im Quelltext nicht benannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: schrammmeyerkuhnke.de, schrammmeyerkuhnke.de
Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dr. Nils Schramm ist Partner der SCHRAMM MEYER KUHNKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB am Valentinskamp 70 im EMPORIO in Hamburg. Sein im Profil genannter Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als Beratung im gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Damit stehen sowohl einzelne Arbeitsverhältnisse als auch die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen im Blick. Die belegte Kanzleibeschreibung betrifft insbesondere betriebliche und unternehmerische Fragestellungen; ein persönlicher Mandantenkreis von Nils Schramm ist darin nicht ausgewiesen. Als zuständige Berufskammer ist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg genannt. Ein wesentlicher Teil des beschriebenen Beratungsangebots betrifft Restrukturierungen und Transformationen. Dazu zählen Betriebsschließungen, Betriebsverlagerungen, Betriebsstilllegungen und Personalabbaumaßnahmen ebenso wie In- und Outsourcingprojekte sowie Betriebsübergänge. Hinter diesen Begriffen stehen Veränderungen, die Arbeitsverhältnisse, betriebliche Strukturen und Beteiligungsrechte berühren können. Typische Anliegen sind die arbeitsrechtliche Einordnung geplanter Maßnahmen, der Umgang mit bestehenden Beschäftigungsbedingungen und die Abstimmung unterschiedlicher Umsetzungsschritte. Bei Unternehmenstransaktionen nennt die Kanzlei außerdem die Due Diligence, arbeitsrechtliche Regelungen in Unternehmenskaufverträgen und die Integration nach einem Zusammenschluss. Weitere Beratungsfelder sind Arbeitsverträge, die Gestaltung und Beendigung von Anstellungen sowie flexible Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle. Ratsuchende können in diesen Bereichen beispielsweise Fragen zu Vertragsänderungen, Aufhebungsvereinbarungen oder der Ausgestaltung betrieblicher Regelungen haben. Im Bereich Compliance gehören die Einführung von Verhaltenskodizes und die Begleitung von Compliance-Vorfällen bis hin zu Sonderuntersuchungen zum beschriebenen Kanzleiangebot. Die Kanzlei nennt sowohl kurzfristige Einschätzungen als auch eine längerfristige Begleitung und beschreibt ihre Arbeitsweise als pragmatisch, präzise und persönlich. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, bleibt Gegenstand der konkreten Anfrage. Die Adresse am Valentinskamp liegt im innerstädtischen Hamburg im Bezirk Hamburg-Mitte. Damit besteht ein örtlicher Bezug auch für Anfragen aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Für typische Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Hamburg relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine knappe Beschreibung des Anliegens, der eigenen Rolle und möglicher Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hamburg
- Amtsgericht Hamburg
- Landgericht Hamburg
- Arbeitsgericht Hamburg
- Hanseatisches Oberlandesgericht
Für das arbeitsrechtliche Profil von Nils Schramm ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Hamburg von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit unter anderem Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Vergütung, Arbeitszeugnisse oder andere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Auch kollektivarbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Rechte eines Betriebsrats, können dort im Beschlussverfahren behandelt werden. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand und den örtlichen Anknüpfungspunkten ab; allein die Hamburger Kanzleiadresse legt dies nicht fest. Das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind nicht die üblichen Eingangsgerichte für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis. Bei unternehmensbezogenen Sachverhalten können jedoch eigenständige zivilrechtliche Fragen auftreten, die vor die ordentlichen Gerichte gehören. Das Hanseatische Oberlandesgericht nimmt dort insbesondere Rechtsmittelaufgaben wahr. Es ist hingegen keine Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Gerade bei Umstrukturierungen oder Unternehmenstransaktionen ist deshalb zwischen arbeitsrechtlichen Verfahren und möglichen anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten zu unterscheiden. Die Kanzlei befindet sich am Valentinskamp 70 im EMPORIO, 20355 Hamburg, in innerstädtischer Lage im Bezirk Hamburg-Mitte. Für Ratsuchende aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek bildet diese Adresse einen zentral gelegenen Anlaufpunkt im Stadtgebiet. Die Anfahrt kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Aktuelle Verbindungen, die Verkehrslage und mögliche Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Ein persönlicher Besuch und gegebenenfalls benötigte Hinweise zum Gebäudezugang sind mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Der SMK Newsletter Ausgabe Juli 2026 (2026)
- Entgelttransparenzrichtlinie – Was müssen Arbeitgeber nach Ablauf der Umsetzungsfrist jetzt beachten? (2026)
- Entgelttransparenz und Equal Pay – auch Fremdgeschäftsführer erfasst (2026)
- Reformpaket zum Arbeitsrecht – der große Wurf? (2026)
- Neues zur Abmahnung – Urteil des LAG Baden-Württemberg (2026)
Auszeichnungen
- Ranking der Leaders League, Leaders League (2026)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage zu Arbeitsverträgen oder zur Beendigung einer Anstellung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind die eigene Rolle, das konkrete Anliegen und der zeitliche Ablauf wichtig. Je nach Thema können der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, relevante Korrespondenz und bereits erhaltene Erklärungen eine Grundlage bilden. Bei einer Kündigung oder einem angebotenen Aufhebungsvertrag sind insbesondere Zugangsdatum beziehungsweise vorgesehene Entscheidungstermine von Bedeutung, da kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen können. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine sachliche Zusammenfassung. Umfangreiche oder sensible Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über den Übermittlungsweg eingereicht werden.
