Veröffentlichtes Profil

Timo Fuchs

Timo Fuchs: Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Würzburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Timo Fuchs

Schürerstr. 5b, 97080 Würzburg

Telefon: +49 931 500 70

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Timo Fuchs
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Timo Fuchs ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Büros in Würzburg und Ellwangen. Er ist an beiden Standorten und bundesweit tätig. Seine Kanzlei ist auf Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert. Er übernimmt Mandate im Bereich des Verkehrsrechts und der Strafverteidigung vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Revision. Das Beratungsangebot umfasst Verkehrsrecht und OWiG, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittel, Jugendstrafrecht sowie Kapitalstrafrecht. Auch Opferanwalt und Nebenklage werden als Kompetenzen genannt. Das Angebot richtet sich unter anderem an Personen, die eine Vorladung zur Polizei oder einen Strafbefehl erhalten haben, gegen die Anklage erhoben wurde oder bei denen eine Hauptverhandlung bevorsteht. Verhaftung, Untersuchungshaft und Hausdurchsuchung gehören ebenfalls zu den genannten Themen. Für einen direkten Mandantenkontakt unterhält Timo Fuchs Büroräume in der Innenstadt von Würzburg und in Ellwangen. Die Webseite bezeichnet E-Mail als schnellsten Kontaktweg.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: strafrecht-berater.de, strafrecht-berater.de

Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Timo Fuchs unterhält Büros in Würzburg und Ellwangen und ist an beiden Standorten sowie bundesweit tätig. Für Würzburg ist die Kanzlei unter Schürerstr. 5b, 97080 Würzburg, verzeichnet. Fuchs führt die Fachanwaltstitel für Strafrecht und Verkehrsrecht. Bei der Einordnung seines Angebots ist eine Unterscheidung wichtig: Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die vorliegende Kanzleibeschreibung eine Spezialisierung auf Strafrecht und Verkehrsrecht ausweist. Ratsuchende mit einem arbeitsrechtlichen Anliegen sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme klären, ob ihr konkretes Thema übernommen wird. Typische Fragen im Arbeitsrecht betreffen etwa Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder den Inhalt eines Arbeitsvertrags. Im Strafrecht umfasst die beschriebene Tätigkeit die Verteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision. Genannt werden Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelsachen, Jugendstrafrecht sowie Kapitalstrafrecht. Anlass für eine Anfrage können eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklage oder eine bevorstehende Hauptverhandlung sein. Auch Verhaftung, Untersuchungshaft und Hausdurchsuchung gehören zu den aufgeführten Themen. Allgemein geht es bei strafrechtlichen Mandaten zunächst darum, den Verfahrensstand, den erhobenen Vorwurf und die vorhandenen Unterlagen einzuordnen. Daneben nennt die Kanzleibeschreibung die Vertretung als Opferanwalt und die Nebenklage; diese betreffen die rechtlichen Interessen verletzter Personen im Strafverfahren. Der zweite ausdrücklich beschriebene Spezialisierungsbereich ist das Verkehrsrecht einschließlich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Hier können beispielsweise Bußgeldbescheide, Vorwürfe wegen Verkehrsverstößen oder rechtliche Folgen eines Verkehrsunfalls den Ausgangspunkt bilden. Verkehrsrechtliche Sachverhalte können unterschiedliche Ebenen berühren: Neben zivilrechtlichen Ansprüchen kommen ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliche Vorwürfe in Betracht. Welche davon betroffen sind, ergibt sich erst aus dem Einzelfall. Für eine erste Einordnung sind daher insbesondere behördliche Schreiben, Angaben zum Geschehen und bereits bekannte Termine von Bedeutung. Die Kanzleibeschreibung ordnet die Würzburger Büroräume der Innenstadt zu. Für Ratsuchende aus der Altstadt, Grombühl oder Sanderau bietet die angegebene Anschrift einen konkreten Bezugspunkt für die Planung eines Besuchs; genaue Verkehrsverbindungen sind nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Würzburg und das Landgericht Würzburg, die je nach Sache insbesondere für Strafverfahren und zivilrechtliche Verkehrsstreitigkeiten zuständig sein können. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über das Profil auf Anwalt-Seiten.de vorbereiten: Die dort bereitgestellten Kontaktangaben können genutzt werden, um das Anliegen kurz zu schildern und nach einer möglichen Mandatsübernahme zu fragen. Die Kanzleiwebseite bezeichnet E-Mail als schnellsten Kontaktweg. Die weitere Abstimmung zu Unterlagen und einem Gespräch erfolgt mit der Kanzlei.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg

Würzburg ist für das Profil von Timo Fuchs sowohl Bürostandort als auch Gerichtsstandort. Das Amtsgericht Würzburg und das Landgericht Würzburg kommen bei den beschriebenen strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Tätigkeiten in unterschiedlichen Rollen in Betracht. Am Amtsgericht werden unter anderem Strafsachen vor dem Strafrichter oder Schöffengericht, Strafbefehlsverfahren und gerichtliche Bußgeldverfahren behandelt. Das Landgericht verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Bei zivilrechtlichen Ansprüchen aus Verkehrsunfällen kann abhängig von Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht oder Landgericht zuständig sein. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig, nicht diese beiden genannten Gerichte. Der Kanzleisitz allein bestimmt die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts nicht. Die Würzburger Anschrift lautet Schürerstr. 5b, 97080 Würzburg. Die vorliegende Beschreibung spricht von Büroräumen in der Innenstadt, ohne die Adresse ausdrücklich einem der genannten Stadtteile Altstadt, Grombühl oder Sanderau zuzuordnen. Diese Stadtteile bilden daher räumliche Bezugspunkte, aber keine belegte Stadtteilzuordnung der Kanzlei. Für einen persönlichen Termin kann die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Anschrift geplant werden. Konkrete Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Sinnvoll ist deshalb eine vorherige Abstimmung des Besuchs und der benötigten Zugangsinformationen. Neben Würzburg besteht ein weiteres Büro in Ellwangen; die Tätigkeit ist nicht auf diese beiden Städte begrenzt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen einer Vorladung, eines Strafbefehls oder einer Anklage wichtig?
Für eine erste Einordnung sind die Art des Schreibens, die ausstellende Behörde, das Aktenzeichen und der Zeitpunkt des Zugangs hilfreich. Auch bereits angesetzte Termine und im Schreiben genannte Fristen sollten bei der Anfrage erkennbar sein. Eine Vorladung, ein Strafbefehl und eine Anklage stehen für unterschiedliche Verfahrenssituationen und erfordern deshalb eine jeweils eigene Prüfung. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Dokuments ableiten. Vertrauliche Unterlagen sollten über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg eingereicht werden.
Was unterscheidet ein Verkehrsbußgeldverfahren von einem strafrechtlichen Verfahren im Straßenverkehr?
Ein Verkehrsbußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß. Mögliche Folgen sind je nach Fall eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot. Ein strafrechtliches Verfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Hier kommen andere Verfahrensregeln und Rechtsfolgen in Betracht. Daneben können aus demselben Geschehen zivilrechtliche Ansprüche entstehen, zum Beispiel nach einem Unfall. Für die Mandatsanfrage ist daher wichtig, welche Behörde geschrieben hat, welcher Vorwurf genannt wird und ob zusätzlich Ansprüche anderer Beteiligter erhoben werden.
Welche Möglichkeiten haben verletzte Personen, sich in einem Strafverfahren anwaltlich vertreten zu lassen?
Verletzte Personen können anwaltliche Unterstützung nutzen, um ihre Rechte im Strafverfahren einordnen und wahrnehmen zu lassen. Dazu gehören je nach Verfahrenslage Fragen zur Akteneinsicht, zur Zeugenvernehmung und zu Schutzmöglichkeiten. Bei bestimmten Straftaten und unter gesetzlichen Voraussetzungen ist ein Anschluss als Nebenklägerin oder Nebenkläger möglich. Die Nebenklage eröffnet eigene Beteiligungsrechte, ist aber nicht in jedem Strafverfahren zulässig. Ob daneben Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen und auf welchem Weg sie verfolgt werden können, ist eine gesonderte Frage, die anhand des Sachverhalts geprüft wird.
Was sollte bei einer arbeitsrechtlichen Mandatsanfrage vorab geklärt werden?
Zunächst sollte geklärt werden, ob die angefragte Kanzlei das konkrete arbeitsrechtliche Thema übernimmt. Das ist besonders sinnvoll, wenn ein Profil Arbeitsrecht aufführt, die Tätigkeitsbeschreibung aber andere Spezialisierungen hervorhebt. Für die Anfrage helfen eine kurze Schilderung des Konflikts und Angaben dazu, ob es etwa um Kündigung, Vergütung oder ein Arbeitszeugnis geht. Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und deren Zugangsdaten können für die spätere Prüfung wichtig sein. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten; bekannte Termine und Fristangaben sollten deshalb bereits in der ersten Nachricht genannt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Timo Fuchs

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,8 von 5 · 25 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafrecht-berater.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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