Veröffentlichtes Profil

Rainer Schons

Rainer Schons in Trier – Arbeitsrecht, Mietrecht und Baurecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Rainer Schons

Hawstraße 1a, 54290 Trier

Telefon: +49 651 9935908-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Rainer Schons
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rainer Schons ist Rechtsanwalt in Trier. Seine Kanzlei in der Hawstraße 1a nennt Arbeitsrecht, Mietrecht einschließlich Gewerbemiete, Baurecht, Wohnungseigentumsrecht und Zivilrecht als Rechtsgebiete. Im Arbeitsrecht befasst er sich mit Streitpunkten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertritt er Vermieter und Mieter von Gewerbeflächen und Wohnraum. Im Wohnungseigentumsrecht gehören Eigentümer und bevollmächtigte Hausverwaltungen zu seinem Mandantenkreis. Im Baurecht vertritt er Bauträger, Architekten, Bauherren und Handwerksbetriebe. Auf seiner Webseite betont Schons spezialisiertes Fachwissen und die Zeit für ein persönliches Gespräch. Zudem weist er im Baurecht auf die vorherige Beratung hin. Die Kanzlei bietet außerdem Inkasso für geschäftliche und private Forderungen an. Hierzu nennt sie Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Klageverfahren, Zwangsvollstreckung und Pfändung. Auf der Webseite veröffentlicht die Kanzlei Artikel zu Arbeitsrecht, Baurecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: schons-rechtsanwalt.de, schons-rechtsanwalt.de

Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Rainer Schons ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Rainer Schons in der Hawstraße 1a in 54290 Trier tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzleibeschreibung umfasst daneben Mietrecht einschließlich Gewerbemiete, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und allgemeines Zivilrecht. Im Arbeitsrecht befasst sich Schons mit Streitpunkten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Typische Anliegen in diesem Bereich sind Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen. Bei Konflikten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber stehen dagegen häufig Beteiligungsrechte und betriebliche Regelungen im Vordergrund. Für Ratsuchende ist deshalb bereits bei der ersten Schilderung wichtig, in welcher Rolle sie Unterstützung suchen. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertritt Rainer Schons Vermieter und Mieter von Wohnraum und Gewerbeflächen. Während bei Wohnraummietverhältnissen etwa Betriebskosten, Mängel oder die Beendigung des Mietverhältnisses Anlass für Auseinandersetzungen geben können, sind bei Gewerbemietverträgen häufig zusätzlich Vertragslaufzeiten, Nutzungszwecke und die Verteilung von Instandhaltungspflichten bedeutsam. Im Wohnungseigentumsrecht gehören Eigentümer und bevollmächtigte Hausverwaltungen zu seinem Mandantenkreis. Dort können unter anderem Beschlüsse, Kostenverteilung und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Gegenstand einer rechtlichen Prüfung sein. Im Baurecht vertritt Schons Bauträger, Architekten, Bauherren und Handwerksbetriebe. Allgemein betreffen baurechtliche Anliegen beispielsweise Leistungsbeschreibungen, Vergütungsfragen, Bauverzögerungen, Abnahmen oder behauptete Mängel. Die Kanzlei weist in diesem Bereich auch auf vorherige Beratung hin. Darüber hinaus bietet sie Inkasso für geschäftliche und private Forderungen an und nennt hierfür Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Klageverfahren, Zwangsvollstreckung und Pfändung. Auf ihrer Webseite veröffentlicht sie Artikel zu Arbeitsrecht, Baurecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzleibeschreibung hebt außerdem die Zeit für ein persönliches Gespräch hervor. Die Adresse in Trier bildet den örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, darunter Mitte, Süd und Nord. Für zivilrechtliche Streitigkeiten kommen je nach Gegenstand und Zuständigkeit das Amtsgericht Trier oder das Landgericht Trier in Betracht; arbeitsrechtliche Verfahren gehören grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Anfahrt zur Hawstraße lässt sich abhängig vom Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Anliegen zunächst knapp beschrieben werden: hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, die eigene Rolle, wichtige Daten und bereits bekannte Fristen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Trier