- Welche arbeitsrechtlichen Themen stellen sich bei einer Restrukturierung oder einem Betriebsübergang?
- Bei Restrukturierungen können Änderungen von Aufgaben, Arbeitsorten und Organisationsstrukturen sowie ein möglicher Personalabbau zusammentreffen. Besteht ein Betriebsrat, können Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte berührt sein. Bei Betriebsänderungen kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch Interessenausgleich und Sozialplan in Betracht. Ein Betriebsübergang wirft daneben Fragen zum Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse und zur Information der Beschäftigten auf. Für eine Anfrage sind deshalb die geplante Maßnahme, die betroffenen Einheiten, vorhandene Arbeitnehmervertretungen und der zeitliche Rahmen hilfreich. Welche Regeln tatsächlich eingreifen, hängt von der konkreten Gestaltung ab.
- Was umfasst die arbeitsrechtliche Prüfung bei einem Unternehmenskauf?
- Eine arbeitsrechtliche Due Diligence dient allgemein dazu, Beschäftigungsstrukturen, Verpflichtungen und mögliche Risiken eines Unternehmens zu erfassen. Gegenstand können Arbeitsverträge, Vergütungssysteme, betriebliche Altersversorgung, Tarifbindungen, Betriebsvereinbarungen und laufende Streitigkeiten sein. Die Ergebnisse können in arbeitsrechtliche Regelungen des Unternehmenskaufvertrags einfließen. Nach dem Abschluss stellen sich häufig weitere Fragen zur Zusammenführung von Personalstrukturen und Arbeitsbedingungen. Für eine erste Anfrage sind die Art der Transaktion, ihr Planungsstand und die betroffenen Betriebe relevant. Der erforderliche Prüfungsumfang wird anhand des konkreten Vorhabens festgelegt.
- Welche arbeitsrechtlichen Fragen können bei internen Compliance-Untersuchungen entstehen?
- Interne Untersuchungen können erforderlich werden, wenn Hinweise auf mögliche Regelverstöße im Unternehmen vorliegen. Arbeitsrechtlich stellen sich dabei unter anderem Fragen zum Umgang mit Beschäftigtendaten, zur Durchführung von Gesprächen und zu Beteiligungsrechten des Betriebsrats. Hinzu kommen der Schutz betroffener Personen und eine nachvollziehbare Dokumentation. Ob arbeitsrechtliche Konsequenzen in Betracht kommen, lässt sich nicht allein aus einem Verdacht ableiten. Für eine erste Anfrage ist eine neutrale Darstellung des bekannten Sachverhalts sinnvoll, ohne ungeprüfte Vorwürfe als feststehende Tatsachen zu behandeln. Die Weitergabe personenbezogener Informationen sollte auf das Erforderliche begrenzt und abgestimmt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Nils Schramm
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Die beste Kanzlei für Arbeitsrecht, gibt keine die besser ist !!! Nur Positive Erfahrungen mit dieser Kanzlei gemacht.
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: schrammmeyerkuhnke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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