Veröffentlichtes Profil

Torsten Klose

Torsten Klose – Fachanwalt für Arbeitsrecht in München

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht · Kanzlei Torsten Klose

Schubertstraße 2, 80336 München

Telefon: +49 89 3090 5160

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Torsten Klose
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Torsten Klose ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Seine Kanzlei befindet sich in der Schubertstraße 2 nahe dem Goetheplatz und ist im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht tätig. Zum Mandantenkreis gehören Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und leitende Angestellte. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, Abfindungsverhandlungen und Arbeitszeugnissen. Auch ausbleibende Lohnzahlungen, Arbeitsverträge und kollektives Arbeitsrecht werden als Themen genannt. Die Vertretung erfolgt vor dem Arbeitsgericht München sowie an Arbeitsgerichten in Bayern und bundesweit. Im Verkehrsrecht nennt die Webseite Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht und Verkehrszivilrecht. Torsten Klose arbeitet mit Rechtsanwalt Sven Fromme und Rechtsanwältin Paulina Markl zusammen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als sachlich und lösungsorientiert. Sie legt Wert auf verständliche, transparente Beratung, den Dialog mit Mandanten und die Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation. Neben der Vertretung bei Klagen wird auch eine Tätigkeit als Mediator genannt. Termine können online gebucht werden; zudem wird Video-Beratung angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: hk-recht.de, hk-recht.de

Beratung in München – Einordnung der Redaktion

Torsten Klose ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Seine Kanzlei in der Schubertstraße 2 nahe dem Goetheplatz hat ihren Hauptschwerpunkt im Arbeitsrecht und ist außerdem im Verkehrsrecht tätig. Zum Mandantenkreis zählen Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und leitende Angestellte. Damit umfasst die Tätigkeit unterschiedliche Perspektiven auf das Arbeitsverhältnis: von der Gestaltung vertraglicher Grundlagen über Konflikte im laufenden Beschäftigungsverhältnis bis zu Fragen rund um dessen Beendigung. Torsten Klose arbeitet mit Rechtsanwalt Sven Fromme und Rechtsanwältin Paulina Markl zusammen. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Einordnung von Schreiben des Arbeitgebers, mögliche Reaktionswege oder die Bedingungen einer beruflichen Trennung. Abfindungsverhandlungen und Arbeitszeugnisse gehören ebenfalls zu den genannten Themen. Weitere Anliegen sind ausbleibende Lohnzahlungen, die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie das kollektive Arbeitsrecht. Letzteres betrifft insbesondere Regelungen und Beteiligungsrechte, die nicht allein das einzelne Arbeitsverhältnis betreffen. Welche Fragen im Vordergrund stehen, hängt von der jeweiligen Rolle und der konkreten Beschäftigungssituation ab. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzlei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht und Verkehrszivilrecht. Typische Anlässe einer Anfrage sind ein Bußgeldbescheid, ein strafrechtlicher Vorwurf im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder die zivilrechtliche Regulierung eines Verkehrsunfalls. Je nach Anliegen können behördliche Schreiben, Unfallunterlagen oder die Korrespondenz mit einer Versicherung für die erste Einordnung relevant sein. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als sachlich und lösungsorientiert und betont verständliche, transparente Beratung sowie den Dialog über die persönliche Situation. Neben der Vertretung in Klageverfahren wird auch eine Tätigkeit als Mediator genannt. Der örtliche Bezug liegt in München: Die Anschrift nahe dem Goetheplatz bietet einen konkreten Orientierungspunkt für die Anfahrt aus dem Stadtgebiet, etwa aus Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen. Die genaue Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Anfahrt mit dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen. Im Arbeitsrecht vertritt Torsten Klose vor dem Arbeitsgericht München sowie vor Arbeitsgerichten in Bayern und bundesweit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen, bereits vorliegende Schreiben und erkennbare Fristen knapp benennen und die im Profil verfügbaren Kontaktinformationen nutzen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Online-Terminbuchung und Video-Beratung werden ebenfalls angeboten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München

  • Amtsgericht München
  • Landgericht München I
  • Arbeitsgericht München
  • Oberlandesgericht München