Die Rechtsanwaltskanzlei Rainer Schons hat ihre Anschrift in der Hawstraße 1a, 54290 Trier. Für die mietrechtlichen, wohnungseigentumsrechtlichen und sonstigen zivilrechtlichen Tätigkeitsfelder sind von den genannten Gerichten das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier relevant. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen werden grundsätzlich vor dem Amtsgericht geführt. Auch für bestimmte Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht eine besondere amtsgerichtliche Zuständigkeit. Bei Gewerbemietsachen, privatrechtlichen Baustreitigkeiten und Zahlungsklagen hängt die Zuständigkeit insbesondere vom Streitgegenstand, vom Streitwert und von besonderen gesetzlichen Regelungen ab. Dabei kann auch das Landgericht Trier zuständig sein. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei, sondern beispielsweise nach dem Ort der Immobilie oder dem Sitz der beklagten Partei. Der Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist gerichtssystematisch davon zu unterscheiden: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten ausgetragen, nicht vor Amts- oder Landgericht. Auch betriebsverfassungsrechtliche Konflikte fallen typischerweise in die Arbeitsgerichtsbarkeit, werden dort jedoch häufig im Beschlussverfahren behandelt. Die Kanzleianschrift verortet das Büro im Trierer Stadtgebiet; eine konkrete Zuordnung zu den genannten Stadtteilen Mitte, Süd oder Nord geht aus den Angaben nicht hervor. Für einen Besuch aus diesen Stadtteilen oder dem Umland empfiehlt sich eine individuelle Routenplanung zur Hawstraße. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Anfahrt und Parkmöglichkeiten bei Nutzung eines Pkw sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen oder Stellplätze sind nicht belegt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Krankschreibung nach der Kündigung: Wann Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern dürfen (2026)
  • Schadensersatz durchs Abstimmungsverhalten: Wenn Eigentümer notwendige Sanierungen verhindern (2026)
  • BVerfG stärkt kirchliches Selbstbestimmungsrecht – Was das für Beschäftigte in Trier bedeutet (2026)
  • BGH: Kein Abzug „neu für alt“ bei der Mängelbeseitigung (2026)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Je nach Streitpunkt können auch Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und der bisherige Schriftwechsel eine Rolle spielen. Wichtig ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht, insbesondere darüber, wann ein Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen maßgeblich sein. Eine Anfrage allein wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab und wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
Was unterscheidet eine Anfrage zur Wohnraummiete von einer Anfrage zur Gewerbemiete?
Bei Wohnraum gelten vielfach besondere gesetzliche Schutzregelungen, während Gewerbemietverträge in größerem Umfang durch die individuell vereinbarten Vertragsbedingungen geprägt werden. Für eine Anfrage sind deshalb die Art der Nutzung, der vollständige Mietvertrag und etwaige Nachträge wichtig. Bei Betriebskosten, Mängeln oder Kündigungen kommen die betreffenden Abrechnungen, Schreiben und eine zeitliche Übersicht hinzu. Ratsuchende sollten außerdem angeben, ob sie als Vermieter oder Mieter anfragen. Ob bestimmte Regelungen greifen, lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Vertrags ableiten, sondern erfordert eine Prüfung des Mietverhältnisses.
Welche Informationen werden bei einem Streit über einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft benötigt?
Hilfreich sind insbesondere der genaue Wortlaut des Beschlusses, das Datum der Beschlussfassung und das Versammlungsprotokoll. Auch die Einladung, die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und vorausgegangener Schriftwechsel können für die Einordnung relevant sein. Eine kurze Beschreibung sollte erläutern, ob es beispielsweise um Kostenverteilung, bauliche Veränderungen oder Verwaltungsmaßnahmen geht. Zudem ist die eigene Rolle als Eigentümer oder bevollmächtigte Verwaltung anzugeben. Für gerichtliche Angriffe gegen Beschlüsse gelten besondere Fristen. Eine bloße Anfrage ersetzt weder die Prüfung dieser Fristen noch erforderliche gerichtliche Schritte.
Welche Unterlagen helfen bei Baumängeln oder offenen Forderungen aus einem Bauauftrag?
Bei baurechtlichen Anliegen bilden der Vertrag, das Angebot, die Leistungsbeschreibung und vereinbarte Nachträge häufig die Grundlage. Je nach Konflikt sind außerdem Rechnungen, Zahlungsnachweise, Abnahmeprotokolle, Mängelanzeigen und Fotos wichtig. Eine chronologische Darstellung kann verdeutlichen, welche Leistungen vereinbart, ausgeführt und beanstandet wurden. Bei offenen Forderungen ist zusätzlich relevant, ob die Gegenseite Einwendungen erhoben hat. Mahnverfahren, Klage und spätere Vollstreckung sind unterschiedliche Verfahrensschritte; welcher Weg in Betracht kommt, hängt unter anderem von der Forderung und der Reaktion der Gegenseite ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rainer Schons

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: schons-rechtsanwalt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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