Die Kanzlei Torsten Klose befindet sich in der Schubertstraße 2, 80336 München, nahe dem Goetheplatz. Dieser Bezugspunkt erleichtert die Orientierung innerhalb des zentralen Münchner Stadtgebiets. Für Ratsuchende aus Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab; aus den genannten Stadtteilen lässt sich keine unmittelbare Nachbarschaft zur Kanzlei ableiten. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise infrage. Konkrete Verbindungen, die aktuelle Verkehrslage und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin anhand der Anschrift geprüft werden. Die angebotene Video-Beratung eröffnet daneben eine Möglichkeit zum Austausch ohne Anfahrt. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht München relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren über Kündigungen, Vergütungsansprüche, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Auch kollektivrechtliche Streitigkeiten, etwa über betriebsverfassungsrechtliche Fragen, können dort verhandelt werden. Ob das Arbeitsgericht München im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für verkehrsrechtliche Angelegenheiten kommen je nach Verfahrensart insbesondere das Amtsgericht München und das Landgericht München I in Betracht. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen werden abhängig von den Zuständigkeitsregeln vor Amts- oder Landgerichten geführt. Verkehrsbußgeldverfahren gelangen nach einem Einspruch regelmäßig zum zuständigen Amtsgericht; auch Verkehrsstrafverfahren können dort verhandelt werden. Das Oberlandesgericht München kann insbesondere bei zivilrechtlichen Rechtsmitteln gegen landgerichtliche Entscheidungen zuständig sein. Es ist dagegen keine Rechtsmittelinstanz für arbeitsgerichtliche Verfahren.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet telefonisch eine erste Einschätzung zu Ihrem Problem an. Beratungstermine werden kurzfristig vergeben.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet telefonisch eine erste Einschätzung zu Ihrem Problem an. Beratungstermine werden kurzfristig vergeben.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • Arbeitsrecht: Deutschlands beste Anwälte, Handelsblatt (2023)
  • Arbeitsrecht: Deutschlands beste Anwälte, Handelsblatt (2024)
  • Arbeitsrecht: Deutschlands beste Anwälte, Handelsblatt (2025)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für die erste Einordnung sind insbesondere das betreffende Schreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Vertragsnachträge, bisherige Abmahnungen und die dazugehörige Korrespondenz helfen, den Verlauf nachzuvollziehen. Bei einer Kündigung spielen gesetzliche Fristen eine wichtige Rolle; eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung. Hilfreich ist außerdem eine kurze Darstellung des Beschäftigungsverhältnisses und des eigenen Anliegens, etwa ob es um den Fortbestand der Beschäftigung oder Fragen zur Beendigung geht. Welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Sachverhalt.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung, und gehört eine Abfindung immer dazu?
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. Bei einem Aufhebungsvertrag können beispielsweise Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und finanzielle Regelungen zusammen behandelt werden. Eine Abfindung gehört nicht automatisch zu jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ob sie vorgesehen ist oder verhandelt wird, hängt von den rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab. Auch mögliche sozialrechtliche Folgen können bei einer einvernehmlichen Beendigung Bedeutung haben. Für eine Anfrage sind der Vertragsentwurf und Informationen zu laufenden Gesprächen hilfreich.
Was lässt sich bei offenen Lohnzahlungen oder Fragen zum Arbeitszeugnis vorab zusammenstellen?
Bei offenen Lohnzahlungen erleichtern der Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Angaben zu Zahlungseingängen und eine Übersicht der betroffenen Zeiträume die erste Prüfung. Geht es um variable Vergütung oder Arbeitszeit, können ergänzende Vereinbarungen und Aufzeichnungen relevant sein. Bei einem Arbeitszeugnis helfen der vorhandene Entwurf oder das ausgestellte Zeugnis sowie eine Beschreibung von Aufgaben und Verantwortungsbereichen. In beiden Themenfeldern können Fristen eine Rolle spielen. Eine geordnete Darstellung sollte zwischen belegbaren Vorgängen, offenen Fragen und dem gewünschten Klärungsziel unterscheiden, ohne bereits eine rechtliche Bewertung vorauszusetzen.
Welche Unterlagen sind bei einem Bußgeldbescheid oder einem verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf relevant?
Ausgangspunkt ist das behördliche oder gerichtliche Schreiben, beispielsweise ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid oder eine Ladung. Wichtig sind außerdem das Aktenzeichen, Angaben zum Zugang und vorhandene Unterlagen zum geschilderten Ereignis. Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten folgen unterschiedlichen Verfahrensregeln; auch mögliche Folgen unterscheiden sich. Fristen sollten bei einer Anfrage klar benannt werden, damit der zeitliche Rahmen erkennbar ist. Welche Angaben gegenüber Behörden erforderlich oder sinnvoll sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine anwaltliche Einordnung kann insbesondere klären, welcher Vorwurf erhoben wird und welcher Verfahrensstand vorliegt.
Worum geht es bei der zivilrechtlichen Bearbeitung eines Verkehrsunfalls?
Im Verkehrszivilrecht stehen nach einem Unfall insbesondere Haftung und mögliche Ersatzansprüche im Mittelpunkt. Dazu können Fahrzeugschäden, unfallbedingte Kosten und bei Verletzungen auch Personenschäden gehören. Die Bewertung hängt unter anderem vom Unfallhergang, den verfügbaren Belegen und einer möglichen Mitverantwortung der Beteiligten ab. Für eine erste Anfrage sind eine sachliche Unfallschilderung, Fotos, vorhandene Gutachten oder Kostenvoranschläge und der Schriftwechsel mit Versicherungen hilfreich. Ein polizeiliches Aktenzeichen kann die Zuordnung erleichtern. Ob eine außergerichtliche Klärung möglich ist oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, ist vom Einzelfall abhängig.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Torsten Klose

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: hk-recht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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